Abmahnung 'nach' Kündigung?

Guten Morgen,

zu folgender, angenommener Situation, wären mir ein paar Meinungen sehr wichtig!

XY wurde am letzten Tag der Probezeit, fristgerecht (14Tage Kündigungsfrist) entlassen.
Nach Unterzeichnung dieser Kündigung vergingen 7 Tage, in denen XY arbeitsunfähig war. Nach diesen 7 Tagen, wurde XY eine Abmahnung per Einschreiben zugestellt. (berechtigt oder nicht sei dahin gestellt)
Nun fragt sich xy, was der AN damit bezwecken will und lächelt darüber. Und kann der AN auch nach Unterzeichnung einer Kündigung noch eine Abmahnung ausstellen, bzw. warum sollte er das tun?
Die Kündigung ist doch durch unterzeichnung beider Parteien rechtsgültig!
Das versteht XY nicht.
Soll er einfach weiter lächeln oder sich mal die Ärmel hochkrempeln und sich wehren obwohl er da eh nur noch 7 tage hat?

Vielen Dank und L.G. Kate

Hallo,

Nun fragt sich xy, was der AN damit bezwecken will und lächelt
darüber. Und kann der AN auch nach Unterzeichnung einer
Kündigung noch eine Abmahnung ausstellen, bzw. warum sollte er
das tun?

Nun ja. Der AG ist natürlich auch nach der Kündigung verpflichtet, den Arbeitsvertrag zu erfüllen. Tut er das nicht, kann abgemahnt oder sogar fristlos gekündigt werden.

Die Kündigung ist doch durch unterzeichnung beider Parteien
rechtsgültig!

Bis zum Ende der Vertragslaufzeit gilt der Vertrag aber noch zu den vereinbarten Bedingungen.

Das versteht XY nicht.

Verstehen tu ich es auch nicht, was das soll.

Soll er einfach weiter lächeln oder sich mal die Ärmel
hochkrempeln und sich wehren obwohl er da eh nur noch 7 tage
hat?

Gegen was sollte er sich wehren. Es gibt generell keinen echten Grund sich gegen Abmahnungen zu wehren. In diesem Fall erst recht nicht.

Gruß

S.J.

Hallo,

Und kann der AN auch nach Unterzeichnung einer
Kündigung noch eine Abmahnung ausstellen, bzw. warum sollte er
das tun?

Kann es sein, dass du den AG meinst (und nicht den AN)? Das Arbeitsverhältnis besteht ja noch paar Tage. Aber ohne auch nur andeutungsweise was zum Thema der Abmahnung zu erfahren, kann man nicht sagen, was der AG damit bezwecken wollte.

Die Kündigung ist doch durch unterzeichnung beider Parteien
rechtsgültig!

Die Kündigung ist auch ohne Unterzeichnung beider Parteien rechtsgültig. Der Unterschrift des AN bedarf es zur Gültigkeit der Kündigung zumindest nicht.

Soll er einfach weiter lächeln oder sich mal die Ärmel
hochkrempeln und sich wehren obwohl er da eh nur noch 7 tage
hat?

Kommt drauf an, worum es in der Abmahnung ging. Einfach weiter seinen arbeitsvertraglichen Verpflichtungen nachzukommen für den Rest der Kündigungsfrist, ist bestimmt nicht verkehrt.

MfG