Hallo zusammen,
habe da mal eine Frage und ich hoffe, Ihr könnt mir weiter helfen:
Angenommen ein Chef teilt seinen Azubis Anfang der KW32 mit, dass er
Ende der KW33 das Berichtsheft vorgelegt bekommen möchte.
Einer der Azubis hält sich leider nicht an diesen Termin. Er reicht das Heft verspätet Anfang der KW34 ein.
Hat der Chef nun das Recht eine Abmahnung auszusprechen?
Vielen Dank für Eure Antworten.
Grüße a.
Hi,
das korrekte Führen des Berichtsheft gehört zu den Pflichten des Azubis. Und zur korrekten Führung gehört auch, dass das Berichtsheft fristgerecht dem Ausbilder vorzulegen ist.
So gesehen ist die Abmahnung rechtens, vorausgesetzt Du hast uns alles erzählt, was sich vorher abgespielt hat.
bye
Rolf
Hallo zusammen,
Hallo,
Angenommen ein Chef teilt seinen Azubis Anfang der KW32 mit,
dass er
Ende der KW33 das Berichtsheft vorgelegt bekommen möchte.
Einer der Azubis hält sich leider nicht an diesen Termin. Er
reicht das Heft verspätet Anfang der KW34 ein.
Hat der Chef nun das Recht eine Abmahnung auszusprechen?
Grundsätzlich ist die nicht rechtzeitige Vorlage des Berichtsheftes abmahnfähig und kann auch im Wiederholungsfall zur a.o. Kündigung berechtigen.
Wenn aber im vorliegenden Einzelfall es nur darum geht, ob der Azubi sein Heft am Montag statt am vorhergehenden Freitag vorlegt und sonst nichts im Rahmen der Ausbildung sich hat zuschulden kommen lassen, halte ich eine Abmahnung nur wegen dieses einzelnen Versäumnisses für überzogen.
Vielen Dank für Eure Antworten.
Grüße a.
&Tschüß
Wolfgang