Hallo,
jemand hat auf seiner privaten Hompage seit Jahren einen urheberrechtlich geschützten Stadtplanauszug von Euro-Cities mit seiner Adresse. Nun kommt eine Abmahnung von Meissner+Meissner mit einer Gesamtforderung von € 1870,60.
Googelt man mit Euro-Cities, Meissner+Meissner und Abmahnung stößt man auf eine Vielzahl von Seiten von Rechtsanwälten. Diese empfehlen alle, einen RA zu bemühen und bieten ihre Hilfe an. Scheint offensichtlich ein Massengeschäft zu sein. Einzelne bieten auch Hilfen zum Pauschalpreis an wie „Abmahnprüfung € 89“, „Abmahnung abwehren € 189“. Gerade letzteres läßt mich an der Seriösität zweifeln. Da dürfte doch nur ein Standardschreiben herauskommen, das man auch selber formulieren könnte, doch wie?
Die Urheberrechtsverletzung wird nicht bestritten, lediglich die Höhe der Forderung. Zumal nach § 97a Abs. 2 UrhG Abmahnung lediglich € 100 berechnet werden dürfen. Da hier unbestimmte Rechtsbegriffe vorkommen, interessiere ich mich einschlägige Gerichtsurteile. Kann mir jemand diese benennen?
Gruß
Otto