ist folgende Abmahnung Rechtmäßig?
Tätigkeit: Ausbilung im kaufm. Bereich
" Ihr Verhalten gegeüber Vorgesetzen und Kollegen lässt sehr zu wünschen übrig, weswegen Sie hiermit abgemahnt werden.
In der KW X kam es zu mehreren Beschwerden bezüglich ihres Verhaltens und ihrer Arbeitseinstellung. Sie sind Auszubildender in unserem Unternehmen und haben den Anweisungen ihrer Vorgesetzten und Kollegen zu folgen und die an Sie gestellten Aufgaben zu erledigen. Das manche Aufgaben einem besser und andere weniger gut gefallen ist völlig normal. Das man aber die unliebsamen Aufgaben lieber anderen zuschiebt oder gar ablehnt, liegt nicht in ihrem Ermessensspielraum. Das Sie sich dabei noch im Ton vergreifen oder per E-Mail ihren Unmut zum Ausdruck bringen ist nicht akzeptabel für uns.
Wir fordern Sie hiermit auf ihr Verhalten umgehend zu ändern und sich in Zukunft ordentlich ihren Vorgesetzten und Kollegen gegenüber zu verhalten, sowie die an Sie gestellten Aufgaben ordnungsgemäßg zu erfüllen.
Im Fall einer Wiederholung des in dieser Abmahung gerügten Verhaltens behalten wir uns weitere rechtliche Schritte vor, gegebenenfalls sogar die Kündigung ihres Ausbildungsverhältnisses."
So, dies war der Abmahnungstext. Dabei ist zu sagen, dass der Abgemahnte weder unliebsame Aufgaben anderen zuschiebt oder gar abgelehnt hat und somit auch keine Arbeitsverweigerung geschehen ist. Das einzige was vorgefallen ist, war am 02. Februar 2010 wo das Betriebsgelände vollkommen zugeschneit war und ein Weg frei geräumt werden sollte. Als der Abgemahne dies zwei mal machte und der Weg nach 5 min wieder zugeschneit war, hat er sich dagegen gewärt diese Arbeit weiter zu verrichten, da der Abgemahnte eine Bürotätigkeit ausübt und den Witterungsbedinungen nicht entsprechend gekleidet war in Form von Wasserdichten Schuhen oder entsprechender Jacke, Handschuh oder Mütze. An diesem Tag hat es so viel geschneit das auch die Räumdienste ihre Arbeit einstellten.
Sonst hat der Abgemahne keine Arbeit verweigert! Der Passus des „vergriffenen Tones“ war auf einen E-Mail text bezogen und ist Auslegungs- und Interpretationssache aber es wurde nicht direkt beleidigende Worte geschrieben sondern lediglich eine Rechtfertigung auf einen Vorfall.
Was kann der Abgemahnte Auszubildene gegen diese Abmahung machen oder muss er diese annehmen und akzeptieren.
Der Auzubildende ist auch bereit rechtliche Schritte gegen diese Abmahnung einzuleiten.
Vielen Dank im Voraus für die Hilfe und Antworten.
Dazu muss man den Gesamtkontext kennen (liegen z.B. vorige Abmahnungen vor ? Was steht noch im Ausbildungsvertrag ?)
Für Abmahnungen gibt es noch FAQ:2123 (nebem einem vorsorglichen Besuch beim Anwalt)
der Azubi sollte einfach die Füße stillhalten und tun, was man ihm sagt. Hört sich jetzt hart an, ist aber besser. Denn, eine Abmahnung gleicht einer gelben Karte im Fußball. Der Schiri, bzw. Chef hebt den Finger und sagt:„Du,du,du, wenn Du das noch einmal machst, bekommst Du die rote Karte, bzw. die Kündigung.“ Also, Zähne zusammenbeissen und durch. Wenn sich der Azubi nix weiteres in dieser Richtung zuschulden kommen läßt, entspannt sich die lage von ganz alleine. Rechtliche Schritte sollte er besser unterlassen, denn dann wäre das Betriebsklima bis in die Ewigkeit zerstört. Und das in Zeiten, in dem es ja nicht gerade rosig mit Lehrstellen aussieht?!? Gut, muß er mit sich selber ausmachen.
Drücke auf jeden Fall alle Daumen, daß sich das Arbeitsklima entspannt. Man könnte z.B. auch in einer stillen Minute mal mit dem Vorgesetzten reden, daß man an dem betreffenden Tag aus welchen Gründen auch immer, schlecht drauf war, und daß man sonst doch gar nicht so ist. Vielleicht hilft´s als Schadensbegrenzung.
Also eine Abmahnung liegt vorher noch keine vor. Das war die erste Abmahnung. Was ist damit gemeint, was im Ausbildungsvertrag drin steht?
