Abmahnung Homepage hilft dieser Absatz

Hallo,
immer wieder hört und liest man von diesen unsäglichen Abmahnungen von Homepagebetreibern durch Anwälte, die nicht geschädigt sind, sondern sich ihren Caipirinha auf den Philippinen finanzieren.
Hilft dieser Absatz, den ich auf einer HP gefunden habe, da wirklich und kann da einen Schritt zwischenschalten?

- Ich fordere jeden, der seine Rechte oder gesetzliche Bestimmungen verletzt sieht, auf, von einer Abmahnung ohne vorherigen Kontakt abzusehen. Sollte ein Inhalt, sei es Text, Bild oder anderes oder die Gestaltung einer oder mehrerer Seiten dieser Domain fremde Rechte Dritter oder gesetzliche Bestimmungen verletzen, bitte ich darum, mir eine entsprechende Nachricht ohne Kostennote an die im Impressum angegebene Emailadresse zu senden. Ohne meine Zustimmung darf keine Beseitigung einer möglicherweise von diesen Seiten ausgehenden Schutzrecht-Verletzung stattfinden. Ich garantiere, dass zu Recht beanstandete Passagen sofort entfernt werden, ohne dass Sie einen Rechtsbeistand einschalten müssen. Sollten trotzdem von Ihnen ohne vorherige Kontaktaufnahme entstandene Kosten von mir gefordert werden, weise ich diese vollständig zurück und behalte mir im Falle der Klage gegen mich Gegenklage wegen Verletzung dieser Bestimmungen vor.

Danke für eure Einschätzung, ynot

Hallo,

was willst Du damit bezwecken? Welche Art soll das denn Abhilfe schaffen? Wenn man z.B. kein Impressum hat und keine Datenschutzbestimmung sind die Mindestanforderungen eben nicht erfüllt und der Abmahnanwalt hat Lunte gerochen. Um was gehts also genau.

Gruß
h.

Es könnten auch Verletzungen von Urheberrechten sein, beispielsweise Bilder, die man irgendwo aus dem Netz kopiert hat.

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Moin,
es geht um genau das, was man nicht benennen kann, bevor man eine Abmahnung bekommt, eben nicht Impressum und Datenschutzbestimmungen, das tut man schließlich auf die HP, wenn man nicht uff de Nudelsupp’ gaherg’schwomme ist.
Denn auch, wenn man das hat, riecht einer womöglich Lunte und schon hat man das Problem. Meine Frage bezieht sich darauf, ob man mit diesem Zusatz z.B. im Impressum überhaupt was verhindern kann. Abmahnungen gibt es neben DSGVO und Impressum z.B. wegen: AGB, Wettbewerbs- Urheber- Markenrecht und so weiter. Wenn ein Abmahnanwalt in einem Text einen Markennamen entdeckt und meint, das dürfte so nicht sein, kann er abmahnen, so er beauftragt ist. Meine Frage, hilft oben zitierter Text da denn überhaupt?
Und die korrekte Frage ist nicht, was will ich erreichen, sondern was will der, der diesen Text auf seiner HP hat, damit erreichen und daraus ergibt sich meine Frage, macht dieser Text überhaupt Sinn i.S.v. verhindert der Text überhaupt etwas?
Grüße, ynot

Auch hallo

Man kann es ja mal probieren, allerdings ist es Sinn und Zweck einer Abmahnung eine Klage vor Gericht zu verhindern: https://www.internetrecht-rostock.de/keine-abmahnung-ohne-vorherigen-kontakt.htm

mfg M.L.

Ich glaube das Handlungen die gegen geltendes Recht getätigt werden, nicht durch Vertragsbindung rechtmäßig gestellt werden können. Dies lässt sich denke ich abstrakt auch auf das Thema umlegen. So meine Laienmeinung. Oder ist das vielleicht falsch?

Danke für den link, wo auch die passende Antwort auf meine Frage steht und der Widerspruch zu deinem „man kann es ja mal probieren“, ich zitiere von der HP
Im Gegenteil: Diese Klausel wird durchaus abgemahnt. So wird bspw. von Abmahnungen der Wettbewerbszentrale berichtet, die diese Klausel abmahnen. Hintergrund der Abmahnung ist, dass § 12 Abs. 1 Satz 1 UWG vorsieht, dass man im Fall eines Wettbewerbsverstoßes eben nicht sofort ein gerichtliches Verfahren einleitet, sondern dem abgemahnten durch Abgabe einer Unterlassungserklärung die Möglichkeit gibt, ein gerichtliches Verfahren zu vermeiden. Da § 12 Abs. 1 Satz 2 UWG auch den Ersatz der erforderlichen Abmahnkosten vorsieht, wäre eine entsprechende Klausel, so die Ansicht der Wettbewerbszentrale, als unwirksame AGB-Klausel zu werten. Quelle: https://www.internetrecht-rostock.de/keine-abmahnung-ohne-vorherigen-kontakt.htm
Wie großartig, diese Klausel zur Vermeidung von Abmahnungen, die eine Abmahnung erst ermöglicht. :sob:
Danke und Grüße, ynot

Kann, muß aber nicht. Viel Glück.

Moin,

eher nicht. Da diese speziellen Abmahnanwälte ziemlich gut organisiert sind, wird eher das Gegenteil der Fall sein. Durch diese Klausel, die von jedem einigermaßen gutem Bot gefunden werden kann, ziehst du die Aufmerksamkeit wahrscheinlich erst recht auf dich.
Es kommt natürlich auch immer darauf an, was der Sinn der Homepage ist. Willst du damit Geld verdienen, dann musst du ein paar Euro ausgeben und die Rechtssicherheit durch einen Anwalt prüfen lassen. Ist es eine Vereins- oder Hobbypage, sind die Anforderungen lange nicht so hoch.

Soon