Abmahnung nach 2 Jahren automatisch erloschen?

Hallo!
Mal ne banale Frage zum Thema Abmahnungen.
Ein AN hat vor mehr als 2 Jahren eine Abmahnung erhalten. Muß er seinen AG auffordern die Abmahnung (weil die 2 Jahre ja um sind) aus der Personalakte zu entfernen oder geschieht dies automatisch? Und falls es nicht automatisch passiert, hat diese Abmahnung rechtlich überhaupt noch Gültigkeit oder ist es egal ob diese Abmahnung noch in der Personalakte ist oder nicht?
Danke im Voraus!

Auch hallo.

Also was Abmahnungen und das richtige Verhalten gegenüber dieser an sich angeht: FAQ:2123

mfg M.L.

Hallo

weil die 2 Jahre ja um
sind aus der Personalakte zu entfernen oder geschieht dies
automatisch?

Es ist ein Märchen, daß Abmahnungen nach 2 Jahren ihre Gültigkeit verlieren. Hier gibt es gar keine Frist. Sie verlieren mit der Zeit an Bedeutung und sind - je nach Schwere des Vergehens - irgendwann einfach arbeitsrechtlich irrelevant.

Und falls es nicht automatisch passiert, hat
diese Abmahnung rechtlich überhaupt noch Gültigkeit oder ist
es egal ob diese Abmahnung noch in der Personalakte ist oder
nicht?

Es ist eigentlich egal, ob sie da vermodert oder nicht. Bei internen Stellenausschreibungen könnte so etwas interessant sein, wenn ein verantwortlicher Personaler wegen einer alten Abmahnung einem Mitbewerber den Vorzug gibt.

Gruß,
LeoLo