Abmahnung Urheberrechtsverletzung abwehren

Hallo,

jemand hat auf seiner privaten Hompage seit Jahren einen urheberrechtlich geschützten Stadtplanauszug von Euro-Cities mit seiner Adresse. Nun kommt eine Abmahnung von Meissner+Meissner mit einer Gesamtforderung von € 1870,60.
Googelt man mit Euro-Cities, Meissner+Meissner und Abmahnung stößt man auf eine Vielzahl von Seiten von Rechtsanwälten. Diese empfehlen alle, einen RA zu bemühen und bieten ihre Hilfe an. Scheint offensichtlich ein Massengeschäft zu sein. Einzelne bieten auch Hilfen zum Pauschalpreis an wie „Abmahnprüfung € 89“, „Abmahnung abwehren € 189“. Gerade letzteres läßt mich an der Seriösität zweifeln. Da dürfte doch nur ein Standardschreiben herauskommen, das man auch selber formulieren könnte, doch wie?
Die Urheberrechtsverletzung wird nicht bestritten, lediglich die Höhe der Forderung. Zumal nach § 97a Abs. 2 UrhG Abmahnung lediglich € 100 berechnet werden dürfen. Da hier unbestimmte Rechtsbegriffe vorkommen, interessiere ich mich einschlägige Gerichtsurteile. Kann mir jemand diese benennen?

Gruß
Otto

Da dürfte doch
nur ein Standardschreiben herauskommen, das man auch selber
formulieren könnte, doch wie?

Merkste was? Du sagst, das könne man selbst, um sofort zu erkennen zu geben, dass man das eben nicht selbst kann. Theoretisch kann man, solange kein Rechtsstreit vor dem Landgericht (oder in einer höheren Instanz) geführt wird, alles auch selbst machen, was der Rechtsanwalt machen kann. Theoretisch. Praktisch eben nicht, denn Studium, Referendariat und Berufserfahrung sind nicht einfach nur so zum Spaß, sondern haben ihren Sinn.

Die Urheberrechtsverletzung wird nicht bestritten, lediglich
die Höhe der Forderung. Zumal nach § 97a Abs. 2 UrhG Abmahnung
lediglich € 100 berechnet werden dürfen. Da hier unbestimmte
Rechtsbegriffe vorkommen, interessiere ich mich einschlägige
Gerichtsurteile. Kann mir jemand diese benennen?

Ja: ein Rechtsanwalt. Das gehört zu seinem Job, und gerade dafür wird er ja auch bezahlt.

Hier nun aber doch noch ein Tipp für dich:

http://www.wbs-law.de/wp-content/uploads/2010/02/han…

Also mal ehrlich… Abmahnungen wegen Stadtplänen sind ein alter Hut, wer da heute immer noch entsprechende auf seiner Webseite liegen hat, der hat jahrelang gepennt.

Zu der Frage an sich: eine Abmahnung selber in dem Falle abwehren kann man knicken, sie ist ja schließlich rechtens. Worüber man geteilter Meinung sein kann, ist natürlich die Höhe des Streitwerts.

Wie da der Vorredner empfahl -> ab zum Anwalt. Wäre ich der gegnerische Anwalt, würde ich einfach argumentieren es handelt sich eben dabei um keinen einfach gelagerten Fall - und schon sind die 100 Euronen Obergrenze Geschichte, wenn die Gerichte mitziehen. So funktioniert unser Rechtswesen.