Wie muß eigentlich eine Abmahnung aussehen?Muss sie schriftlich erfolgen?Und gibt es eine Frist,in der sie zugestellt werden muss?
Muss dort das Wort:„Abmahnung“ erwähnt werden?
Oder: sind Briefe des Vorgesetzten an den AN immer in die Personalakte aufzunehmen?
FAQ:2123 und link zu hensche.de: aus Beweisgründen macht sich das besser
Und gibt es eine Frist,in der sie zugestellt werden muss?
Eigentlich nicht.
Aber ein Spiel auf Zeit (immerhin haben evtl. vorhandene Zeugen auch nur ein begrenztes Gedächtnis) können für eine Seite günstig sein.