hallo
fiktiver fall:
person bekommt von einem anwaltsbüro eine abmahnung, weil im jahr 2008 illegalerweise ein erwachsenen-film über ein filesharing-prgram getauscht wurde. anwaltsbüre mahnt ab und möchte 800 euro haben, zusätzlich soll eine unterlassungserklärung unterschrieben werden.
fragen hierzu:
sollte ein anwalt beauftragt werden? zahlt diesen anwalt unter umständen die rechtsschutzversicherung?
kann die abgemahnte person verhindern, dass noch weitere abmahnungen kommen, für eventuell weitere getauschte filme?
bis zu welchem zeitraum rückwirkend kann abgemahnt werden? 1 jahr? 2 jahre??? oder gar mehr? gibt es eine verjährungsfrist?
„picken“ sich die abmahnenden anwälte wohl eher leute raus, die recht viel downloaden? oder kann das schon bei einer datei passieren? sprich, ist es eher wahrscheinlich abgemahnt zu werden bei langem aufenthalt in solchen filesharing plattformen?
sorry für die vielen fragen
gruss