Kostenträger= Agentur für Arbeit
Bildungsträger=Privatschule
Für den Umschüler ist der derzeitiger „Arbeitgeber“ in dem Fall klar die AfA.
Bei Krankheit möchte diese lediglich die Krankmeldung sehen und das war es dann.
Der Bildungsträger sieht es anders und möchte das der Umschüler sich bei Krankheit telefonisch abmeldet.
Die alleinige Krankmeldung vom Arzt wurde nicht akzeptiert und eine Abmahnung soll folgen.
Der Bildungsträger beruft sich auf den Ausbildungsvertrag in dem festgehalten wurde,dass sich jeder Teilnehmer bei Krankheit telefonisch abzumelden hat.
Ist in dem Fall eine Abmahnung und im schlimmsten Fall eine Kündigung
des Ausbildungsvertrages rechtens??
Ist in dem Fall eine Abmahnung und im schlimmsten Fall eine
Kündigung
des Ausbildungsvertrages rechtens??
Ja.
Arbeitnehmer und Arbeitgeber stehen über eine längere Zeitdauer miteinander in tatsächlichen und rechtlichen Beziehungen. Da kann es schon mal vorkommen, dass der eine oder andere Teil seine Pflichten nicht oder nur unzureichend erfüllt. Nimmt ein Vertragspartner einen solchen Verstoß gegen vertragliche Pflichten regelmäßig hin, kann dies zu einer inhaltlichen Änderung des Vertrages führen mit der Folge, dass der Verstoß zukünftig gar kein Verstoß mehr ist. Wer das verhindern will, erteilt dem Vertragspartner eine Abmahnung, weist ihn auf sein Fehlverhalten und auch auf die mögliche Konsequenz für den Wiederholungsfall hin. Die Abmahnung dient also gewissermaßen als Steuerungsinstrument, und zwar für beide Vertragspartner.
Beachtenswert, letzter Satz. Eine Abmahnung soll die Funktion einer Ermahnung für den AN sein. Erg, so kann wiederholtes Fehlverhalten
zur Kündigung führen. Ich persönlich halte es für eine Charaktersache ggf. auch der Schule bescheid zu sagen. Gehört sich so. Wie es da Juristisch korekt aussieht, KP.
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hehe, der Teufel ist ein Eichhörnchen
wie es heutzutage ist kann ich nicht mit Sicherheit sagen, aber wie es zu meiner Umschulungszeit war.
Also, ich musste mich auch umgehend telefonisch beim Ausbildungsträger krank melden. Zeitgleich ging dann das Orginal der Krankmeldung an die AfA, eine Kopie an den Bildungsträger.
Grund hierfür war folgender: Meine Umschulungs-Schule (blödes Wort) war dazu verdammt, jeden einzelnen Fehltag umgehend dem Arbeitamt zu melden, gleichzeitig war aber das Arbeitsamt zu langsam eine Krankmeldung der Schule pünktlich zu melden.
Grund war weiterhin: Jeder unentschuldigte Fehltag wurde vom Unterhaltsgeld abgezogen, bei zu vielen unentschuldigten Fehltagen konnte es auch mal eine Sperre geben. Und: Wenn zu viele Fehltage übers Jahr zusammen kamen, konnte es auch durchaus sein, dass jemand zur Prüfung nicht zugelassen wurde.
Unsere Schule hat es beim ersten Mal noch akzeptiert, es können ja nicht alle den Umschulungsvertrag lesen. Aber es wurde sofort ins Rektorzimmer gebeten, beim 2ten Mal gabs einen Schuleintrag, beim 3ten Mal eine Abmahnung mit der Mitteilung, dass man sich vorbehält jemand aus dem Schulbetrieb zu entfernen. Und dies natürlich gekoppelt an eine Mitteilung an das Arbeitsamt, die Zahlungen konnten dadurch umgehend eingestellt werden.
Leider wurde diese Massnahme bei meiner Schule notwendig, da einige Montags so gar nicht, Freitags mal ab und zu erschienen sind. Und wir hatten dann den Ärger in beinahe jeder Stunde (also nach einem Lehrerwechsel) unsere Anwesenheit unterzeichnen zu dürfen, und wenns halt 10 mal am Tag war.