Hallo zusammen!
Angenommen jemand verkauft bei eBay Unterhaltungselektronik in Form
von Autoradios.
Nun bekommt der Verkäufer plötzlich Abends um 10 Uhr einen kuriosen
Anruf von
jemandem, der sich als Anwalt ausgibt und im Auftrag
seines Mandanten abmahnen soll. Da der Anwalt aber über die enormen
Summen die bei solch einer Abmahnung aufkommen bescheid weiss
versucht er seinen Angaben nach erstmal immer telefonisch die Leute
auf Ihr Fehlerhalten hinzuweisen. Also alles sehr sehr kurios. Leider
kann der Verkäufer weder den Namen verstehen noch wurde eine Nummer
gesendet so dass er Ihn zurückrufen könnte, nachdem er seine Gedanken
gesammelt hat.
Was hätte dieser Verkäufer davon zu halten, wenn die kritisierten
Abmahnungspunkten:
- Preisdumping
- keine GEMA Gebühren
- keine EAR Registrierung
- Fehlende TFT Lizens
wären?
Gehen wir mal von folgenden Details aus:
-
Der VK würde Preisdumping betreiben, da er die Geräte günstiger
als
alle anderen Anbieter verkaufe. - Sicherlich sind seine Preise recht
günstig, aber es handelt sich doch noch lange nicht um Dumping, wenn
seine Kosten mehr als gedeckt werden würden oder?
-
Der „Anwalt“ würde die Aussage machen, dass der VK für jedes Gerät
was er verkaufe 16 Euro an die
GEMA zahlen müsse. - Nach meinen Recherchen denke ich nicht dass dies
der
Fall ist, da Zahlungen meines Verständnisses nach nur nötig sind bei
Geräten, die Musik/Filme etc speichern oder kopieren können oder bei
Ton/Datenträgern. Die Geräte des VK haben diese Funktionen aber
nicht.
-
Dieser Punkt würde wohl zutreffen, da man sich auf Grund des
ElektroG
bei der EAR registrieren lassen muss bzgl. Altgeräte. Doch wie könnte
der VK dieses erfüllen? Auf der Suche nach einer Lösung zu dieser
brennend heißen Frage bin ich im Internet auf eine Firma gestoßen die
dieses dann wohl alles recht günstig
übernehmen würde (bitkom-service). Bei einer jährlichen Menge von ca
0,5 -
1 Tonne /150-200 Radios/Jahr) liege der Preis bei ca 300 Euro. Hätte
der VK dann damit alles Gesetzeskonform erledigt?
-
Der „Anwalt“ würde außerdem anmerken, dass der VK seine Radios gar
nicht
verkaufen dürfte, da er eine Lizenz von Philips für das eingebaute
TFT benötige auf Grund von deren Patent. Also das Gerät sei kein
Markengerät und trägt auch keine Philips aufschrift. So wie ich es
verstehen würde hat Philips ein Patent für ein Herstellungsverfahren,
was aber doch nicht heisst, dass der VK für den verkauf seiner
XY-Firma
Autoradios die ein integriertes TFT haben eine Lizenz von Philips
braucht oder?
Eine Fallstudie mit vielen brennenden Fragen …
Hallo,
also ein Gewerblicher Verkäufer???
Ja, der Verkauf wird gewerblich betrieben.
Ich wollte dir eigentlich nicht antworten, weil ich mich nicht gut genug auskenne; aber da es so aussieht, als wollte dir niemand was sagen, gehe ich jetzt mal nach dem Motto vor: Besser ich als niemand.
- Preisdumping
Das ist der Punkt, über den ich mich am meisten gewundert habe. Abmahnfähiges Preisdumping? Der Grundsatz lautet, dass in einer Marktwirtschaft jeder seine Angebote frei ausgestalten kann. Davon gibt es Ausnahmen, wozu etwa Preisabsprachen gehören; aber Preisdumping? Ein Händler bietet seine Sachen besonders günstig an, schön und gut, das schädigt die Konkurrenz, aber es dürfte wohl kaum illegal und abmahnfähig sein.
