Abmahnung mgl durch GoogleVideo auf Blogs

Hallo Leute,

ich habe ein paar ganz grundsätzliche Fragen zu Blogs und neuen Medien

  1. Wenn man auf einem privaten Blog Videos von GoogleVideo/Youtube einbindet (d.h. über ein Videofenster laufen hat, aber nicht auf dem eigenen Server speichert), ist das rechtlich angreifbar? Stichwort: Urheberrecht.

  2. Wie ist das mit potenziell kostenlosem Material wie Musikvideos und Werbevideos? Gibt es da exemplarische Fälle? Welche Möglichkeiten hat man, trotzdem z.B. eine Seite für Musikvideos anzubieten? Darf man die Videos verlinken?

  3. Wie ist die Rechtslage, wenn man Bilder von einer anderen Webseite einbindet (etwa ein Foto aus einer Fotogalerie), um auf diese Galerie zu verweisen und die Quelle nennt?

  4. Kann man juristisch wirksam eine Abmahnung verhindern, in dem man sich von den externen Inhalten distanziert oder die Bereitschaft signalisiert, die Medien bei Hinweis auf Copyright-Probleme vom Netz zu nehmen?

Schönen Gruß
David Schubert

Hallo Leute,

Hallo David,

ich habe ein paar ganz grundsätzliche Fragen zu Blogs und
neuen Medien

  1. Wenn man auf einem privaten Blog Videos von
    GoogleVideo/Youtube einbindet (d.h. über ein Videofenster
    laufen hat, aber nicht auf dem eigenen Server speichert), ist
    das rechtlich angreifbar? Stichwort: Urheberrecht.

sicherlich ist das angreifbar. Das würde bedeuten, man täuscht ein eigenes Angebot vor, was aber auf Kosten eines anderen geht. Dies dürfte auch gegen die Nutzungsbedingungen verstossen und andererseits wären bei einem Direktzugriff in dieser Art wohl die Nutzungsbedingungen für den Besucher nicht einsehbar.

  1. Wie ist das mit potenziell kostenlosem Material wie
    Musikvideos und Werbevideos? Gibt es da exemplarische Fälle?
    Welche Möglichkeiten hat man, trotzdem z.B. eine Seite für
    Musikvideos anzubieten? Darf man die Videos verlinken?

Urheberrecht gilt immer. Kostenlos ist nicht gleich rechtsfreier Raum. Man könnte eigene Videos anbieten oder sich die Nutzungsrechte sichern. Verlinkung wie oben.

  1. Wie ist die Rechtslage, wenn man Bilder von einer anderen
    Webseite einbindet (etwa ein Foto aus einer Fotogalerie), um
    auf diese Galerie zu verweisen und die Quelle nennt?

Hier wäre denkbar, dass der Anbieter über eine derartige Werbung erfreut wäre. Also einfach nachfragen, ob man ein Foto zur Verlinkung benutzen darf.

  1. Kann man juristisch wirksam eine Abmahnung verhindern, in
    dem man sich von den externen Inhalten distanziert oder die
    Bereitschaft signalisiert, die Medien bei Hinweis auf
    Copyright-Probleme vom Netz zu nehmen?

Nein. Entweder verstößt man gegen geltendes Recht oder nicht. Eine Distanzierung von externen Links, die man bewußt setzt, ist ein Widerspruch in sich. Der Hinweis, man sei bereit, illegale Inhalte zu entfernen, wenn man einen Hinweis bekommt, schützt einen nicht vor einer teuren Gebühr für diesen Hinweis.

Einen besonders hübschen Disclaimer fand ich in einer Liedersammlung:
„Will jemand, der im Besitz der Urheberrechte ist, seine Texte aus dem Songbook entfernt haben kann er sich jederzeit mit mir in Verbindung setzen [email-Adresse] unter Vorlage der Legitimation werde ich die Texte umgehend entfernen.“

Aber diesen Text bitte nun nicht als Vorlage ansehen! Eigentlich ist er als PW geeignet.

Gruß!

Horst