Hallo!
Viele hunderttausende Internetnutzer haben in den vergangenen Jahren eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzungen bekommen. Dabei scheint es eine seltsame Sitte vieler Abmahner zu sein, zwar die Ermittlung und Beauskunftung beim Provider im alten Jahr zu machen, die Abmahnung aber erst im neuen Jahr zu versenden. Nun sieht §199 in Sachen Verjährung vor,daß die Verjährung nach 3 Jahren zum Ende des Jahres eintritt, nach dem a) der Anspruch entstanden ist und b) der Gläubiger von den den Anspruch
begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt
hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangt haben müsste. Aber wann genau ist das, wann ist der Anspruch auf Ersatz der Kosten entstanden…bereits mit dem Zeitpunkt der Urheberrechtsverletzung oder erst mit dem Zugang der Abmahnung ?
Wann hat der Rechteinhaber bzw. die Kanzlei von dem Rechteinhaber beauftragt worden ist, von der Urheberrechtsverletzung erfahren? Im November oder Dezember 2011? Dann ist im Dezember 2014 Schluss!
Im Januar 2012?Dann ist im Dezember 2015 Schluss!
Ich will jetzt hier kein Fass aufmachen, was die Abmahnungsindustrie anbelangt, aber kann die Verletzung wirklich der abgemahnten Person nachgewiesen werden? Leben Kinder / Partner / Partnerin im Haus? Wurde die Urheberrechtsverletzung zugegeben?
Welche Beträge werden gefordert?
Gruß D-T
Im vorliegenden Fall war die „Tat“ im Jahr Oktober 2011, die Beauskunftung Mitte Dezember 2011, die Abmahnung wurde aber erst Ende Januar 2012 zugestellt. Je nachdem, ob man nun die „Tat“ oder den Zugang der Abmahnung als Entscheidend für die Berechnung der Verjährung ansieht, wäre die Sache folglich bereits Ende 2014 oder aber erst Ende 2015 verjährt.
Nach gängiger Rechtsprechung wären die Chancen auf einen Sieg vor Gericht gar nicht mal so schlecht, da im vorliegenden Fall tatsächlich noch (erwachsene) Angehörige im Haus leben. Sogar noch besser als normal,da der Anschlußinhaber selbst hingegen gar nicht mehr hier wohnt,sondern lediglich noch der Internetanschluß auf seinen Namen läuft. Sprich: der Anschlußinhaber war´s definitv nicht.
Die Urheberrechtsverletzung wurde nicht zugegeben, es werden rund 1200€ gefordert.