Person A und B haben seit Jahren einen gemeinsamen Telefonanschluss, sind auch zu zweit beim Telefonanbieter gemeldet.
Person B zieht aus, Person D zieht ein, übernimmt die ganze Telefongeschichte für die WG (d.h. zahlt Rechnungen, gibt Telekom telephonisch Bescheid) und beantragt schnelle Internetverbindung - diese wird ausschließlich von D + C genutzt.
nach einigen Monaten erhalten A und B ein Schreiben vom Rechtsanwalt bzgl. Abmahnung/Unterlassungserklärung „wg. illegaler Verwertung geschützter Werke in sog. Tauschbörsen“
innerhalb von einer Woche soll eine Unterlassungserklärung zurückgeschickt werden, innerhalb von zwei Wochen Rechtsanwaltskosten + Schadenersatz gezahlt werden.
die beiden Internetnutzer C + D sind sich sicher, keine Werke in Tauschbörsen bereitgestellt oder runtergeladen zu haben, sonst hat niemand Zugang
–> 1. sind so kurze Fristen erlaubt, die angeschriebenen Personen könnten doch gerade auf Skiurlaub sein?
–> 2. was könnte man in einem Einstellungsbescheid eines Staatsanwalts lesen, das erwähnt wird, jedoch nicht als Kopie beigefügt wird?
–> 3. da keiner sich schuldig fühlt: wie verfahren Anwälte i.d.R. weiter? Wie könnte ein Weitergang aussehen?
–> 1. sind so kurze Fristen erlaubt, die angeschriebenen
Personen könnten doch gerade auf Skiurlaub sein?
Bei Abmahnungen sind Fristen reiner Good-Will. Wer einen Unterlassungsanspruch hat, kann diesen auch sofort einklagen.
–> 2. was könnte man in einem Einstellungsbescheid eines
Staatsanwalts lesen, das erwähnt wird, jedoch nicht als Kopie
beigefügt wird?
So gut wie nichts. Die Staatsanwaltschaft dient hier nur als Instrument, um die Adressen der jeweiligen Anschlussinhaber herauszufinden. Leider lassen sich die misten Staatsanwaltschaften bereitwillig ausnutzen, d. h. sie bearbeiten die Strafanzeigen, finden die Anschlussinhaber heraus, geben die Adresse an den Anzeigeerstatter weiter und stellen das Verfahren danach wegen Geringfügigkeit ein. Dabei könnten sich die Staatsanwaltschaften auch wegen arger rechtlicher Bedenken weigern, überhaupt die Ermittlingen aufzunehmen, wenn schon abzusehen ist, dass das Verfahren ohnehin eingestellt werden wird.
–> 3. da keiner sich schuldig fühlt: wie verfahren Anwälte
i.d.R. weiter? Wie könnte ein Weitergang aussehen?
Da gibt es heftige Meinungsstreits. Ich gehe so vor, dass ich zunächst eine - modifizierte - Unterlassungserklärung abgebe und dann der Gegenseite mitteile, dass ich mandatiert bin, eine außergerichtliche Lösung des Problems angestrebt und um Korrespondenz ausschließlich über mich gebeten wird. Damit hat die Mandantschaft den Klotz schon mal vom Bein. Was passiert, wenn sich die Gegenseite wieder meldet, ist stark einzelfallabhängig und reicht vom strikten Verneinen jeglicher Verantwortung bis zum Abschluss eines für beide Seiten akzeptablen Vergleichs.
–> 1. sind so kurze Fristen erlaubt, die angeschriebenen
Personen könnten doch gerade auf Skiurlaub sein?
Was den Skiurlaub angeht: Wenn jemand länger nicht da ist, hat der sich um jemanden zu kümmern, der seine Post durchsieht, damit er auf solche Dinge reagieren kann. Hat er niemanden, ist das sein Problem, wenn ihm dadurch Schaden entsteht.