Abmahnung Urheberrechtsverletzung

Folgendes ist geschehen:

Ein Arbeitnehmerin hat seinem Arbeitgeber ein Bild gegeben welches der Mann der Arbeitnehmerin fotografiert hab. Der Arbeitgeber verwendet es als Bild auf der Firmenhomepage, wo er auch die private Emailadresse der Arbeitnehmerin veröffentlicht.
Die Arbeitnehmerin kündigt, und fordert ihren Arbeitgeber auf das Bild und die Daten des Internetauftritts von der Homapage zu nehmen.

Leider passiert es nicht, nach schriftlicher Aufforderung und Fristsetzung nicht.

Kann der Urheber den Arbeitgeber abmahnen?
Wie geht der Urheber vor, geht es auch ohne Anwalt abzumahnen?

Was hat das Urheberrecht mit Arbeitsrecht zu tun?
Es soll ja abgemahnt werden wegen Urheberrechtsverletzungen nicht,
wegen Arbeitsrelevater Sachen.
Die Abmahnung erfolgt auch nicht vom Arbeitnehmer sondern vom Urheber des Fotos dem Mann der Arbeitnehmerin.

Hallo,

das Nutzungsrecht wurde von dem Urheber im Zweifel auf die Arbeitnehmerin und von dieser auf den Arbeitgeber im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses übertragen. Das Erlöschen des Nutzungsrechts regelt sich nach dem Arbeitsverhältnis. Es dürfte auch die AN sein, die hier gegen den AG Ansprüche zu stellen hat - vor dem Arbeitsgericht.

VG
EK