ich beschäftige mich gerade mit dem thema Abmahnung. und bin auch folgendes problem gestossen.
überall lese ich:
Soweit mit der Abmahnung eine Kündigung vorbereitet werden soll, muss sie in Aussicht stellen, dass im Wiederholungsfall eine Kündigung droht.
jetzt bin ich auf das buch von Dr. Karl v. Hase: Abmahnung nach neuen Recht gestosenn und es wirf mich aus allen Bahnen.
Das neue Recht hat jedoch diese Notwendigkeit der Ablehnungsandrohung restlos27 beseitigt. Der Gläubiger
muss nur noch eine angemessene Nachfrist zur Erfüllung setzen28. Entsprechend ist bei der Abmahnung auf das Erfordernis einer
Kündigungsandrohung zu verzichten. Eine einfache Verhaltensrüge genügt. Der Unterschied zu einer Mahnung besteht somit allein im (häufig
konkludenten) Rügeelement der Abmahnung.
Nicht haltbar ist die herrschende Meinung wonach
Was stimmt den nun? ist eine Kündigungsandrohung erforderllich oder nicht!?
das buch ist von 2002 trotzdem lese ich überall, dass eine Androhung erforderlich ist.
das Gute in der Juristerei ist ja, dass man als Buchautor oder Professor so gut wie alles vertreten kann. Für die Praxis hilft das nur wenig. Die Rechtsprechung hat aus der Schuldrechtsreform für die arbeitsrechtliche Abmahnung keine neuen Schlüsse gezogen, insbesondere, weil sie diese auch nicht auf das BGB, sondern auf das Verhältnismäßigkeitsprinzip stützt.
Im Gegenteil sind die Anforderungen der Rechtsprechung sogar in letzter Zeit strenger geworden. Während früher noch die Androhung „arbeitsrechtlicher Konsequenzen“ ausreichte, wird man kaum noch ein Arbeitsgericht finden, dass das noch so sieht. Da heißt es dann nur „zu wenig konkret, auch eine Abmahnung kann eine arbeitsrechtliche Konsequenz sein, also muss AN nicht mit einer Kündigung rechnen“.
den wahrscheinlich entscheidenden Satz hast Du abgeschnitten. Denn wenn der Autor von der „herrschenden Meinung“ schreibt, die nicht haltbar sei, tut er damit automatisch selbst kund, daß er eine Minderheits- bzw. Außenseiterposition bezieht, auf die man sich nicht unbedingt verlassen sollte.
Was stimmt den nun? ist eine Kündigungsandrohung
erforderllich oder nicht!?
Na, mein Vorposter hat das schon korrekt wiedergegeben. Detaillierte Kündigungsandrohung ist nötig, um auf der sicheren Seite zu sein.
das buch ist von 2002 trotzdem lese ich überall, dass eine
Androhung erforderlich ist.
Klar, das ist nämlich in Literatur und Rechtsprechung "herrschende Meinung
den wahrscheinlich entscheidenden Satz hast Du abgeschnitten.
Nicht haltbar ist die herrschende Meinung wonach eine ausgesprochene Abmahnung konkludent einen Verzicht auf eine Kündigung bedeute29, da
sie eine Kündigung nur für den Wiederholungsfall androhe. Eine Abmahnung in Form einer einfachen Verhaltensrüge ist nicht widersprüchlich zur
Kündigung, sondern deren „Ouvertüre“. Für das Vorliegen eines wichtigen Grundes sind allerdings die Ausnahmetatbestände des § 314 II 2
BGB30 zu prüfen, da die Kündigung in diesem Fall gerade nicht nach erfolgloser Abmahnung erfolgt, sondern die Abmahnung quasi „überholt“.
also hier noch mal der rest, habe mich wohl aus lauter panik irgendwie verhaspelt.