Abmahnung und ggf. Kündigung wg. versp. Mietzahl

Hallo Experten!

Folgender Sachverhalt:

Miete ist beim Vermieter immer zum 3. des Monats fällig. Da aber das Gehalt immer zum 5. des Monats eingeht, wird die Miete erst am 6./7. des Monats beim Vermieter Gutgeschrieben.

Ist der Vermieter im Recht

  1. eine Abmahnung auszusprechen?
  2. auch eine Kündigung des Mietverhältnisses auszusprechen?

Danke

Hi

Miete ist beim Vermieter immer zum 3. des Monats fällig. Da
aber das Gehalt immer zum 5. des Monats eingeht, wird die
Miete erst am 6./7. des Monats beim Vermieter Gutgeschrieben.

Ist der Vermieter im Recht

  1. eine Abmahnung auszusprechen?

Ja

  1. auch eine Kündigung des Mietverhältnisses auszusprechen?

Ja

Siehe auch hier:
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…

Übrigens: Die Höhe der Miete ist ja bekannt, es sollte also kein Problem sein seine Finanzen so einzuteilen, daß die Miete pünktlich beim Vermieter einlangt.

Wobei mir allerdings aus Sicht der Teilzeithausverwalterin und mit Einverständnis des Hauseigentümers ein Mieter, der regelmäßig am 10. zahlt lieber ist, als einer, den ich ständig mahnen muß. Aber Rechtsanspruch gibt es auf verspätete Mietzahlung nicht.

Gruß
Edith

  1. eine Abmahnung auszusprechen?

Klar. Braucht er nicht mal, der Verzug tritt auch so ein.

  1. auch eine Kündigung des Mietverhältnisses auszusprechen?

Wenn der Mieter as immer so macht - aber klar! Er muss sich an das Gesetz halten wie alle anderen Menschen auch.

Levay

Hallo,

in der Regl sind Vermieter keine Unmenschen. Vielleicht könnte man das mit dem Vermieter besprechen und eine Lösung finden? Vielleicht kann der Vertrag auf ein späteres Zahlungsdatum z.B. zum 10. jeden Monats abgeändert werden?

Nicht vergessen: es wurde ein Vertrag abgeschlossen. Verträge müssen erfüllt werden. Deshalb ist der Vermieters meines Erachtens absolut im Recht.

Liebe Grüße!