hallo,
würde mich mal interressieren, ob eine abmahnung über anwalt, eines ebay -mitwettbewerbers, ohne beigelegte vollmacht nutzlos ist, wegen formfehler.
kann dann nicht einfach neue gesendet werden mit den selben daten und beigelegter vollmacht? verjährungsfrist ist doch ein halbes jahr. oder muß dem abgemahnten erst ein erneuter fehler unterlaufen?
dk und vg y
Hallo Yvonne,
die Abmahnung ist ohne eine beigelegt Vollmacht nicht „wertlos“. Als Abgemahnter musst du bei einem Zweifel über die ordnungsgem. Bevollmächtigung UNVERZÜGLICH die fehlende Vollmacht reklamieren, der Anwalt kann sie dann nachreichen.
Gruss
BM
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anwalt des abgemehnten meinte, er macht schreiben (inkl. vollmacht) fertig. etwa danke für den hinweis, fehler wurden abgestellt, RA rechnung wird aber nicht gezahlt und unterlssungserklärung nicht unterschrieben, da abmahnung nicht rechtens.
wollte mich deshalb kundig machen, nicht das dann 2 offene ra rechnungen sind.
dk