folgende Annahme:
Ein Dienstleistungsunternehmen bietet u.a. auch Reinigungsarbeiten an.
Nun bekommt dieses Unternehmen eine Abmahnung vom Auftraggeber, weil sich in einem Mehrparteienhaus EINE Person über die angeblich mangelhafte Reinigung beschwert hat ( von 112 Parteien!! ).
Ist diese Abmahnung rechtens und wie reagiert das Unternehmen rechtlich richtig auf diese Abmahnung?
Muss ein Anwalt eingeschaltet werden oder reicht ein „Widerspruch“ ein Schreiben an den Auftraggeber?
Ist diese Abmahnung rechtens und wie reagiert das Unternehmen
rechtlich richtig auf diese Abmahnung?
Muss ein Anwalt eingeschaltet werden oder reicht ein
„Widerspruch“ ein Schreiben an den Auftraggeber?
Hier weiß doch niemand, welcher Art die Verträge des Dienstleistungsunternehmens mit dem Auftraggeber sind und wie genau diese Abmahnung gestaltet ist. Von daher kann (nebst der Tatsache, daß auch von außen niemand sagen kann, ob die Abmahnung „zurecht“ erteilt wird) auch keiner beurteilen, was das Dienstleistungsunternehmen unternehmen soll. Das einzige, was mir als erstes einfällt: zunächst sollte man als Unternehmen prüfen, ob der abgemahnte Sachverhalt zurecht bemängelt wird und bei Bejahung dieses Umstands mit den ausführenden Angestellten sprechen.
Das Brett Arbeitsrecht dürfte imho zudem auch als Frage"ort" nicht perfekt gewählt sein.
Wenn von 112 Parteien 111 zufrieden sind mit den erbrachten Leistungen ( welche selbstverständlich von dem Unternehmen kontrolliert werden ) und EINER der Ansicht ist er müsste was aussetzen, denke ich, hat der Auftraggeber zunächst die Pflicht dies zu überprüfen bevor sie abmahnen.
Welche Form der Vertrag hat und welche die Abmahnung ist doch erstmal nicht relevant; die geforderten Arbeiten wurden erbracht.
Das Brett Arbeitsrecht dürfte imho zudem auch als Frage"ort"
nicht perfekt gewählt sein.
Warum? Es handelt sich doch um Arbeitsrecht…
Trotzdem Danke für Deine Zeit
vielleicht sollte die Firma sich erstmal klar werden, was sie macht - eine Dienstleistung!! Da ist es schon unpassend vom Auftraggeber zu verlangen er solle dies überprüfen - ihr seid dafür da, daß er keinerlei Arbeit damit hat!
Abgesehen davon beachten von 112 Parteien im Schnitt vielleicht mal 10% eure Arbeit bzw. würden sich die Mühe machen bei Fehlern was zu sagen und damit ist eure Quote schon nicht mehr so gut.
Naja…und mit Arbeitsrecht hat dies hier kaum was zu tun, denn zwischen zwei Firmen geht es um Vertragsrecht…
vielleicht sollte die Firma sich erstmal klar werden, was sie
macht - eine Dienstleistung!! Da ist es schon unpassend vom
Auftraggeber zu verlangen er solle dies überprüfen - ihr seid
dafür da, daß er keinerlei Arbeit damit hat!
Wer hat denn von „ihr ( wir )“ geredet??
Ansonsten war lediglich meine Meinung ( Frage? ), dass bei einem SOLCHEN Schritt ( Abmahnung ) erst eine Kontrolle der EINEN Aussage erfolgen sollte…
Abgesehen davon beachten von 112 Parteien im Schnitt
vielleicht mal 10% eure Arbeit bzw. würden sich die Mühe
machen bei Fehlern was zu sagen und damit ist eure Quote schon
nicht mehr so gut.
Wieder „eure“ tsts
Ich denke nicht, dass lediglich 10% die Arbeit beachten, denn jeder läuft tagtäglich durch Hausflure und würde Unsauberkeit bemerken…
Naja…und mit Arbeitsrecht hat dies hier kaum was zu tun, denn
zwischen zwei Firmen geht es um Vertragsrecht…
Das ist ein Argument.
Vergessen wir das also einfach.
was ist hier überhaupt eine Abmahnung? Es geht doch um zwei Firmen und nicht um eine Firma und einen Arbeitnehmer?
Schau mal in den Vertrag zwischen den beiden Beteiligten, da müsste eine Vereinbarung über ‚Abmahnungen‘ drin stehen, wenn es denn eine solche ist.
Andernfalls denke ich, daß es sich eher um eine ‚Aufforderung zur Vertragseinhaltung‘ handelt.
Auftraggeber, weil sich in einem Mehrparteienhaus EINE Person
über die angeblich mangelhafte Reinigung beschwert hat ( von
112 Parteien!! ).
Wenn Du Dir neue Schränke kaufst, akzeptierst Du dann auch, wenn einer davon kaputt ist? Oder reklamierst Du den?
Ist diese Abmahnung rechtens und wie reagiert das Unternehmen
rechtlich richtig auf diese Abmahnung?