Hallo liebe Gemeinde…
ich habe mal eine Frage zu folgendem fiktiven Fall:
Herr Y ist Mitglied des VFL B und hat mehrere Karten für Partien seiner Lieblingsmannschaft bestellt.
Für die Partie VFL A gegen VFL B bekommt er tatsächlich auch Karten, Herr Y kann aber an diesem Tag nicht und schenkt die Karten einem seiner Freunde, dem Herrn X.
Herr X der dann aber doch kein Interesse hat sich dieses Spiel anzuschauen, stellt diese daraufhin bei einem Internetauktionshaus zum Verkauf ein.
Nach Beendigung der Auktionen (2 Auktionen), bekommt er eine Mitteilung des Auktionshauses, dass eine Auktion nachträglich herausgenommen wird, da gegen ein Urheberrecht verstoßen wurde (der Sitzplan des Stadions der Mannschaft VFL A wurde abgebildet). Die andere Auktion blieb aktiv.
Herr X bekommt daraufhin ein schlechtes Gewissen und benachrichtig daraufhin den Käufer der nicht gelöschten Auktion, dass die karten doch nicht mehr zm Verkauf stehen.
Der Käufer willigt diesem ein.
Herr X schmeisst die Karten daraufhin in den Müll.
1 Monat später bekommt Herr X eine E-Mail von einer Rechtsanwaltskanzlei, welche die Rechte des Veriens VFL A vertritt.
Diese Verlangen, das Unterzeichnen einer formulierte Unterlassungserklärung, sowie eine Entschädigungszahlung von 400€ wegen des Verstoßes der allgemeinen Ticketgeschäfftsbedingungen (atgb).
Wie kann man also gegen AGBs Verstoßen, wenn man gar keinen Vertrag mit der Firma (in diesem Fall der VFL A)geschlossen hat.
Ist diese Abmahnung so rechtens? Oder wie kann man gegen diese Vorgehen ohne einen Rechtsanwalt einzuschalten. (Herr X ist nicht Rechtschutsversichert)
Ich bedanke mich schon mal für eure Anteilnahme und Hilfestellung