Abmahnung im Beruf nach falscher Behauptung

Hallo zusammen,

mein Mann und ich diskutieren derzeit über folgenden fiktiven Fall, von dem wir nicht ganz wissen, ob er möglicherweise unter das Thema Arbeitsrecht fällt, oder besser in dieses Board passt.

Gehen wir einmal davon aus, in einem kleine Handwerksbetrieb arbeiten vier Personen: A (Chef, selten persönlich an Einsatzorten anzutreffen), B (Geselle), C (Glasereihelfer) und D (Lehrling).

B, C und D erledigen in einem Haushalt, wo man öfter Reparaturen erledigt, einen Auftrag. Nehmen wir nun an, dass ein paar Tage nach dem Einsatz Chef A die Mitarbeiter B, C und D anspricht, die Auftraggeber hätten angerufen und deren 14-jährige Tochter berichtet, Personen B, C und D wären im Garten des Hauses gestanden, und hätten geraucht. B, C und D sind aber Nichtraucher, und das zeitlebens, was A aber nicht interessiert. B und C erhalten daraufhin mündliche Abmahnungen von A.

Könnten B und C rechtlich gegen die Auftraggeber vorgehen, da sich ihnen durch eine Behauptung berufliche Konsequenzen ergeben hätten?
Man könnte vermuten, die Behauptung wurde aufgestellt, um den Preis der Arbeitszeit auf der Rechnung zu „drücken“.

Viele Grüße

Hallo zusammen,

dto.,

oftmals wird irrtümlich angenommen, dass eine Abmahnung zur Wirksamkeit der Schriftform bedarf; dies ist nicht richtig.
Aber:
Eine Abmahnung ist – unabhängig von ihrer Form – nur dann wirksam, wenn sie den folgenden drei Voraussetzungen genügt:

Erstens muss der Arbeitgeber das abgemahnte Verhalten möglichst genau beschreiben, also Datum und Uhrzeit der Pflichtverletzung ausdrücklich nennen. Pauschale Hinweise auf „schludriges Arbeiten“ oder „dauerndes Trödeln“ sind keine Abmahnungen.

Zum Zweiten muss der Arbeitgeber das abgemahnte Verhalten deutlich als Vertragsverstoß rügen und den Arbeitnehmer dazu auffordern, dieses Verhalten in Zukunft zu unterlassen.

Drittens muss der Arbeitgeber klar machen, dass der Arbeitnehmer im Wiederholungsfall mit einer Kündigung rechnen muss.

mein Mann und ich diskutieren derzeit über folgenden fiktiven
Fall, von dem wir nicht ganz wissen, ob er möglicherweise
unter das Thema Arbeitsrecht fällt, oder besser in dieses
Board passt.

Gehen wir einmal davon aus, in einem kleine Handwerksbetrieb
arbeiten vier Personen: A (Chef, selten persönlich an
Einsatzorten anzutreffen), B (Geselle), C (Glasereihelfer) und
D (Lehrling).

B, C und D erledigen in einem Haushalt, wo man öfter
Reparaturen erledigt, einen Auftrag. Nehmen wir nun an, dass
ein paar Tage nach dem Einsatz Chef A die Mitarbeiter B, C und
D anspricht, die Auftraggeber hätten angerufen und deren
14-jährige Tochter berichtet, Personen B, C und D wären im
Garten des Hauses gestanden, und hätten geraucht. B, C und D
sind aber Nichtraucher, und das zeitlebens, was A aber nicht
interessiert. B und C erhalten daraufhin mündliche Abmahnungen
von A.

Könnten B und C rechtlich gegen die Auftraggeber vorgehen, da
sich ihnen durch eine Behauptung berufliche Konsequenzen
ergeben hätten?

Wäre wohl nicht im Interesse des Arbeitsgebers und könnte damit rechtliche Probleme aufwerfen.
Aber man kann die Abmahnung widersprechen, aber hier sollte dies dann schriftlich vorgenommen werden.

Man könnte vermuten, die Behauptung wurde aufgestellt, um den
Preis der Arbeitszeit auf der Rechnung zu „drücken“.

Solche Fälle soll es geben, aber da wäre es Sache des Arbeitgebers, sich vor seine Mitarbeiter zu stellen, wenn er weiß, dass diese Nichtraucher sind.

Schönen Tag noch.

Viele Grüße

sorry…
…aber ich weiß nicht, was ich davon halten soll. in einem klein oder familienbetrieb wird doch der chef sicherlich genau wissen, dass die drei mitarbeiter nichtraucher sind.
warum also das theater?

kp

Hallo zusammen,

Aber man kann die Abmahnung widersprechen, aber hier sollte
dies dann schriftlich vorgenommen werden.

mit welcher Konsequenz?

LG, Bommel

2 Like

Hi!

Aber man kann die Abmahnung widersprechen, aber hier sollte
dies dann schriftlich vorgenommen werden.

Warum?

Gruß
Guido

1 Like

Hallo,

in einem
klein oder familienbetrieb wird doch der chef sicherlich genau
wissen, dass die drei mitarbeiter nichtraucher sind.
warum also das theater?

Tja, vielleicht kennt der Chef sie ja wirklich und weiß, dass sie zwar nicht rauchen, aber gern dabei zuschauen? Und vielleicht war das auch der Inhalt der ‚Abmahnung‘ (wenn’s denn eine war) und irgendwer hat das nicht so richtig verstanden?
Man weiß es nicht.
Aber das ist ja auch eigentlich nicht Thema dieser Geschichte, es ging ja um die rechtliche Betrachtung, nicht um die moralische.
Gruß
loderunner (ianal)

1 Like

Hallo,

D anspricht, die Auftraggeber hätten angerufen und deren
14-jährige Tochter berichtet, Personen B, C und D wären im
Garten des Hauses gestanden, und hätten geraucht.

fies. Meine Kollegen rauchen ständig und bekommen dafür nie eine Abmahnung.

Im ernst: Warum sollte das Rauchen eine Abmahnung rechtfertigen? Verstehe ich irgendwie nicht…

Gruß

S.J.

Hallo und vielen dank für die Einschätzungen.

In oben genanntem Fall sind wir davon ausgegangen, dass eindeutig keine der Personen geraucht oder jemandem dabei zugeschaut hat oder in sonstiger Weise plaudernd herumstand, da wir einfach annehmen, dass die Angestellten generell unter hohem Zeitdruck stehen - jeder möchte ja gerne pünktlich Feierabend haben, wenn Überstunden nicht bezahlt würden :wink:.

Wie dem auch sei, Chef A könnte zum Beispiel äußerst launisch sein, Argumente der Mitarbeiter wären oft aus Gründen der Autorität irrelevant etc …

So long
Vielen Dank