Abmahnung - muss ich diese anerkennen/unterschr

Zur Zeit bin ich Umschüler in einer vom Arbeitsamt finanzierten Umschulungsmaßnahme. Leider hat es das Arbeitsamt desöfteren aufgrund interner Pannen versäumt, rechtzeitig mir bereits zugesprochene (schriftl.) Fahrgelder auszuzahlen.
Infolgedessen war ich öfters gezwungen, dem Schulbetrieb fernzubleiben und das für mich zuständige Aamt aufzusuchen um die mir zustehenden und schriftlich bestätigten Fahrgelder einzufordern.
Aufgrund dessen und entsprechend der Tatsache, das es sich leider um mehrfache Versäumnisse des Aamts handelte erhielt ich nunmehr zwei Abmahnungen des Maßnahmeträgers mit der Begründung, gegen die Schulordnung verstoßen zu haben indem ich mehrfach unentschuldigt und ohne wichtigen Grund der Maßnahme ferngeblieben bin.
Muss ich nun die Abmahnung anerkennen/unterschreiben oder kann ich diese auch unter Abgabe einer Gegendarstellung anfechten?
Wäre dies überhaubt sinvoll?
Andererseits: Wie soll ich zum ausserstädtischen Maßnahmeträger gelangen, wenn mir Fahrkosten die mir zustehen nicht pünktlich gezahlt werden und ich die entsprechenden Beträge zwischenzeitlich durch das dürftige Unterhaltsgeld nicht vorstrecken kann.
Wer weis Rat`?

Infolgedessen war ich öfters gezwungen, dem Schulbetrieb
fernzubleiben und das für mich zuständige Aamt aufzusuchen um
die mir zustehenden und schriftlich bestätigten Fahrgelder
einzufordern.

Hallo Panikbutton, was heisst denn bitte bei dir „des öfteren“?

Muss ich nun die Abmahnung anerkennen/unterschreiben oder kann
ich diese auch unter Abgabe einer Gegendarstellung anfechten?

Wenn die die Agentur für Arbeit verständigen - was sie vermutlich tun - dann wirst du dich eher mit denen auseinandersetzen müssen.

Andererseits: Wie soll ich zum ausserstädtischen
Maßnahmeträger gelangen, wenn mir Fahrkosten die mir zustehen
nicht pünktlich gezahlt werden und ich die entsprechenden
Beträge zwischenzeitlich durch das dürftige Unterhaltsgeld
nicht vorstrecken kann.

Eine Frage an deinen Sachbearbeiter bei der AA. Mit dem du bei der Gelegenheit auch gleich mal klären solltest, was man tun kann, um in Zukunft sowas zu vermeiden.

MfG

Hi,

hättest du mal vorher ein oder zwei Schreiben an die Schule oder das Arbeitsamt gemacht dann würdest du jetzt nicht mit leeren Händen dastehen. Soweit ich weiss brauchst du eine Abmahnung nicht zu quittieren, in diesem Fall wird ein entsprechender Vermerk „Unterschrift verweigert“ auf der Abmahnung getätigt. Es ändert jedoch an der Tatsache als solches nichts. Auch eine Gegendarstellung, zumal im Nachhinein, hat keine grossen Auswirkungen (weder positiv noch negativ). Du solltest dir selber aber mal den Vorwurf gefallen lassen, nicht alles getan zu haben, zumal im Voraus, somit … aus Schaden wird man Klug :wink:

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