Hallo,
vorweg bin ich Ausländer, deswegen entschuldigen Sie bitte meine Sprachfehler.
Ich habe am 5.10 fristgerechte Kündigung bei meiner ZAB bekommen, die bis 15.11 gültig ist.
Die erste Woche nach der Kündigung habe ich mit meinen Urlaubstagen ausgeglichen (ZAF hat keinen Einsatz für mich).
Mitte der zweiten Woche haben sie mir einen Einsatz angeboten, was ich abgelehnt habe. Am nächsten Tag kam die Abmahnung per Post, dass ich diesen Tag nich bezahlt bekomme. Ok
Heute Sonntag 21.10. finde ich einen neuen Brief mit Datum 19.10 von meiner ZAF (am Samstag war der Briefkasten leer), dass ich seit Mittwoch unentschuldigt fehle, obwohl sie haben sich bei mir auch nicht gemeldet.
Zitat: „Die durch Ihr Fehlverhalten entstandene Wartezeit vergüten wir nicht. Wir mahnen Sie auf strengste ab und fordern Sie auf unverzüglich bei uns im Büro zu melden um den Einsatz anzutreten“
Meine Fragen,
Haben Sie Recht sowas zu machen? Im Endeffekt habe ich den Büro am Mittwoch verlassen und seitdem hat sich keiner bei mir gemeldet!
Wenn sie mir den gleichen Einsatz anbieten (was ich schon abgelehnt habe), ich werde das wiederum ablehnen. Wird das als einer fristlose Kündigungsgrund gesehen?
Danke für Ihre Meinungen,
LG