Abmahnung unterschreiben ?

Hallo,

jemand bekommt eine schriftliche Ermahnung indem ihm vorgeworfen wird das dieser provokante mail´s an Arbeitskollegen zu schreiben, Arbeiten falsch zu verrichten und dadurch den betriebsfrieden zu stören.
Dieser sieht es nicht so, eher im gegenteil meint das es mobbing ist, zumal die Hälfte des team (12 Leute) es genauso wie er sieht.Ein teil der anderen Hälfte hält sich raus, es geht eigentlich nur um ca.4 Leute die im dies vorwerfen…diese 4 Leute verrichten wichtige unverzichtbare Arbeit für die Teamleiter.

Jetzt die frage, muß er diese Ermahnung unterschreiben (vorher kam nichts, auch kein gespräch) oder kann er sich einfach weigern…mit welchen Konsequenzen müßte er rechnen ?

Danke und Gruß
Stefan

Hallo,

den Erhalt kann (und sollte) man natürlich quittieren und sich dann ggf. gegen die Abmahnung zur Wehr setzen. Auf keinen Fall sollte mit einer Unterschrift eine Anerkennung der Richtigkeit bestätigt werden. Mit einem „Erhalten, Datum, Unterschrift“ bestätigt man lediglich den Erhalt, hat die Abmahnung damit aber noch lange nicht akzeptiert.

Gruß

Matthias

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hi stefan,

ERmahnung oder ABmahnung? Unterschreiben würde ich gar nichts. Wenn er das ungerechtfertigt findet, dann ggf. das Gespräch mit den Betriebsrat suchen, falls vorhanden und auf jeden Fall für die Personalakte eine schriftliche Gegendarstellung formulieren.

regards, bianca

hallo,
es ist wichtig folgendes Zu den anderen hinZuZufügen.
es ist besser wenn man die unterschrift unter Vorbehalt gibt.
ich würde also auf die abmahnung folgenden text Zu meiner unterschrift hinZufügen:

Unter Vorbehalt weiterer rechtlicher Schritte bestätige ich den Erhalt nicht aber den Inhalt der Abmahnung.

Somit ist gesichert, dass einwandfrei bewiesen werden kann, dass man von anfang an, also bei erhalt der abmahnung bereits vor hatte sich gegen diese Zur wehr Zu setZen.

diese vorgehensweise verwendet man bei allen gängigen dokumenten gegen die eine rechtliche absicherung erforderlich ist. ebenso bei Zahlungen gegen die man bei nichtvorliegen des falles wie gefordert vorgehen möchte.

mfg
highspeed24

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Es ist einer ERmahnung, allerdings mit der Androhung wieterer arbeitsrechtlicher konsequenzen wenn die ermahnten Dinge nicht
eingestellt werden.
Gibt es Unterschiede zwischen ERmahnung und ABmahnung ?

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Hi Stefan,

eine Abmahnung ist immer eine einseitige Entscheidung eines Vorgesetzten. Nichts muß unterschrieben werden, gilt übrigens auch für eine Kündigung. Ob mit oder ohne Unterschrift, erst mal ist die Abmahnung gültig und kommt in die Personalakte. Sie wird dem Angestellten schriftlich zugestellt und bedarf keiner Empfangsquittung. Wehren kann man sich nachher natürlich dagegen. Das bei einer ausgesprochenen Abmahnung der Betriebsfrieden eh dauerhaft gestört ist, steht auf einem anderen Blatt. Im allgemeinen ist die Abmahnung, egal aus welchen Grund, der letzte Hinweis auf einen bevorstehenden Rausschmiß.

Gesetze hin oder her, wehren oder nicht wehren, alles egal. Das Verhalten sollte gründlich überdacht werden, auch wenn man sich selbst für unschuldig hält. Ist Mobbing mit im Spiel ist so ein Knall vor den Kopf eh nur der Fingerzeig zum Ausgang. Bleiben zwei Möglichkeiten: Anpassen oder nach neuer Wirkungsstätte Ausschau halten.

Tut mir leid, besser wirds auch mit viel Begründung nicht.

Gruß
André

Hallo

es ist wichtig folgendes Zu den anderen hinZuZufügen.
es ist besser wenn man die unterschrift unter Vorbehalt gibt.
ich würde also auf die abmahnung folgenden text Zu meiner
unterschrift hinZufügen:

Unter Vorbehalt weiterer rechtlicher Schritte bestätige ich
den Erhalt nicht aber den Inhalt der Abmahnung.

Na klar… Warum sollte man Öl nicht ins Feuer gießen, wenn man gerade welches zur Hand hat? :frowning:

Abmahnung erhalten,
Unterschrift

Mehr nicht!

Somit ist gesichert, dass einwandfrei bewiesen werden kann,
dass man von anfang an, also bei erhalt der abmahnung bereits
vor hatte sich gegen diese Zur wehr Zu setZen.

Dadurch, daß man lediglich den Erhalt bestätigt, verwirkt man sein recht nicht, die Abmahnung anzugreifen.

Gruß,
LeoLo

Hallo

Es ist einer ERmahnung, allerdings mit der Androhung wieterer
arbeitsrechtlicher konsequenzen wenn die ermahnten Dinge nicht
eingestellt werden.
Gibt es Unterschiede zwischen ERmahnung und ABmahnung ?

Das kommt auf den genauen Wortlaut an. Eine „Ermahnung“ kann eine Abmahnung sein, sowie eine „Abmahnung“ auch nur einer Ermahnung gleichkommen kann.

Letztendlich ist nicht unbedingt entscheidend, welchen Namen das Kind hat, sondern was konkret geschrieben wird.

Gruß,
LeoLo

Hallo

jemand bekommt eine schriftliche Ermahnung indem ihm
vorgeworfen wird das dieser provokante mail´s an
Arbeitskollegen zu schreiben, Arbeiten falsch zu verrichten
und dadurch den betriebsfrieden zu stören.

So, wie Du es schilderst, sieht das ganz nach einem Schriftstück aus, welches man lediglich abheftet (keine Klage, keine Gegendarstellung, gar nichts!) Zudem notierst Du dir den Sachverhalt aus Deiner Sicht und heftest das Ganze direkt dahinter. Um genaueres sagen zu können, müßte man den Wortlaut kennen. Davon ab solltest Du auf jeden Fall über die Vorwürfe reflektieren und nicht alles einfach als „ungerechtfertigten Schmarrn“ abtun.

Jetzt die frage, muß er diese Ermahnung unterschreiben

„Muß“? Nein. Allerdings ändert das nichts am Zugang, wenn man den Erhalt nicht quittiert.

(vorher kam nichts, auch kein gespräch)

Soweit es sich tatsächlich um eine „Abmahnung“ handelt, besteht zwar ein unabdingbares Recht auf eine Anhörung zum Sachverhalt. Unterläßt der AG dies, kannst Du das einfordern und die Abmahnung müßte bis nach der Anhörung aus der Personalakte entfernt werden. Letztendlich hat es aber keine große Auswirkungen auf die Wirksamkeit.

mit welchen Konsequenzen müßte er rechnen ?

Naja, mit welchen Konsequenzen meinst Du, muß ein AN rechnen, wenn der AG offensichtlich unzufrieden mit ihm ist?

Gruß,
LeoLo