angenommen eine vierfache Mutter rutscht mit der Familie tief ins Hartz4 , weil der Ehemann schwerbehindert wurde, ständig operiert wird und nur einem Minijob nachgehen kann.
Diese Mutter nahm ihr Erspartes und kaufte Ware ein, meldete das Gewerbe an und auch beim Jobcenter. Diese Frau kaufte auch eine Versicherung beim Händlerbund. ..und dachte, sie sei versichert, bis die erste Abmahnung kam.
10 Tuben AntiAgeSerum wurden angeboten, keines verkauft. Die Abmahnung mit einer Rechnung von etwa 250 Euro wurde begründet, weil der Grundpreis nicht angegeben war.
Ein Anruf beim Händlerbund brachten dieser Mama Ernüchterung durch die Gewissheit, dass sie gar nicht versichert ist und nur die Gesetzestexte bekommen hatte.
Diese Mama ist nun völlig verzweifelt, weil ja auch kein Geld mehr da ist. Der fehlende Grundpreis pro Liter war ein Fehler, aber warum lässt der Staat es zu, dass SOFORT gezahlt werden muss? warum nicht mit voriger Verwarnung?
Was kann man dieser Mama nun raten? Es wäre schön, wenn keiner gemeine Bemerkungen loslassen würde, denn diese Mama ist einfach nur am absoluten Ende angelangt…
das ist echt heikel. Wenn du selbst Hartz IV beziehst, besteht die Möglichkeit einen Antrag für Beratungshilfe zu holen. Dann hast du die Möglichkeit, dich Außergerichtlich von einem Anwalt beraten zu lassen.
Nach dem Verständnis des Gesetzgebers ist die Abmahnung die Vorwarnung. Warum die so teuer sein darf? Ein Verschwörungstheoretiker könnte das in Zusammenhang bringen mit den etwa 25% Anteil von Anwälten im Bundestag… Es gab immer mal wieder Bestrebungen von Verbraucherorganisatoren die Abmahngebühr auf ein Maximum festzuschreiben. Aber bis heute konnten sie sich nicht durchsetzen.
Erstens: dem Abmahnenden Anwalt die Situation schildern und um einen geringeren Preis für die Abmahnung zu bitten.
Zweitens: den Anwalt um Stundung oder Ratenzahlung bitten
Drittens: vor der nächsten Geschäftsidee sämtliche Regeln für dieses Geschäft durcharbeiten, um solche Fehler so weit wie möglich zu vermeiden. Ein guter Anfang ist vielleicht ein Gründertag. Gerade ein Online-Geschäft ist nicht ohne. Das sollte man aus meiner Sicht nicht ohne rechtliche Beratung starten.
Geh zu einem Fachanwalt für Internetrecht oder einem Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz. Das geht auch online, indem du einen Scan der Abmahnung schickst und die Url zum Shop/Account mitteilst. Nimm wie schon geschrieben worden ist Beratungshilfe in Anspruch. Erkläre dem Fachanwalt, zu dem du gehst, deine Situation und schicke ihm auch den Hartz 4 Bescheid.
Mache das schnell. In der Abmahnung ist dir vermutlich eine Frist gesetzt worden. Läuft diese Frist ab, kann es sein, dass der Abmahner eine einstweilige Vergügung beantragt. Dadurch entstehen weitere Kosten.
Der Fachanwalt muss erst einmal prüfen, ob der Verstoß vorliegt. Wenn ja, musst du diesen bei allen Artikeln abstellen und ggf. Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben. Gegenüber dem Abmahner kann man versuchen zu handeln, da du mutmaßlich unter der Pfänubgsgrenze liegst. Wird schon werden! Viel Erfolg.
wenn du dem von Gurugur empfohlenen Weg folgst, könntest Du nebenbei zusehen, dass dem „Händlerbund“ sein unlauteres Gebaren um die Ohren gehauen wird: Ein Muster-Impressum, das man überall runterkopieren kann, für 108,90 € zu verkaufen, ist für sich allein schon sehr am Rand der guten Sitten, aber vor allem die Werbung dafür ist irreführend.
Als ich noch einen Onlineshop betrieben habe, hatte ich gemeinsam mit anderen Händlern eine Anwältin beschäftigt, die für uns nichts anders tat, als Urteile, Abmahngründe, AGB- und Widerrufsbelehrungsinhalte, die abmahnfähig sein könnten, durchzuforsten und so ständig unsere Bedingungen auf dem laufenden zu halten.
Es ist schon abartig, was Abmahngrund sein kann.
ja - genau mit diesem Risiko betreibt der „Händlerbund“ sein Geschäft; verschleiert dabei allerdings, wie dünn und billig die Leistungen sind, die er für dafür sehr komfortables Entgelt bringt. Ich schätze, diesem sauberen „Bund“ ließe sich auf der Schiene „unlauterer Wettbewerb“ ziemlich satt in den Stiefel pinkeln.