Hallo Ihr Wissenden;
es wäre schön wenn Ihr einigen Unwissende helfen könntet. Gestern ist während der Mittagspause ein Gespräch zum Thema Abmahnung und Fristen entbrannt. Die Fragen waren:
gibt es Fristen hierzu?;
wann läuft eine Abmahnung „automatisch“ ab?
was kann der AN nach welcher Frist tun um diese wieder aus der Personalakte zu bekommen?
Antwort von einem Kollegen: feste Fristen existieren nicht.
Empfehlung unverbindlich:
bei leichten Verstößen 6 Monate
bei mittelschweren Vertragsverstößen 1 Jahr
bei schweren Vertragsverstößen 2 Jahr
dies hiesse ja für die/den Betroffenen, er ist auf Jahre auf das Gutdünken vom AG abhängig?
Jeder neue Personalleiter/Vorgesetze macht sich dann ein Bild ggf. von einem uralten möglichen Fehlverhalten. Zum einen kann dies seinen ersten Eindruck mitprägen; zum anderen kann er dies immer als mögliche Keule im Hintergrund schwingen.
drei Arbeitskollgen (inclusive ich) können uns dies nicht vorstellen; aber trotz surfen im Internet und dem lesen der FAQ2123 fand ich keine aktuellen Antworten auf die oberen Fragen; auch kein Urteil.
Kann uns hier jemand weiterhelfen; bzw. Infos zukommen lassen
Herzlichen Dank im voraus
Wmalauer
P.S.
es geht hier nun nicht um die „hardcore“ Lösung; d.h. gegen den AG klagen; Ziel ist es ja gerade nicht die Firma zu verlasssen.