Abmahnung Filesharing eigene UE vom Anwalt

Hallo,
vor ca 2 Monaten wurde ich das erste mal von einer Anwaltskanzlei abgemahnt und mir wurde vorgeworfen einen Song aus einer Top 100 Datei über Torrent zum Download angeboten zu deshalb haben und 450 Euro zu zahlen. Daruafhin habe ich einen Anwalt eingeschaltet, der eine eigene modifizierte Unterlassungserklärung an die Abmahnkanzlei sendete. Die Anwaltsgebühren beliefen sich hier auf 180 Euro. Er sendete mir den gesamten Schriftverkehr, inklusive seiner selbst verfassten Unterlassungserklärung.
Jetzt kam vor zwei Tagen allerdings erneut ein Schreiben von einer anderen Abmahnfirma die mir vorwarf einen anderen Song aus dem besagtem Top 100-Container herunterzuladen.
Meine Frage ist nun, ob ich jetzt erneut zum Anwalt rennen soll und wieder die Anwaltsgebühren zahlen soll oder kann ich genausogut die mir zugesandte UE vom vorherigen Fall von meinem Anwalt verwenden, und das somit auf eigene Faust lösen, ohne Anwalt mit den Gebühren?

Auch hallo

vor ca 2 Monaten wurde __ich__

FAQ:1129 & „Allgemeine Rechtsfragen“

__modifizierte__ Unterlassungserklärung an die Abmahnkanzlei sendete.

…auch vorbeugend ?
Aber siehe http://www.anwalt.de @Top100 für Weiteres.

mfg M.L.