Hallo wer kennt sich hier aus. Ich habe eine Abmahnung von meinem Ex-Chef erhalten. Er behauptet ich hätte Kunden direkt per email angeschrieben und versucht haben diese abzuwerben, was aber so nicht stimmt. Da ich keine Möglichkeit hatte mich direkt noch von meinen Kunden zu verabschieden hatte ich diese angerufen. Erst nach dem mich derjenige nach meiner neuen Stelle gefragt hatte und er mich meiner aktuellen email adresse fragte, habe ich ihm diese zukommen lassen. Mein Anwalt sagte das ich mich von meinen Kunden verabschieden darf. Wie soll oder wie kann ich weiter vorgehen. Freue mich auf eure Antworten.
Hallo Orchidee1,
wie man mit Kunden zu kommunizieren hat und ob man diese nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses noch kontaktieren sollte / darf, sollte von einem Fachanwalt beurteilt werden. Diesem müssen auch der vorherige Arbeitsvertrag wie die ergangene Abmahnung vorliegen. Bitte halte vor jedem neuen „alten“ Kontakt mit deinem Anwalt Rücksprache, es kann dir jede Kontaktaufnahme mit Kunden deines vorherigen Arbeitgebers als Geschäftsschädigung ausgelegt werden, damit ist nicht zu spaßen!
Wie ich deine Schilderung verstanden habe, müsste dir dein Ex-Chef die angeblichen Versuche der Abwerbung ja sehr einfach durch Vorlage der entsprechenden Mails nachweisen können, wenn es diese tatsächlich gegeben haben sollte. Hat dieses Verhalten zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses geführt oder wurde diese Abmahnung nachträglich ausgesprochen, etwa um Abfindungsforderungen zu entgehen?
Wie gesagt: Du solltest dieses Thema wirklich nur mit direkt damit be- und vertrauten Fachanwälten diskutieren, da es für außenstehende wie mich leider unmöglich ist, dir hier sachdienlich weiterzuhelfen.
MfG und viel Erfolg gegen deinen Ex-Chef und im neuen Job, abmahnpaul
Hallo Orchidee1,
mir ist etwas sehr Ähnliches passiert wie es sich bei Dir anhört.
Ich bin Versicherungsmakler und wurde von meinem Chef vor einem Jahr gekündigt und sofort freigestellt.
Auch ich wollte mich noch von meinem langjährigen Stammkunden verabschieden und habe daher von zu Hause aus einige angerunfen oder einige auch per email kontaktiert. Nach bereits 2 Wochen erhielt ich eine Abmahnung von meinem alten Chef. Auch mein Anwalt meinte damals , dass ich mich durchaus von meinen alten Kunden verabschieden dürfe. Zwischenzeitlich bin ich jedoch leider um einiges schlauer. Ein alter Stammkunde meldete sich vor einigen Monaten dann bei mir und er schloss eine weitere Versicherungs über mich ab ( bei meinem neuen Chef). Dies bekam mein alter Chef mit und zog mich damit vor das Arbeitsgericht. Im Ergebnis musste ich vor kurzem einen Kredit in Höhe von 10.000 EUR aufnehmen um den Schadenersatz an meinen alten Chef bezahlen zu können. Das Arbeitsgericht sah es nämlich komplett anders als mein Anwalt und beruf sich dabei auch auf mehrere Muster-Urteile. Mir wurde hier nicht nur meine Kontaktaufnahme zu alten Stammkunden zur Last gelegt, viel mehr sogar der Umstand, dass ich Daten meines alten Arbeitgebers ( Telefonnummern, email-Adressen ) zu Hause notiert hatte und dann später verwendet hatte. Der nachgewiese Vertragsabschluss eines alten Stammkunden über mich bei meinem neuen Arbeitgeber wurde daher dann nur als Spitze des Eisberges dargestellt und vom Arbeitsgericht auch so gesehen. Im Endeffekt muss ich nun die 10.000 EUR Schadenersatz an meinen alten Arbeitgeber zahlen, die Anwalts- und Gerichtskosten übernimmt wohl hoffentlich wenigstens meine Rechtsschutzversicherung.
Ich wünsche Dir viel Glück und dass Du nicht die gleichen Fehler machst wie ich Sie gemacht habe.
MMaZuKa