Der Abgemahne kann die Abmahnung aber leider nicht akzeptieren da die seiner Meinung nach gerechtfertigten Punkte die für eine Abmahnung möglich wären nicht stimmen (Bis auf das geschilderte mit dem Schnee wegräumen) Wie wird das eigentlich gesehen? Als Arbeitsverweigerung? Im Eigentlichen war dies doch eine unzumutbare Aufgabe für ihn.
Es ist ein größerer Betrieb mit 600 Mitarbeitern und ein Gesräch in einer ruhigen Minute ist einfach nicht möglich, da der Leiter der für diese Abmahnung zuständig ist schön seit Anfang an gegen den Abgemahnten war und auch im Freundeskreis der Verwandschaft des Abgemahnten steht. Die Sache ist leider nicht so einfach aber der Abgemahnte findet das die Abmahnung mit dem Punkten nicht gerechfertigt ist.
In der Firma ist es an der Tagesordnung das irgend jemand abgemahnt wird (Freizeitbeschäftigung) und es liegen auch schon etliche Gerichtsverfahren und Urteile vor wo die Abmahnungen und Kündigungen etc nicht gültig / bzw. Rechtsmäßig waren.
Leider muss der Auszubildene noch ein Jahr bis zum Ende seiner Ausbildung dort verbringen aber er hat bei der Abmahung gesagt bekommne, dass man ein besonderes Auge auf ihn werfen wird und auf eine Kündigung kurz vor Ende der Ausbildung besteht kein Interesse, daher möchte er auch, dass die Abmahnung zurück gezogen wird.
Oder findet ihr der Abgemahnte reagiert einfach über?
Das Verhalten von Geschäftsführung bzw führenden Verantwortlichen in dem Unternehmen gegenüber den Angestellten ist immer im Konflikt.
Der Auszubildene sieht sich aber nicht im Unrecht mit dem was er getan hat und als Auszubildender hört man oft das man ruhig bleiben soll und sich einigen fallen lassen muss „Ausbildungsjahre sind keine Herrenjahre“ aber ich finde gewisse sachen muss / bzw darf man sich als Auszubildender nicht gefallen lassen weil man sonst immer auf der Nase rum getanzt bekommt.
Dein Tip mit der Schadensbegrenzung ist zwar nett gemeint aber in diesem Fall nicht mehr möglich. (siehe anderen Beitrag)
Der Auszubildene sieht sich aber nicht im Unrecht mit dem was
er getan hat und als Auszubildender hört man oft das man ruhig
bleiben soll und sich einigen fallen lassen muss
„Ausbildungsjahre sind keine Herrenjahre“ aber ich finde
gewisse sachen muss / bzw darf man sich als Auszubildender
nicht gefallen lassen weil man sonst immer auf der Nase rum
getanzt bekommt.
auch wenn es hart klingt: Der, der die Rechnung zahlt, darf bestimmen, wie es läuft. Und dass einem andere Leute bzw. Chefs auf der „Nase“ herumtanzen, das wird man nie verhindern können. Wohl aber seine Einstellung dazu. Der „Verschnupfte“ sollte es mal anders herum sehen: Was würden die Angestellten denken, wenn sich der Chef vom Azubi „vorführen“ lässt?
Hätte der Chef nicht auf die Räumung der Zuwegungen bestanden und wären aus diesem Grunde andere MA ausgerutscht und hätten sich die Beine gebrochen oder Schlimmeres, dann hätte der Chef u. U. eine Forderung der entsprechenden Krankenkasse bzw. der Berufsgenossenschaft zwecks Übernahme der Behandlungskosten auf dem Tisch. Das wäre nämlich die andere Seite: Der Chef hat alles in seiner Macht stehende zu tun, um Arbeitsunfälle (auch bei schlechtem Wetter) zu verhindern.
Also: Tief durchatmen, bis 10 zählen, nochmals tief durchatmen und daran denken, dass die Ausbildungszeit vorbeigeht. Und glaube bloß nicht, dass nach der Azubi-Zeit das Arbeitsleben ein rosaroter Ponyhof ist, auf dem jeder nach seinem Gusto sein Wünsche erfüllt bekommt.
ob die Abmahnung rechtmäßig ist, spielt hier erst mal keine Geige.
Wenn sie derart formuliert ist, ist sie schlicht ohne Bestand, sprich: Ein Richter würde sie dem Aussteller um die Ohren hauen, da man nur KONKRETE Dinge abmahnen kann (Sie haben am XX um xx gegen Ihre arbeitsvertraglichen Pflichten verstoßen indem Sie [genaue Schilderung]).
Ob es zum Ausbildungsinhalt gehört, als KAzubi einen Weg vom Schnee zu befreien, lasse ich einfach mal so dahingestellt sein…
Allerdings sollte man sich fragen, ob es lohnt, gegen die Abmahnung aktiv vorzugehen.
