Abmahnung rechtens? Überprüfung Arbeitsunfall?

Hallo,

bei meinem Mann an der Arbeit gibt es Büroumzugsarbeiten. Er ist für die Arbeitssicherheit zuständig.

Übergangsweise wurden Kabel für Notebook, Drucker, Telefone usw. relativ lose übern Boden liegend verlegt.

Vor 3 Wochen stürzte eine Mitarbeiterin über ein solches Kabel, knallte gegen die Wand, aus der etwas hervorsteht (irgendein Anschluss oder so) und fiel dann auf den Boden, der mit Teppich ausgelegt ist. Sie hat Verletzungen an den linken Knöcheln von Zeige- und Ringfinger, eine Wunde am hinteren Ende Unterseite linken Unterarm und am linken oberen Rücken. Auf dem Teppich sind leichte Blutspuren zu sehen.

Mein Mann wurde abgemahnt, da er seine arbeitsvertraglichen Pflichten wohl grob fahrlässig verletzt hat, da das mit den Kabeln so nie hätte sein dürfen.

Ihm erscheinen die Wunden aber nicht schlüssig und kommen ihm irgendwie fingiert vor.

Die Mitarbeiterin war an dem Tag anschließend bei einem D-Arzt und sie ist seitdem krank.

Kontrolliert die BG nicht solche Unfälle auf Plausibilität?

Auch, wenn das mit den Kabeln nicht richtig war, der Sturz danach erscheint nicht logisch.

Lieben Dank.

LG

Hallo,

sorry, aber bei einer so heftigen Sache hätte ich umgehend einen Anwalt aufgesucht und mich nicht in einem Forum mit überwiegend Laien erkundigt.

Anscheinend nicht. Und nun?

Gruß
Christa

Meine unmaßgebliche Meinung ist, dass die Mitarbeiterin eine gewisse Mitschuld trifft.
Schließlich musste sie den Zustand kennen und es lag ja wohl auch nicht ein einzelnes Kabel plötzlich im Weg. Es handelt sich um eine Baustelle. Was hatte sie da überhaupt zu suchen?

Hallo,

Mein Arbeitsleben dauert jetzt schon 35 Jahre an. Eines war in allen Firmen gleich: Arbeitsunfälle müssen umgehend dem Arbeitgeber gemeldet werden. Gerade ein schwerer Sturz mit blutenden Wunden sollte doch gemeldet werden oder zumindest jemandem auffallen. Was sagt also das Unfallbuch?

Ich würde meinen, dass sich der Arbeitgeber an die BG wenden kann und die wiederum kann mit dem Arzt Kontakt aufnehmen um einen Verdacht auszuschließen.

Nun ja, selbst wenn wir annehmen, dass sich die verunfallte Person einen Teil ihrer Verletzungen anders zugezogen hat. So bleibt die unfallträchtige „Verlegung“ der Kabel immer noch kritisierbar. Und eine Abmahnung scheint mir eine der möglichen Konsequenzen.

Aber ein Anwalt für Arbeitsrecht wird das deutlich besser beurteilen können als ein anonymes Forum mit (zum größten Teil) Laien.

Grüße
Pierre

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Sie war nicht auf der Baustelle unterwegs, sondern in dem neuen Büro, in dem bereits gearbeitet wird, aber noch nicht alles fertig ist.

Eine arbeitsrechtliche Abmahnung ist nicht heftig.

Heftig wäre es, wenn der Staatsanwalt nachfragt, wer denn da grob fahrlässig durch unterlassene Ausübung seiner Pflichten eine Körperverletzung verursacht hat.

Die Abmahnung ist bereits berechtigt, wenn pflichtwidrig gehandelt wurde. Das war bereits der Fall, als er die provisorische Verlegung toleriert hat. Auch ohne Sturz, auch ohne schlüssige Verletzungen.

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Die Abmahnung aufgrund einer „grob fahrlässigen“ Handlung finde ich schon heftig. Und ich bezog mich eigentlich auch nicht (direkt) auf die Abmahnung, auch wenn sie natürlich nicht ignoriert werden sollte, sondern wirklich auf die Anschuldigung, denn da kann durchaus die BG noch auf den Arbeitssicherheitsbeauftragten zukommen. Es gibt nicht umsonst einen hübschen Bogen, den man bei Arbeitsunfällen ausfüllen „darf“.

Gruß
Christa

Arbeiten?

Gruß,
Max

Ich nicht. Das man über ein „relativ loses“ Kabel leicht stolpern kann, ist nun wirklich kein außergewöhnliches Wissen, und es ist ja nicht so, dass es für die provisorische Verlegung von Kabeln keine Lösung gäbe - angefangen beim guten alten Gaffer-Tape bis hin zu profesionellen Kabelbrücken. Das nicht beachten, halte ich definitiv für „ein Handeln, bei dem die erforderliche Sorgfalt nach den ganzen Umständen in einem ungewöhnlich hohen Maße verletzt worden ist und bei dem dasjenige unbeachtet geblieben ist, was im gegebenen Falle jedem hätte einleuchten müssen.“

Gruß,
Max

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Ah, OK, verstanden.

Ichn denke, es besteht Konsens über eine Pflichtverletzung und darüber, dass die Abmahnung gerechtfertigt war.

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Ja, genau.:blush:

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Kannst Du dieses „zuständig“ mal konkretisieren? Ist er eine Führungskraft? Ist er Fachkraft für Arbeitssicherheit? Wie ist diesbezüglich sein Arbeitsvertrag formuliert? Es gibt z. B. einige Arbeitgeber, die in einen Sicherheitsbeauftragten irgendwelche Verantwortung (im rechtlichen Sinne) reininterpretieren, die nicht gegeben ist.

Hier sind zusätzlich zu o. g. einige Faktoren zu betrachten. Sinngemäß: Hat der Arbeitgeber die Vorraussetzung geschaffen, dass die Arbeitssicherheit überhaupt in ausreichendem Maß möglich war. Das betrifft sowohl Material wie auch Zeit.

Aber das würde ich von einem Anwalt prüfen lassen oder von der Gewerkschaft (falls dein Mann in einer Solchen Mitglied ist). Wenn es einen Betriebsrat gibt, ggf. auch den mal konsultieren.

Die formalen Anforderungen an eine Abmahnung findest Du unter folgendem Link: https://www.haufe.de/recht/arbeits-sozialrecht/abmahnung-im-arbeitsrecht-10-fakten-die-sie-kennen-sollten_218_532266.html

Klar prüfen Die das, wenn das Kosten-/Nutzenverhältnis dafür spricht. Schließlich wollen Die auch nicht das Geld deren Mitglieder rausschmeißen. Aber eigentlich ist schon der verflichtende Besuch des Durchgangsarztes eine Prüfung. Zudem kann das kleine Ewigkeiten dauern.

Im Endeffekt ist das aber vollkommen irrelevant. Die Abmahnung hätte auch ohne dieses Ereignis ausgesprochen werden können. Die (vermeintliche) Pflichtverletzung besteht ja darin, dass der Arbeitnehmer die Unfallherde zugelassen hat, nicht dass jemand tatsächlich einem Herd erlegen ist.

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