Guten Tag,
bei jemandem in der Abmahnung wegen Unpünktlichkeit wird auch „für die Zukunft missbilligt“ der „vergriffene Ton“ während der Anhörung vor der Abmahnung.
Liege ich in der Annahme richtig, dass Konsequenzen für Dinge, die nicht der eigentlichen Abmahnung entsprechen, also nicht die Ursache der Abmahnung sind, dort nichts verloren haben?
Grüße
Guten Tag,
bei jemandem in der Abmahnung wegen Unpünktlichkeit wird auch
„für die Zukunft missbilligt“ der „vergriffene Ton“ während
der Anhörung vor der Abmahnung.
Abgesehen davon, dass aus deiner „Kurzfassung“ des Sachverhalts nicht so recht zu erlesen ist, was da Fakt ist. (Vielleicht mal den Abmahntext?) …
Liege ich in der Annahme richtig, dass Konsequenzen für Dinge,
die nicht der eigentlichen Abmahnung entsprechen, also nicht
die Ursache der Abmahnung sind, dort nichts verloren haben?
Warum sollte man nicht - auch - den „vergriffenen Ton“ bei der zugehörigen Anhörung abmahnen? Sollte dazu ne extra Abmahnung geschrieben werden, deiner Meinung nach? Es gehört doch nun mal zu dem ganzen Sachverhalt dazu. Ansonsten kommt es drauf an, was da alles genau geschrieben wurde.
Eine Bitte an dich Fritz: Sei so gut und eröffne nicht wegen jeder Frage einen neuen Beitrag. Das ist in nem Forum, wo durch neue Beiträge die alten Beiträge ins Archiv geschoben werden, nicht gerade nett gegenüber den anderen, die vielleicht ihre Fragen auch gern beantwortet haben möchten und dadurch aus dem Sichtfeld verschwinden.
MfG
Hallo,
natürlich können mehrere Verfehlungen zusammengefasst werden, allerdings macht das das Ganze für den AG riskanter:
http://www.ratgeberrecht.de/search/display.php?http:…
Ansonsten schau doch mal hier rein, vor allem bezüglich der Formulierung „im Ton vergriffen“ und zähl 1+1 zusammen.:
http://www.hensche.de/Infos_Arbeitsrecht_Abmahnung.html
Wenn dann noch Fragen sind, kannste ja noch mal posten.
&Tschüß
Wolfgang