Ein Gespräch mit dem Chef, indem man seinen Unmut sachlich kundtut ist vermutlich wertvoller, wenn man unbedingt etwas machen WILL, dann kann man auch eine Gegendarstellung formulieren, die zu den Akten genommen werden MUSS.
Ansonsten: Es ist verdammt schwierig bis nahezu unmöglich, einen Azubi zu kündigen (dazu muss sich der Azubi schon extrem dämlich verhalten).
Oder findet ihr der Abgemahnte reagiert einfach über?
Genau das macht der Abgemahnte wohl in diesem Fall. Das Arbeitsrecht interessiert sich nicht für Befindlichkeiten der AN wie z. B. gekränkte Eitelkeit.
Wie Guido und LeoLo schon ausführlich dargelegt haben, spielt der sachliche Inhalt dieser Abmahnung keine Rolle, da die Form der Abmahnung elementarsten Rechtsgrundsätzen nicht genügt. Die Rechtsprechung ist da seeeehr formalistisch.
Gibt der Abgemahnte keine Ruhe, riskiert er eher, daß der Vorgesetzte mit der Nase auf seine Unzulänglichkeiten gestossen wird und die nächste Abmahnung rechtssicher formuliert wird.
Also: Abheften, Füsse stillhalten und die „Abmahnung“ ggfs. dann zerpflücken, wenn der AG sie später verwenden will
Das Verhalten von Geschäftsführung bzw führenden
Verantwortlichen in dem Unternehmen gegenüber den Angestellten
ist immer im Konflikt.
Gibt es denn keine JAV und/oder einen BR, der diese Defizite mal thematisiert ?
Ich sehe diese Abmahnung für zu allgemein gehalten und somit in ihrer Form unbrauchbar.
Eine Abmahnung darf sich meiner Meinung nach nur auf einen Sachverhalt beziehen, der klar definiert sein muss. Auch der Hinweis auf eine Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflicht fehlt (oder hab ich ihn überlesen? )
Dass die Abmahnung evtl. nicht wirksam ist, da wesentliche Bestandteile fehlen, wurde ja schon gesagt.
In einem Berufsausbildungsverhältnis im kaufmännischen Bereich ist Schneeschieben absolut nicht zumutbar. Es sei denn, es wäre Gefahr im Verzug z. B. das Dach muss geräumt werden, da es sonst einstürzt. Ansonsten muss der Betrieb dafür Kräfte einstellen.
Dass die Abmahnung evtl. nicht wirksam ist, da wesentliche
Bestandteile fehlen, wurde ja schon gesagt.
In einem Berufsausbildungsverhältnis im kaufmännischen Bereich
ist Schneeschieben absolut nicht zumutbar.
Ich will mich nicht zu der arbeits- / ausbildungsrechtlichen Zulässigkeit äußern, aber manchmal bin ich schon erstaunt welches Klassendenken bei manchen herrscht.
„Ich arbeite im Büro, also fasse ich außer einem Stift nichts an“.
Ich musste während meiner Ausbildung noch ganz andere Dinge machen, und auch heute kommt das noch gelegentlich vor. Es kommt immer auf die Größe des Betriebs an und auch auf die Frage, ob man an einem einigermaßen guten Betriebsklima interessiert ist.
Ich nehme nicht an, dass man nach einmaligem Schneeräumen seine Abschlussprüfung gefährdet, weil man zu wenig gelernt hat.
Im übrigen, solange ich für das Schneeräumen bezahlt werde…
Und für das Schneeräumen jemanden einstellen, sorry aber das ist etwas weltfremd.
Ich nehme nicht an, dass man nach einmaligem Schneeräumen
seine Abschlussprüfung gefährdet, weil man zu wenig gelernt
hat.
Vom EINmaligen Schneeschippen war ja auch nicht die Rede sondern vom Räumen WÄHREND des Schneefalls, was der Tätigkeit eines Herrn Sisyphus ja schon etwas nahe kommt.
Das Spielchen hatte ich persönlich im letzten Winter auch, da unsere Gemeinde vorschreibt, bis 7 Uhr den Weg geräumt zu haben.
Dass er dann um 8 wieder aussah wie vorher, ist unserer gemeinde relativ egal…
Und für das Schneeräumen jemanden einstellen, sorry aber das
ist etwas weltfremd.
Naja, hier ist Arbeitsrecht, und das IST manchmal etwas weltfremd
Natürlich sollte man ans Betriebsklima denken und nicht direkt jede kleine Gefälligkeit ablehnen. Ich musste damals in meiner Ausbildung leider fast ausschließlich ausbildungsfremde Tätigkeiten ausführen und habe leider nicht sofort NEIN gesagt. Dies hat alles nur verschlimmert und daher kann ich jedem Azubi nur raten, frühzeitig eine Trennlinie zu ziehen!