Abmahnung w. Google Analytics

Hab gelesen (hier), dass den Website-Betreibern, die Google Analytics einsetzen, evtl. Abmahnungen drohen? Ist das was dran?

Hab gelesen (hier), dass den Website-Betreibern, die Google
Analytics einsetzen, evtl. Abmahnungen drohen? Ist das was
dran?

Da bin ich aber mal gespannt, wie Caspar seine Musterklagen vor Gericht durchbringen will :smile:)

Dynamische IPs sind für Webseiten-Betreiber keine personenbezogenen Daten (Urteil Amtsgericht München 2008).
Also was soll das ganze? Zumal google ja eine Option zum kürzen der IP eingebaut hat.
Und wenn es keine personenbezogenen Daten sind, dann braucht auch der Betreiber nicht nachfragen, ob er diese erheben/verschicken darf. Jeder Webserver logt die IP mit!!

Und zur Beruhigung habe ich das gefunden:
http://conversionroom-de.blogspot.com/2011/01/update…

Gruß
Klaus

Hallo Semmelchen,

es ist so, dass der Düsseldorfer Kreis, das ist der Bundesbeauftrage für Datenschutz, tatsächlich beschlossen hat, dass die IP Adresse zu den schützenswerten persönlichen Daten gehört.

Google hat daraufhin nachgezogen und mit einem Scriptzusatz ermöglicht, dass die IP Adresse gekürzt wird. Rechtlich ist das ganze aber noch nicht in trockenen Tüchern. Hier gibt es noch einige Diskussionen.

So besteht erstens theoretisch die Möglichkeit eines Bußgeldes. Das wurde aber von der zuständigen Behörde zunächst ausgeschlossen.
Zweitens ist die Frage einer Abmahung. Und hier kann man nur sagen, nichts genaues weiß man nicht. Ich habe noch von keinem Fall gehört, aber irgendeiner ist mit Sicherheit der erste. Es beibt also ein Risiko …

gruß
schreiraupe

öhm…
möge sich dein bundesbeauftragter anschließen

… der rest ist einfach nur müll

öhm…

möge sich dein bundesbeauftragter anschließen

Kannst Du das nochmal in einen klaren Satz bringen?

… der rest ist einfach nur müll

Mit welcher Begründung behauptest Du das? Hast Du das PDF auf der verlinkten Seite gelesen?

Hallo,

auch wenn ich mich der Sichtweise des AG München durchaus anschließen kann: Wer bitte ist schon das AG München? Da sitzt ein einsames Amtsrichterlein, und über ihm wölbt sich der Himmel. Solange man kein höchstrichterliches Urteil zu einer Sache zitieren kann, sollte man Untergerichte nur zitieren, wenn der Fall auch vor genau diesem landen wird, und keine gegenteilige höhere Rechtsprechung existiert.

Gruß vom Wiz

Hallo,

mir sind keine anderen Urteile bekannt - wenn Du welche hast, dann poste sie bitte.

Nun … ein AG wird sich wohl auch als 1.Instanz damit beschäftigen müssen - ist keine schwere Straftat und der Streitwert wird wohl auch unter 5000 Euro bleiben - bei einer Musterklage gegen einen Betreiber!!

Gruß
Klaus

öhm…

möge sich dein bundesbeauftragter anschließen

Kannst Du das nochmal in einen klaren Satz bringen?

na an der Musterklage :smile:)
Das wäre doch mal etwas anderes als ein Kriterienkatalog und setzen auf Freiwilligkeit im Umgang mit Daten.

… der rest ist einfach nur müll

Mit welcher Begründung behauptest Du das? Hast Du das PDF auf
der verlinkten Seite gelesen?

Ich habe sogar schon mehr von Schaar & Co gelesen.
Finde das alles zu schwammig, was er abgibt.

Das wäre doch mal etwas anderes als ein Kriterienkatalog und
setzen auf Freiwilligkeit im Umgang mit Daten.

Freiwillig? Du hast das PDF nicht gelesen. Die Beschlüsse des Düsseldorfer Kreises sind rechtswirksam.
Beschluss des Düsseldorfer Kreises vom 27. November 2009: http://www.bfdi.bund.de/cln_136/SharedDocs/Publikati…

Ich habe sogar schon mehr von Schaar & Co gelesen.

