Abmahnung und Fristen

Hallo Ihr Wissenden;

es wäre schön wenn Ihr einigen Unwissende helfen könntet. Gestern ist während der Mittagspause ein Gespräch zum Thema Abmahnung und Fristen entbrannt. Die Fragen waren:
gibt es Fristen hierzu?;
wann läuft eine Abmahnung „automatisch“ ab?
was kann der AN nach welcher Frist tun um diese wieder aus der Personalakte zu bekommen?

Antwort von einem Kollegen: feste Fristen existieren nicht.
Empfehlung unverbindlich:
bei leichten Verstößen 6 Monate
bei mittelschweren Vertragsverstößen 1 Jahr
bei schweren Vertragsverstößen 2 Jahr

dies hiesse ja für die/den Betroffenen, er ist auf Jahre auf das Gutdünken vom AG abhängig?
Jeder neue Personalleiter/Vorgesetze macht sich dann ein Bild ggf. von einem uralten möglichen Fehlverhalten. Zum einen kann dies seinen ersten Eindruck mitprägen; zum anderen kann er dies immer als mögliche Keule im Hintergrund schwingen.

drei Arbeitskollgen (inclusive ich) können uns dies nicht vorstellen; aber trotz surfen im Internet und dem lesen der FAQ2123 fand ich keine aktuellen Antworten auf die oberen Fragen; auch kein Urteil.

Kann uns hier jemand weiterhelfen; bzw. Infos zukommen lassen

Herzlichen Dank im voraus
Wmalauer

P.S.
es geht hier nun nicht um die „hardcore“ Lösung; d.h. gegen den AG klagen; Ziel ist es ja gerade nicht die Firma zu verlasssen.

Auch hallo.

Die Fragen waren:
gibt es Fristen hierzu?;
wann läuft eine Abmahnung „automatisch“ ab?

In der FAQ:2123 scheint dazu ja tatsächlich eine Lücke vorhanden zu sein. Aber es kommt auf den Einzelfall an, wann eine gültige Abmahnung an Bedeutung verliert. Siehe auch http://www.arbeitsrecht.de/arbeitsrecht/RechtKompakt…
-> „Befristete Wirkung einer Abmahnung“

HTH
mfg M.L.