Abmahnung - Rechteverletzung auf Website

Hi,

auf der Website der Firma X steht im Impressum sinngemäss, dass falls man mit/auf der Website Rechte Dritter verletzen sollte eine Kontaktaufnahme erfolgen soll und berechtigte Forderungen nach Änderung auf der Seite sofort durchgeführt werden. Sollte ein Anwalt zwecks Abmahnung eingschaltet werden OHNE dass man zuvor mit dieser Firma gesprochen hat, so sieht man sich ausserstande irgendwelche Kosten hierfür zu erstatten und wird stattdessen Gegenklage wegen Verletzung dieser Bestimmung einreichen.

Klingt für mich so sinnvoll wie die Polizei per Zettel zu bitten anzurufen bevor man abschleppt da man sonst die Kosten dafür nicht bezahlen wird. Ist das so korrekt, dass o.g. keinen Sinn macht?

Gruss
K

Hallo!

Klingt für mich so sinnvoll wie die Polizei per Zettel zu
bitten anzurufen bevor man abschleppt da man sonst die Kosten
dafür nicht bezahlen wird. Ist das so korrekt, dass o.g.
keinen Sinn macht?

http://www.abc-recht.de/ratgeber/auto/falle/abschlep…

Gruß
Falke

Hallo

auf der Website der Firma X steht im Impressum sinngemäss,
dass falls man mit/auf der Website Rechte Dritter verletzen
sollte eine Kontaktaufnahme erfolgen soll und berechtigte
Forderungen nach Änderung auf der Seite sofort durchgeführt
werden. Sollte ein Anwalt zwecks Abmahnung eingschaltet werden
OHNE dass man zuvor mit dieser Firma gesprochen hat, so sieht
man sich ausserstande irgendwelche Kosten hierfür zu erstatten
und wird stattdessen Gegenklage wegen Verletzung dieser
Bestimmung einreichen.

Korrekt, das da oben ist Blödsinn. Man kann nicht einseitig jemanden in seinem Recht beschneiden und erst recht nicht daraufhin eine Gegenklage anstrengen.

http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/hamm/j2012/I_4_U_…

Grüße
.L

sicher bin ich mir nicht, jedoch denke ich diese klausel ist ungueltig und soll nur eine drohung zur abschreckung sein, einen anwalt einzuschalten.

Hallo,

Klingt für mich so sinnvoll wie die Polizei per Zettel zu
bitten anzurufen bevor man abschleppt da man sonst die Kosten
dafür nicht bezahlen wird. Ist das so korrekt, dass o.g.
keinen Sinn macht?

das siehst Du genau richtig. Nicht nur ist so eine Formulierung unsinnig und unwirksam, sie kann selbst sogar zu einer Abmahnung führen.

http://www.internetrecht-rostock.de/keine-abmahnung-…

Gruß

S.J.

Hi,

cool…in einem Atemzug mit dem „Link-Disclaimer“ des LG Hamburg der immer noch nicht totzukriegen ist. Erschütternd wenn man die ersten paar Worte des Link-Disclaimers in Google eingibt und sieht auf welchen Seiten der immer noch sein Unwesen treibt.

Gruss
K

Hallo

auf der Website der Firma X steht im Impressum sinngemäss,
dass falls man mit/auf der Website Rechte Dritter verletzen
sollte eine Kontaktaufnahme erfolgen soll und berechtigte
Forderungen nach Änderung auf der Seite sofort durchgeführt
werden. Sollte ein Anwalt zwecks Abmahnung eingschaltet werden
OHNE dass man zuvor mit dieser Firma gesprochen hat, so sieht
man sich ausserstande irgendwelche Kosten hierfür zu erstatten
und wird stattdessen Gegenklage wegen Verletzung dieser
Bestimmung einreichen.

In dieser Form ist das natürlich Blödsinn. Allerdings ist es nicht völlig aus der Luft gegriffen.

Eine Abmahnung folgt den Bestimmungen der „Geschäftsführung ohne Auftrag“. Die Logik dahinter: Der Anwalt wird in meinem Sinne tätig und bewahrt mich über den Weg der „kostengünstigen“ Abmahnung vor den teuren Folgen einer Klage. Diese Geschäftsführung im eigenen Sinne ist selbstverständlich zu Vergüten.

Dieser Grundannahme, dass man lieber einer „Geschäftsführung ohne Auftrag“ zustimmt als es gleich auf einen Prozess ankommen zu lassen, kann man durchaus vorbeugend wiedersprechen.

Ein Geschädigter der sich daran hält, wird dann korrekter Weise gleich die Klage einreichen.

MfG Frank

Hallo

Eine Abmahnung folgt den Bestimmungen der „Geschäftsführung
ohne Auftrag“. Die Logik dahinter: Der Anwalt wird in meinem
Sinne tätig und bewahrt mich über den Weg der
„kostengünstigen“ Abmahnung vor den teuren Folgen einer Klage.
Diese Geschäftsführung im eigenen Sinne ist selbstverständlich
zu Vergüten.

Ist dem so? Meiner Ansicht nach sind die typischen Abmahnungen im entsprechenden Gesetz als Rechtsanspruch selbst begründet.

Dieser Grundannahme, dass man lieber einer „Geschäftsführung
ohne Auftrag“ zustimmt als es gleich auf einen Prozess
ankommen zu lassen, kann man durchaus vorbeugend
wiedersprechen.

Das kann dann aber nur für die Fälle gelten, in denen es keinen Anspruch auf Unterlassung per Gesetz gibt.

Grüße,
.L