Abmahnung / Krankmeldung einer LEASINGFIRMA

Folgender Sachverhalt:
…heute haben Sie sich telefonisch um 12.26 Uhr weiter krank gemeldet. Laut Arbeitsvertrag §12 sind sie jedoch verpflichtet, sich bei Arbeitsverhinderung bis spätestens 09:000 Uhr bei uns zu entschuldigen.
Wir erwarten von Ihnen zukünftig ein arbeitsvertragsgemäßes Verhalten und behalten uns vor, wegen des Verstoßes eine Vertragsstrafe gemäß § 15 des Arbeitsvertrages von Ihrer nächsten Lohnabrechnung einzubehalten.

Frage an Experten:

ist solch eine Klausel/Vertragsstrafe zulässig?
und ist es zulässig, einen Arbeitnehmer vertraglich zu verpflichten im Krankheitsfall sich bis spätestens 09:00 Uhr zu melden?
Kennt jemand ähnliche Fälle?

Vielen Dank für euere Beiträge!

Antwort eines Laien!

ist solch eine Klausel/Vertragsstrafe zulässig?

Bei der Strafe: Keine Ahnung…

und ist es zulässig, einen Arbeitnehmer vertraglich zu
verpflichten im Krankheitsfall sich bis spätestens 09:00 Uhr
zu melden?

Ja. Nach §5 Abs. 1 Entgeltfortzahlungsgesetz musst Du das dem Arbeitgeber unverzüglich mitteilen. Heißt: Sobald Du es weißt. Da Du bei Dienstbeginn wegen Krankheit nicht zur Arbeit erschienen bist, musst Du es zu diesem Zeitpunkt ja schon gewusst haben. Also räumt der Arbeitgeber Dir ja sogar mit dieser Uhrzeit noch Spielraum ein.

Kennt jemand ähnliche Fälle?

Nö. Also Uhrzeiten stehen in den meisten Verträgen, aber Strafen kenne ich selber nicht.

danke für die Antwort!
Nur ein Verständnissproblem:
Beispielsweise, stehe ich morgens um 8:30 Uhr auf, und habe Rückenschmerzen oder ein Bandscheibenvorfall, oder oder oder…
Mein Arbeitsbeginn ist um 13:45 Uhr
bis ich beim Arzt bin und eine Krankmeldung bekomme, ist es gegen 12 Uhr.
Wie jetzt?

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Beispielsweise, stehe ich morgens um 8:30 Uhr auf, und habe
Rückenschmerzen oder ein Bandscheibenvorfall, oder oder
oder…
Mein Arbeitsbeginn ist um 13:45 Uhr
bis ich beim Arzt bin und eine Krankmeldung bekomme, ist es
gegen 12 Uhr.
Wie jetzt?

Ruf um 8.30 Uhr an und sag was los ist und daß Du zum Arzt gehst. Bei der erstmaligen Krankmeldung brauchst Du keinen Schein vom Arzt. Hauptsache der Arbeitgeber ist informiert, was los ist. Und dann direkt nach dem Termin wieder anrufen und sagen, was draus geworden ist.

Wie Du siehst: Kein Problem.

Die Krankmeldung als solche muss innerhalb der ersten 3 Tage beim Arbeitgeber landen.