Abmahnung, EV und Abschlusserklärung

Herr X hat eine Abmahnung wegen einem Domainnamen bekommen, mit Aufforderung, diesen freizugeben, da er kein Recht an diesem Namen hat. Herr X reagiert auf diese Abmahnung nicht, da die Domain eigentlich schon einige Wochen zuvor gekündigt wurde. Nun kommt ein Beschluß eines Landgerichts (einstweilige Verfügung) mit der selben Aufforderung. Ist es hier für Herrn X ratsam, in einer Abschlußerklärung auf sämtliche Rechte des Widerspruchs zu verzichten um eine Hauptsacheklage zu vermeiden oder was hat §927 ZPO (Aufhebung wegen veränderter Umstände) für eine Bedeutung ? Die Domain ist ja zum Zeitpunkt der Zustellung der EV schon nicht mehr auf Herrn X registriert.

Danke und Grüße
Patrick

Herr X hat eine Abmahnung wegen einem Domainnamen bekommen,

warum sollte er da eine Abmahung kriegen?

mit Aufforderung, diesen freizugeben, da er kein Recht an
diesem Namen hat.

das kann passieren

Herr X reagiert auf diese Abmahnung nicht,

schlecht

da die Domain eigentlich schon einige Wochen zuvor gekündigt

warum das denn?

Grüßerle
Richard

Hallo!

Herr X hat eine Abmahnung wegen eine s Domainnamen s bekommen,

warum sollte er da eine Abmahung kriegen?

Ist das nicht vollkommen irrelevant? Es gibt mehrere gute Gründe.

Herr X reagiert auf diese Abmahnung nicht,

schlecht

Zumindest in diesem Punkt kann ich Dir zustimmen.

da die Domain eigentlich schon einige Wochen zuvor gekündigt

warum das denn?

Ist das nicht vollkommen irrelevant?

Huhu!

Ist es hier für Herrn
X ratsam, in einer Abschlußerklärung auf sämtliche Rechte des
Widerspruchs zu verzichten um eine Hauptsacheklage zu
vermeiden oder was hat §927 ZPO (Aufhebung wegen veränderter
Umstände) für eine Bedeutung ?

Herr X sollte einen kleinen Teil des Geldes, das er damit riskiert, besser einem Anwalt geben.

Die Domain ist ja zum Zeitpunkt
der Zustellung der EV schon nicht mehr auf Herrn X
registriert.

Wenn sie das zum Zeitpunktdes Einreichens der Antragsschrift auch schon nicht mehr war, sollte Herr X mit aller Gewalt zurückschlagen.

Vielen Dank für die Antwort. Für Herrn X war der letzte Satz von Ihnen eine große Hilfe. Viele Grüße Patrick

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo!

Herr X hat eine Abmahnung wegen eine s Domainnamen s

bekommen,

warum sollte er da eine Abmahung kriegen?

Ist das nicht vollkommen irrelevant? Es gibt mehrere gute
Gründe.

Nee. Ein einziger würde mir schon mal reichen.

Grüßerle
Richard