Abmahnung, Urherberrechtsverletzung

Hallo,

ich habe im Januar erstmalig über Google kostenlose Musik zum Download gesucht. Hier wurden mir mehrere Links angeboten. Ich habe dann, ohne die Seite zu öffnen, den Downloadlink German Top 100 Single Charts 16.01.2012 MCG.rar angeklickt.

Der Download betrug nur 4-5 KB pro Sekunde, die Gesamtdatei war aber über 600 MB groß. Da mir das zu lange dauerte, habe ich den Download kurzfristig abgebrochen und das bis dahin heruntergeladene wieder gelöscht.

Im Februar erhielt ich Post von der Anwaltskanzlei Scharlast und Partner, die die Rechte der Firma DigiProtect vertreten. Mir wird vorgeworfen, dass ich das Urheberrecht verletzt haben soll, da ich im Internet in einem File-Sharing-Netzwerk mittels einer File-Sharing-Software, das Lied „Nur in meinem Kopf“ zum Download angeboten haben soll.

Ich habe bewusst keine Musik im Internet angeboten. Ich habe auch kein File-Sharing-Programm auf meinem Computer.

Wie ist das technisch möglich? Ich habe mein W-LAN Passwort geschützt, ich verwende G-Data als Sicherheitsprogramm, welches täglich aktualisiert wird. Habe ich mit meinem Klick auf den Downloadlink des Anbieters, unbewusst im Hintergrund ein File-Sharing-Programm geöffnet?

Wird hier nicht das Opfer zum Täter gemacht? Ist der Vorwurf ohne Beweise vorzulegen rechtens? Ist die Kostennote von EUR 550,00 ohne Beweise gerechtfertigt? Ist die Forderung eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben ohne Vorlage von Beweisen gerechtfertigt? Ist schon das Downloaden von kostenlos angebotener Musik strafbar? Darf ein Landgericht, ohne Vorlage von Beweisen, den Provider zur Herausgabe der IP Adresse veranlassen?

Beste Grüße aus Hamburg
Peter Baumgarten

Solche Dinge können sehr heikel sein, kontaktier einen Fachanwalt für ein erstes kostenloses Gespräch

Guten Morgen,

  1. ich habe zwar das Stichwort Abmahnung in meinem Profil, das ist aber die arbeitsrechtlich Abmahnung
  2. Aus meiner Erfahrung kann ich dennoch sagen, dass man sich gegen diese Abmahnung wehren muss.
    Sie antworten, dass Sie niemals Files zum Tausch angeboten haben und das auch nicht tun werden, im übrigen aber auch nichts unterzeichnen und keine Kosten übernehmen werden.
    Dann schläft das in der Regel ein.
  3. Aufpassen, wenn ein gelber oder blauer Umschlag vom Gericht kommt. Das könnte ein Mahnbescheid wegen der Kosten sein. Hier sind dann unbedingt Fristen zu wahren.
    Schönen Tag noch.

Hallo Achim S,

vielen Dank für den hilfreichen Hinweis.
Schönen Tag und Beste Grüße
Peter Baumgarten

vielen Dank für den hilfreichen Hinweis.
Schönen Tag und Beste Grüße
Peter Baumgarten

Solche Dinge können sehr heikel sein, kontaktier einen
Fachanwalt für ein erstes kostenloses Gespräch

Sehr geehrter ImmoProfiPeter,

Ihr Problem heisst „HoneyPot“. Honeypots sind Internet-Angebote, die Rechtsluecken oder Schwachstellen des deutschen Urheberrechts ausnutzen, um Geld zu erzielen.

Dieser Vorgang wird Sie Geld kosten, vermutlich mehrere hundert Euro. Ganz gleich, ob Sie sich gerichtlich wehren oder nicht.

Zunaechst sollten Sie Beweissicherung treiben. Sichern Sie die Festplatte Ihres Computers. Pruefen Sie, ob Sie in der History Ihres Browsers oder im Cache-Speicher auf der Festplatte noch Spuren des Vorgangs finden (beispielsweise eine .rar-Datei mit geringer Bytegroesse).

Finden Sie Spuren des Vorgangs, so erzeugen Sie Datentraeger damit und drucken Sie sie aus (die History bzw. die Datei).

Generell empfiehlt es sich, Rechtsbeistand zu suchen, weil die Adressen von Opfern, die sofort zahlen, in dieser Branche natuerlich weitergereicht werden.

Zu Ihren Fragen der Rechtmaessigkeit:

Aufgrund einer Gesetzes-Aenderung koennen die Provider die IPs mittlerweile ohne Anzeige bei der Staatsanwaltschaft herausgeben. Ihr Abmahner hat einfach direkt nachgefragt und die Daten erhalten.

Die Unterlassungs-Erklaerung zu unterzeichnen, kann Ihr Ruin sein - NIE OHNE ANWALT.

Der simple Abruf von Dateien im WWW gilt bislang in Deutschland nicht als widerrechtlich. Ihr Problem ist der Beweis, DASS Sie dies nicht per Filesharing-Programm getan haben. Sie werden verfolgt, weil Ihre IP-Adresse als Teil einer Filesharing-Funktion angegeben wird.

Bei den Zuordnungen der IPs gibt es eine hohe Fehlerrate, worueber zB die Zeitschrift c’t schon berichtete. Leider glauben die Gerichte, speziell in Hamburg, meist der Klaegerseite.

Versuchen Sie, Beweise zu finden - das ist IMHO die erfolgversprechendste Loesung.

Infos finden Sie auch bei: www.abmahnwelle.de

Viel Erfolg!
Veranda