Ich hab mich auf den Link bezogen den man erreicht, wenn man auf das Wort „Düsseldorfer Kreis“ klickt. Siehe Link oben.

Finde das alles zu schwammig, was er abgibt.

Deshalb überprüft man ja auch solche Artikel. Z.B beim Gesetzgeber. Sieh Link oben.

Das wird aus dem TMG abgeleitet!
Und was für ein Argument: die IP sei kein Pseudonym.
(Hallo Frau/Herr 91.54.7.227)

Klar, aus der IP könnte man personenbezogene Daten ermitteln.
Aber nur beim ISP und da sind sie natürlich datengeschützt!!
Also praktisch nicht zu ermitteln und somit auch über das TMG nicht als personenbezogen zu behandeln.
Was das Kürzen der IP überhaupt für einen Sinn haben soll??

Danach dürften die Webserver die IP auch nicht mehr ins logfile schreiben.

Der Knackpunkt ist und bleibt die IP-Adresse - ist sie oder ist sie nicht personenbezogen. Und daran wackelt auch der Beschluss!!

Hier auf Seite 2:
http://www.netzwelt.de/news/81282-datenschutz-duesse…

Das wird aus dem TMG abgeleitet!

Zitat aus dem Beschluss:
„Die obersten Aufsichtsbehörden für den Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich weisen
darauf hin, dass bei Erstellung von Nutzungsprofilen durchWeb-Seitenbetreiber die
Bestimmungen des Telemediengesetzes (TMG) zu beachten sind. Demnach dürfen
Nutzungsprofile nur bei Verwendung von Pseudonymen erstellt werden. Die IP-Adresse ist
kein Pseudonym im Sinne des Telemediengesetzes.“

Zitat aus dem Beschluss:
Nutzungsprofile nur bei Verwendung von Pseudonymen erstellt
werden. Die IP-Adresse ist
kein Pseudonym im Sinne des Telemediengesetzes."

so … nun sage mir doch mal, von wem ein Pseudonym erstellt werden soll?
Von einem Besucher der Seite, von dem nur die IP und der Useragent-String vorliegt?
Wie kann man von einem Unbekannten ein Pseudonym erstellen?
Die IP ist und bleibt eine nicht personenbezogene Maschinenangabe!!

Wie irrsinnig das ganze ist und praxis/datenschutz-entfernt zeigt ja auch das hier:
http://www.n24.de/news/newsitem_6589707.html

Auch die Tatsache, dass man über die IP im Falle einer Straftat und richterlichen Beschlusses zu den Personendaten kommt, kann doch die IP nicht generell personenbezogen machen.

Mal auf etwas anderes umgesetzt … z.B. KFZ-Kennzeichen:
Alle bundesweit installierten, aufzeichnenden Kameras müssten dann doch auch die Kennzeichen auspixeln … oder?

Es ging ja bei dem UP nicht um die Frage nach Meinungen, sondern um die rechtliche Lage.
Und die ist momentan nun mal so.

Meine Meinung zu der ganzen Sache ist Deiner sehr ähnlich.

Mal auf etwas anderes umgesetzt … z.B. KFZ-Kennzeichen:

Alle bundesweit installierten, aufzeichnenden Kameras müssten
dann doch auch die Kennzeichen auspixeln … oder?

Soweit ich weiß, dürfen private Kameras nicht den öffentlichen Raum zeigen. Wenn sie auf privatem Gelände stehen, muss dort ein Schild hängen, dass auf die Kameraüberwachung hinweist. So kann ich ja selbst entscheiden, ob ich einen kamaeraüberwachten Parkplatz benutzen möchte oder nicht.
Wie das bei öffentlichen Kameras (durch Polizei oder Ordnungsamt betrieben) ist, weiß ich nicht. Aber auch hier ist die rechtliche Lage wohl auch nur durch Gerichte zu klären.
z.B.: http://www.verkehrsrecht-infoaktuell.de/index.php?op…

Schönen Sonntag noch,
schreiraupe