- keine GEMA Gebühren
Kommt mir auch Spanisch vor. Allerdings gibt es tatsächlich bestimmte Geräte, die nur verkauft werden dürfen, wenn dafür Abgaben bezahlt werden. Kopierer und Scanner gehören meines Wissens nach dazu. Leider weiß ich weder, ob das auch auf die hier genannten Kaufsachen zutrifft und ob es, wenn ja, Grund für eine Abmahnung sein kann.
- keine EAR Registrierung
Kenne ich leider gar nicht.
- Fehlende TFT Lizens
wären?
Das halte ich für abwegig. Es steht grundsätzlich jedermann frei, Sachen zu kaufen und zu verkaufen. Dafür braucht er keineswegs die Genehmigung des Herstellers.
Levay
Hallo Levay,
- Fehlende TFT Lizens
wären?
Das halte ich für abwegig. Es steht grundsätzlich jedermann
frei, Sachen zu kaufen und zu verkaufen. Dafür braucht er
keineswegs die Genehmigung des Herstellers.
Der Verkäufer selbst braucht sicher keine Lizenz.
Aber, wenn der HERSTELLER da ein Patent verletzt, darf das Gerät natürlich hier nicht verkauft werden. Ob der Verkäufer hier über das Bestehen oder Nichtbestehen einer Lizenz wissen muss?? Der Vertrieb könnte aber wohl untersagt werden.
Gruß
Peter
Ich kann aber nirgendwo entdecken, dass die Lizenz des Herstellers bezweifelt wird. Übersehe ich vielleicht was?
Levay
- Preisdumping
Das ist der Punkt, über den ich mich am meisten gewundert
habe. Abmahnfähiges Preisdumping? Der Grundsatz lautet, dass
in einer Marktwirtschaft jeder seine Angebote frei
ausgestalten kann. Davon gibt es Ausnahmen, wozu etwa
Preisabsprachen gehören; aber Preisdumping? Ein Händler bietet
seine Sachen besonders günstig an, schön und gut, das schädigt
die Konkurrenz, aber es dürfte wohl kaum illegal und
abmahnfähig sein.
Da will ich mich mit meinem gefährlichen Halbwissen auch mal einmischen. Allerdings weiss ich nicht, ob das nach der letzten Wettbewerbsrechtsreform noch gilt:
Man darf Waren nicht unter dem Einkaufspreis (?) anbieten. Wenn man also Preisdumping im Sinne von billiger als eigentlich möglich betreibt, um damit den Wettbewerb zu ruinieren, dann kann das durchaus Probleme geben. In der Rechtsvorlesung damals vor langer Zeit meinte der Dozent allerdings, dass dieser Vorwurf so gut wie nie nachweisbar ist, weil man zum einen dazu ein marktbeherrschende Stellung benötigt und zum anderen das ganze schon nicht mehr funktioniert, wenn dieser Dumpingpreis Bestandteil einer Mischkalkulation ist.
Vielleicht weiss jemand genaueres?!
Gruß
ALex
Ich kenne das Gesetz leider nicht, glaube aber zu wissen, dass wirklich nur der Verkauf unterhalb der Bezugskosten verboten ist. Ich unterstelle jetzt einfach mal, dass das vorliegend nicht der Fall ist. Einer solchen Methode würden sich doch eher große Händler bedienen, zumal solche, die mit dem Anlocken („Bei uns gibt es die Milch am billigsten!“) noch erreichen, dass, wenn der Kunde schon mal im Markt ist, auch andere Produkte gekauft werden. Nur dann macht das Dumping aus unternehmerischer Sicht ja Sinn.
Preisdumping in diesem Sinne ist es jedenfalls nicht, Waren nur günstig anzubieten.
Levay
Hallo Levay,
Ich kann aber nirgendwo entdecken, dass die Lizenz des
Herstellers bezweifelt wird. Übersehe ich vielleicht was?
