Abmahnung nichtig? 'Große Burger-Kette'

Hallo,

angenommen Person A arbeitet in einem großen Systemgastronomie-Unternehmen, das sich auf die Herstellung von Burgern spezialisiert hat und weltweit bekannt ist.

Dieses Unternehmen hat betriebseigene Prüfer, die die Fähigkeiten der Mitarbeiter stichprobenartig testen.

Person A wurde bereits mehrere Male getestet und schnitt dabei immer gut ab. Eines schönen Tages jedoch entdeckt dieser Prüfer einige Fehler bei Person A.

Daraufhin bekommt Person A eine Abmahnung mit folgenden Gründen:
-keine Beachtung des Standartsystems
-kein Menü angeboten, sondern einfach eins ausgewählt
-kein Eis im Getränk
-kein versuchter Zusatzverkauf

Die Frage die sich Person A jetzt stellt, ist:
Ist eine einzige negative Bewertung durch einen betriebseigenen Prüfer innerhalb von 6 Jahren, bei 40 Prüfungen (davon 39 mit „Gut“ bewertet) rechtlich überhaupt gültig, oder anders gesagt, lohnt sich der Gang zum Anwalt um dagegen vorzugehen?

Nehmen wir weiter an, die Filiale in der Person A beschäftigt ist, macht zur Zeit einige „Veränderungen“ durch und dort baut man Beschäftigungsverhältnisse ab, dann ist die Sorge doch berechtigt, das man lediglich Opfer des eisernen Besens unter Vorschiebung fadenscheiniger Gründe werden soll.

Vielen Dank für Eure/Ihre Antworten.

lg

Hallo,

ob die Abmahnung für A jetzt konkret berechtigt ist, kann ich per Internet erst wieder beurteilen, wenn meine Kristallkugel aus der Reparatur kommt. Will heißen, es kommt auf die Umstände des Einzelfalls an wie z. B. Formulierungen, konkrete Leistungsanforderungen etc.
A kann sich aber mal seine Sicht der Dinge notieren. Für die Anfechtung einer Abmahnung gibt es keine Fristen. Sie kann auch erst dann angefochten werden, wenn sich eine Kündigung auf die vorangegangene Abmahnung stützt. Die Beweispflicht für die Richtigkeit der Abmahnung trägt auch dann der AG.

By the way: Ich meine, gehört zu haben, daß man in anderen Filialen gewisser Bulettenbrater solche Probleme anders angegangen ist. Da hat man nämlich einen BR gegründet. Dann unterliegen Dinge wie Testkunden oder Kündigungen/Umstrukturierungen nämlich der Mitbestimmung des BR.

&Tschüß

Wolfgang

Hallo,
(…)

Person A wurde bereits mehrere Male getestet und schnitt dabei
immer gut ab. Eines schönen Tages jedoch entdeckt dieser
Prüfer einige Fehler bei Person A.

Daraufhin bekommt Person A eine Abmahnung mit folgenden
Gründen:
-keine Beachtung des Standartsystems
-kein Menü angeboten, sondern einfach eins ausgewählt
-kein Eis im Getränk
-kein versuchter Zusatzverkauf

Jetzt verstehe ich, weshalb die Leute hinter der Theke immer so doof daherschwallen. Richtig peinlich manchmal.

So belanglos die Abweichungen aus Kundensicht sein mögen, wenn es gegen noch so lächerliche interne Vorschriften verstösst, ist eine Abmahnung rechtens.
(…)

Nehmen wir weiter an, die Filiale in der Person A beschäftigt
ist, macht zur Zeit einige „Veränderungen“ durch und dort baut
man Beschäftigungsverhältnisse ab.

Spätestens jetzt ist die Sache doch klar, oder?

Gruss,
TR

By the way: Ich meine, gehört zu haben, daß man in anderen
Filialen gewisser Bulettenbrater solche Probleme anders
angegangen ist. Da hat man nämlich einen BR gegründet. Dann
unterliegen Dinge wie Testkunden oder
Kündigungen/Umstrukturierungen nämlich der Mitbestimmung des
BR.

&Tschüß

Wolfgang

Dazu würde Person A sagen: Versuche einen BR zu gründen, werden durch vorherige Kündigung unterbunden (?)Ab wievielen Festangestellten (Teil- und Vollzeit) ist ein BR zu gründen, ab wievielen Angestellten ist ein BR Pflicht? Zählen 400 Euro-Jobber, die gibts nämlich wie in so vielen Branchen auch beim Bulettenbrater en masse, auch dazu?

Hallo,

da würde Person A zur Antwort kriegen, daß niemand behauptet hat, daß eine BR-Gründung bei Bulettenbratern einfach ist. Aber woanders hats ja auch hingehauen.
Eine BR-Gründung ist NIE Pflicht, sondern immer abhängig vom Willen der AN.
Ab 5 Beschäftigten kann ein BR gegründet werden, 400-€-jobber zählen dabei voll mit, auch ständige Aushilfen sowie unter bestimmten Bedingungen auch Leih-AN.
Gerade bei gewissen größeren Bulettenbratern freut sich idR die zuständige Gewerkschaft NGG über entsprechende Anfragen und hilft auch, solange zumindest einige AN Mitglied sind.

&Tschüß

Wolfgang

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