Darf ein AG eine Abmahnung einfach in den Hausbriefkasten des Mitarbeiters werfen und wie sollte dieser Mitarbeiter darauf reagieren ?
Wie rechtskräftig ist eine Abmahnung wenn kein Betriebsrat in der Firma vorhanden ist ?
LG und danke für Antworten
Darf ein AG eine Abmahnung einfach in den Hausbriefkasten des
Mitarbeiters werfen
Klar darf er das. Es gibt da keine speziellen Vorschriften, wie dem AN die Abmahnung zuzugehen hat. Und scheinbar hat er sie ja erhalten.
und wie sollte dieser Mitarbeiter darauf reagieren?
Kommt drauf an, was ihm vorgeworfen wird und ob es so stimmt oder nicht.
Wie rechtskräftig ist eine Abmahnung wenn kein Betriebsrat in
der Firma vorhanden ist?
Das wird sich dann rausstellen, wenn der AN das Verhalten wiederholt und dann darauf gekündigt wird.
MfG
Danke Xolophos für die schnelle Antwort
aber was wäre, wenn die, in der Abmahnung behaupteten Vorwürfe nicht zutreffen ?
gesetz den Fall es käme zu einer Kündigung seitens des AG - könnte da nicht der AN behaupten, er habe diese Abmahnungen niemals bekommen ?
Denke mich zu erinnern das ein AN eine Abmahnung unterschreiben muß - war jedenfalls früher mal so gewesen …
Hallo,
aber was wäre, wenn die, in der Abmahnung behaupteten Vorwürfe
nicht zutreffen ?
dann kann man eine Gegendarstellung zur Personalakte geben, gegen die Abmahnung klagen oder einfach gar nichts tun, was arbeitsrechtlich meist die beste Vorgehensweise ist.
gesetzt den Fall es käme zu einer Kündigung seitens des AG -
könnte da nicht der AN behaupten, er habe diese Abmahnungen
niemals bekommen ?
Wenn die Abmahnung nicht per Post kam, gibt es einen Zeugen, nämlich den Boten, dass der AN die Abmahnung bekommen hat. Würde er das in einem Prozess behaupten, gäbe er dem AG eine Steilvorlage für eine fristlose Kündigung wegen versuchten Prozessbetrugs. Kein Richter würde dem AN glauben, dass nach der Zustellung durch den Boten ein unbekannter Dritter den Briefkasten geleert hat.
Denke mich zu erinnern das ein AN eine Abmahnung
unterschreiben muß - war jedenfalls früher mal so gewesen
Das soll Beweiszwecken dienen, ist aber kein „Muss“. Der Bote ist ausreichend Beweis
Abmahnungen sind nicht mitbestimmt, von daher spielt es auch gar keine Rolle, ob der BR davon weiß oder nicht.
VG
EK
Herzlichen Dank und ein schönes, sonniges Wochenende ))
Hi,
Wenn die Abmahnung nicht per Post kam, gibt es einen Zeugen,
nämlich den Boten, dass der AN die Abmahnung bekommen hat.
nicht jeder Brief, der nicht mit der Post verschickt wird, wird von einem Boten gebracht. Es könnte ja auch der Arbeitgeber selber den Umschlag eingeworfen haben. Was hier übrigens laut Fragesteller der Fall war.
Kein Richter würde dem AN glauben, dass nach
der Zustellung durch den Boten ein unbekannter Dritter den
Briefkasten geleert hat.
Das kommt auf die Umstände an. Ich würde meine Hand dafür nicht ins Feuer legen wollen.
Das soll Beweiszwecken dienen, ist aber kein „Muss“. Der Bote
ist ausreichend Beweis
Wenn es keinen Boten gibt? Und wenn: Was beweist er? Daß er einen Umschlag eingeworfen hat. Weiß er, was drin war? In der Regel nicht.
Ungeschickter als eine Abmahnung dem Arbeitnehmer nach Hause zu schicken geht es eigentlich kaum.
Gruß
Nils
Und wenn: Was beweist er? Daß er
einen Umschlag eingeworfen hat. Weiß er, was drin war? In der
Regel nicht.
Dieses Argument höre ich schon seit Jahren immer wieder. Es kann der Versand eines Paketes oder Briefes nachgewiesen werden, aaaaaber ja nich der Inhalt. Na und? Wie oft kommt es bitte vor, dass, wenn der Zugang bewiesen ist, der Inhalt überhaupt bestritten wird? Und wenn nix bestritten, dann § 138 III ZPO. Und wenn doch bestritten: Wer glaubt denn bitte einer Partei, die behauptet, der Absender habe nur ein leeres Blatt Papier verschickt? § 286 ZPO erlaubt durchaus, lebensnah zu würdigen, er gebietet es sogar.
Levay