Hallo,
ich habe im Januar erstmalig über Google kostenlose Musik zum Download gesucht. Hier wurden mir mehrere Links angeboten. Ich habe dann, ohne die Seite zu öffnen, den Downloadlink German Top 100 Single Charts 16.01.2012 MCG.rar angeklickt.
Der Download betrug nur 4-5 KB pro Sekunde, die Gesamtdatei war aber über 600 MB groß. Da mir das zu lange dauerte, habe ich den Download kurzfristig abgebrochen und das bis dahin heruntergeladene wieder gelöscht.
Im Februar erhielt ich Post von der Anwaltskanzlei Scharlast und Partner, die die Rechte der Firma DigiProtect vertreten. Mir wird vorgeworfen, dass ich das Urheberrecht verletzt haben soll, da ich im Internet in einem File-Sharing-Netzwerk mittels einer File-Sharing-Software, das Lied „Nur in meinem Kopf“ zum Download angeboten haben soll.
Ich habe bewusst keine Musik im Internet angeboten. Ich habe auch kein File-Sharing-Programm auf meinem Computer.
Wie ist das technisch möglich? Ich habe mein W-LAN Passwort geschützt, ich verwende G-Data als Sicherheitsprogramm, welches täglich aktualisiert wird. Habe ich mit meinem Klick auf den Downloadlink des Anbieters, unbewusst im Hintergrund ein File-Sharing-Programm geöffnet?
Wird hier nicht das Opfer zum Täter gemacht? Ist der Vorwurf ohne Beweise vorzulegen rechtens? Ist die Kostennote von EUR 550,00 ohne Beweise gerechtfertigt? Ist die Forderung eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben ohne Vorlage von Beweisen gerechtfertigt? Ist schon das Downloaden von kostenlos angebotener Musik strafbar? Darf ein Landgericht, ohne Vorlage von Beweisen, den Provider zur Herausgabe der IP Adresse veranlassen?
Beste Grüße aus Hamburg
Peter Baumgarten