Du hast da nichts übersehen. Ich habe unterstellt, dass der Teil der Frage allerdings unglücklich (ungenau) formuliert war. Soweit ich es verstanden habe, handelt es sich um ein noname-Produkt.
Wie das allerdings wäre, wenn die evtl. vorhandene Herstellerlizenz den Schriftzug Philips zwingend vorschreibt??
Das ist doch was für Euch Juristen
Gruß
Peter
EAR
Hi,
- Dieser Punkt würde wohl zutreffen, da man sich auf Grund
des
ElektroG
bei der EAR registrieren lassen muss bzgl. Altgeräte. Doch wie
könnte
der VK dieses erfüllen? Auf der Suche nach einer Lösung zu
dieser
brennend heißen Frage bin ich im Internet auf eine Firma
gestoßen die
dieses dann wohl alles recht günstig
übernehmen würde (bitkom-service). Bei einer jährlichen Menge
von ca
0,5 -
1 Tonne /150-200 Radios/Jahr) liege der Preis bei ca 300 Euro.
Hätte
der VK dann damit alles Gesetzeskonform erledigt?
Auch hier irrt der Anwalt. Autoradios fallen nicht unter das Altgerätegesetz. Nebenbei müssen sich nur Hersteller registrieren lassen, nicht Händler. Etwas anders sieht es aus wenn der Händler selbst importiert. Hier wird er als Importeur dem Hersteller in D gleichgesetzt.
Trotzdem sind wie gesagt Autoradios nicht in der Altgeräteverordnung enthalten.
Zitat:
Nach den „Hinweisen zum Anwendungsbereich des ElektroG“ des BMU vom 24.06.2005 sind Geräte, die eigens zum Einbau und Einsatz in Transportmitteln bestimmt sind, vom Anwendungsbereich des ElektroG ausgenommen. Zu den Transportmitteln zählen u. a. Schiffe, Bahnen, Kraftfahrzeuge und Fahrräder.
Gruss Jakob
gehe ich jetzt mal nach dem Motto vor: Besser ich als niemand.
Das gesamte Posting kommt mir etwas verworren vor daher auch meine
Zurückhaltung.
Mal so vorab, wenn Gebühren an EAR nötig wären (mal unabhängig davon
das Autoradios frei sind) dann wäre der OP Hersteller oder
Importeur und muß seinen Namen am Gerät kenntlich machen.
Sollte dies der Fall sein, dann würde ich mir mal ernsthaft
Gedanken über CE, Produkthaftung, grüner Punkt, etc. machen, die
4 Fragen erledigen sich dann von selbst.
- Fehlende TFT Lizens
Das halte ich für abwegig. Es steht grundsätzlich jedermann
frei, Sachen zu kaufen und zu verkaufen. Dafür braucht er
keineswegs die Genehmigung des Herstellers.
Er muß die Lizens des Pateninhabers nachweisen können.
Die verschiedenen Modelle wer die Lizens letztendlich zahlen muß
sind recht vielfältig.
Der Patentinhaber fängt immer am Ende an und macht seine Ansprüche
geltend. Das geht dort am schnellsten mit einer einstweiligen
Verfügung und die gesamte Ware bleibt wie ein Stein im Lager oder
Zoll liegen.
Woher der gute Anwalt allerdings wissen kann das der OP mit Philips
kein Abkommen hat wundert mich viel mehr. Diese Beschuldigung
kann er eigentlich nur anbringen wenn er im Auftrag von Philips
arbeitet.
Sollte dies der Fall sein würde ich auswandern empfehlen, die
verstehen wenig bis gar keinen Spaß.
Gruß
Stefan
1 „Gefällt mir“
Eine Fallstudie mit vielen brennenden Fragen …
Wie zum Beispiel: Welcher Konkurrent kam auf die verschmitzte Idee sich als Anwalt auszugeben und Dich damit zu verschrecken 
Hehe, so sehe ich das auch! Vielen Dank für die zahlreichen Antworten!
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]