Hallo,
angenommen, ein Mann ist aufgrund seiner Arbeitssituation krank geschrieben und kann ein Gespräch mit der Geschäftsleitung, die ihm eine Abmahnung androht, nicht wahrnehmen. Er begab sich nach dem Zerwürfnis mit seinem Arbeitgeber umgehend in psychotherapeutischer Behandlung, um herauszufinden, was wohl bei ihm und in der Kommunikation mit anderen schief gelaufen ist.
Der Therapeut ist der Meinung, er solle erst das Gespräch mit der Geschäftsleitung suchen, wenn er sich sicher ist, ob er wieder in dieser Firma arbeiten will oder wenn er sein Glück bei einem neuen Arbeitgeber versuchen will.
Der Mann kommt nach einigen Tage Ruhe zum Ergebnis, dass er in der Firma nicht mehr wirken möchte (was sein Arbeitgeber nicht weiß) und da er in seiner Branche gefragt ist, startet er sogleich Initiativ-Bewerbungen, die ihm wieder Zuversicht geben.
Die schriftliche Abmahnung kommt, ebenso die Einladung zu einem Gesprächstermin mit der Geschäftsleitung. Aufgrund der Abmahnung und der darin erhobenen Vorwürfe erleidet der Mann einen Nervenzusammenbruch und ist noch nicht einmal in der Lage, den Termin mit seinem Anwalt wahrzunehmen. Sein Psychotherapeut schreibt ihn weiterhin krank.
Reicht die Folgebescheinigung der Krankmeldung, um den Termin mit der Geschäftsleitung abzusagen? Oder sollte seine Lebensgefährtin den Termin zusätzlich absagen? Oder sollte er sich überwinden und selbst den Termin absagen?
Angenommen, die Initiativ-Bewerbungen zünden und er wird zu Vorstellungsgesprächen eingeladen. Er ist weiterhin in therapeutischer Behandlung und krankgeschrieben.
Darf er die Vorstellungsgespräche wahrnehmen, wenn er sich für einen Neuanfang gesundheitlich in der Lage fühlt?
Zwischen Vorstellungsgespräch und Arbeitsbeginn liegen ja immerhin ein paar Wochen.
Oder sollte er die Initiativ-Bewerbungen zurückziehen?
Sind irgendwelche juristischen Fallstricke zu befürchten?
Danke fürs Lesen!
Gruß,
Sunny