Abmahnung/Rechnung wegen Bildnutzung von agentur

Hallo,
nehmen wir mal folgendes an:
A erhält heute eine Rechnung in Höhe von 200,00 Euro von der agentur xy: „Lizensierung von Bildmaterial aus unserem Portfolio, das Sie genutzt haben“. A hat nun schon rausgefunden, dass es sich bei der Agentur um eine kostenpflichtige Bilddatenbank handelt.

Jedoch hat A das Bild von einer Webseite, wo es zur Kommerziellen und redaktionellen Nutzung freigegeben ist und laut Lizenzvertrag: „Der Urheber verzichtet gegenüber dem Nutzer für die Gewährung der Vorstehend unter II. genannten Nutzungsrechte auf eine Vergütung“.

Auf der Webseite hat A, wie im Lizenzvetrag gefordert, den Namen des Fotografens und die Webseite von der das Bild stammt angegeben, (Impressum, als Bildtitel und als „alt“-Text).

Muss A nun diese Rechnung bezahlen, obwohl A das Bild von der kostenlosen Seite hat? A kann doch nichts dafür, wenn der Fotograf das Bild auf einer kostenlosen Seite und auf einer kostenpflichtigen Seite hochlädt.

Wie geht A nun weiter vor?

Danke für die Hilfe!

Auch hallo,

  1. FAQ:1129 von wg. allgemein zu haltende Fragestellung einhalten (obwohl das neue w-w-w diesen Hinweis wohl auch gekürzt hat…)
  2. eine seriöse Anwaltskanzlei für Medien-/Urheberrecht einschalten. Prüfen lassen, ob die Abmahnung echt ist und ob ggf. eine modifizierte Unterlassungserklärung zu verfassen und unterzeichnen ist (in Tauschbörsen-Angelegenheiten wird analog gerne eine vorformulierte Erklärung beigefügt, aber dieser „Service“ wird dazu genutzt vom Unterzeichner mehr Versprechen abzuringen als nötig).

mfg M.L.

Hallo,

auch ich empfehle dringend, den Rat und Beistand eines Anwaltes einzuholen, der sich mit dem Urheberrecht regelmäßig befasst.

Zum Thema Rechtmäßigkeit: eventuell war der Urheber des Bilder gar nicht der Urheber, sondern nur ein Kopierer und das ursprüngliche Recht liegt tatsächlich bei Agentur xy.

Eventuell hat aber auch der Urheber seine Rechte an dem Bild zwei mal verkauft. Dann würden sich natürlich das relativ freie Recht am Bild von der Website und die Lizenzbestimmungen bei agentur xy gegenseitig beißen.

Grüße

Klingt erstmal seltsam aber ich habe selbst gerade mal ein Bild bei der Plattform geladen. Vor dem Download kommt ein Fenster wo drinsteht „Angabe nur im Impressum oder als Mouseover sind NICHT ausreichend“. An der Stelle würde ich sagen liegt Dein Fehler. Da haben sie vermutlich recht. Ich würde einfach mal mit der Agentur sprechen, denn so gravierend ist es ja gar nicht. Oder einfach mal den Fotografen kontaktieren. Wenn ich das richtig sehe ist das nicht der Agenturinhaber. Notfalls mal einen Anwalt kontaktieren, der dann vielleicht noch was aushandeln kann. Viel Glück!