Hallo zusammen,
dto.,
oftmals wird irrtümlich angenommen, dass eine Abmahnung zur Wirksamkeit der Schriftform bedarf; dies ist nicht richtig.
Aber:
Eine Abmahnung ist – unabhängig von ihrer Form – nur dann wirksam, wenn sie den folgenden drei Voraussetzungen genügt:
Erstens muss der Arbeitgeber das abgemahnte Verhalten möglichst genau beschreiben, also Datum und Uhrzeit der Pflichtverletzung ausdrücklich nennen. Pauschale Hinweise auf „schludriges Arbeiten“ oder „dauerndes Trödeln“ sind keine Abmahnungen.
Zum Zweiten muss der Arbeitgeber das abgemahnte Verhalten deutlich als Vertragsverstoß rügen und den Arbeitnehmer dazu auffordern, dieses Verhalten in Zukunft zu unterlassen.
Drittens muss der Arbeitgeber klar machen, dass der Arbeitnehmer im Wiederholungsfall mit einer Kündigung rechnen muss.
mein Mann und ich diskutieren derzeit über folgenden fiktiven
Fall, von dem wir nicht ganz wissen, ob er möglicherweise
unter das Thema Arbeitsrecht fällt, oder besser in dieses
Board passt.
Gehen wir einmal davon aus, in einem kleine Handwerksbetrieb
arbeiten vier Personen: A (Chef, selten persönlich an
Einsatzorten anzutreffen), B (Geselle), C (Glasereihelfer) und
D (Lehrling).
B, C und D erledigen in einem Haushalt, wo man öfter
Reparaturen erledigt, einen Auftrag. Nehmen wir nun an, dass
ein paar Tage nach dem Einsatz Chef A die Mitarbeiter B, C und
D anspricht, die Auftraggeber hätten angerufen und deren
14-jährige Tochter berichtet, Personen B, C und D wären im
Garten des Hauses gestanden, und hätten geraucht. B, C und D
sind aber Nichtraucher, und das zeitlebens, was A aber nicht
interessiert. B und C erhalten daraufhin mündliche Abmahnungen
von A.
Könnten B und C rechtlich gegen die Auftraggeber vorgehen, da
sich ihnen durch eine Behauptung berufliche Konsequenzen
ergeben hätten?
Wäre wohl nicht im Interesse des Arbeitsgebers und könnte damit rechtliche Probleme aufwerfen.
Aber man kann die Abmahnung widersprechen, aber hier sollte dies dann schriftlich vorgenommen werden.
Man könnte vermuten, die Behauptung wurde aufgestellt, um den
Preis der Arbeitszeit auf der Rechnung zu „drücken“.
Solche Fälle soll es geben, aber da wäre es Sache des Arbeitgebers, sich vor seine Mitarbeiter zu stellen, wenn er weiß, dass diese Nichtraucher sind.
Schönen Tag noch.
Viele Grüße