mal angenommen:
Person A arbeitet in einer Abteilung X einer Firma.
Vor Einstellung sagte sie dem Arbeitgeber, dass sie auch nur in
Abteilung X arbeiten könne, für eine andere Abteilung Y fehle ihr
das Fachwissen.
Nun hatte Person A Urlaub beantragt, genehmigt bekommen und
diesen auch angetreten. Während dieses Urlaubs wurde sie vom
Chef angesprochen, ob sie doch arbeiten kommen könne, da in
Abteilung Y jemand krank geworden sei. Person A sagte, sie
würde ihren Urlaub unterbrechen, doch wie bei Einstellung
erklärt, nicht um in Abteilung Y zu arbeiten.
Der Arbeitgeber konnte oder wollte sich an das Gespräch bei
der Einstellung nicht erinnern und stellte A vor die Wahl,
selber zu kündigen oder gekündigt zu werden.
Nun schaukelte sich das ganze so hoch, dass Person A eine
Abmahnung erhielt: Arbeitsverweigerung, im Ton vergriffen
aggresives Verhalten dem Arbeitgeber gegenüber.
Person A fühlt sich im Recht und möchte gegen die Abmahnung
vorgehen.
Wenn der folgende Fall sich so abgespielt hätte, wäre
Person A im Recht und könnte erfolgreich gegen die Abmahnung
vorgehen?
Wäre schön, wenn Ihr auch ein paar Paragraphen hättet,
die man bei einem Widerspruch der Abmahnung zitieren könnte.
Wenn der folgende Fall sich so abgespielt hätte, wäre
Person A im Recht und könnte erfolgreich gegen die Abmahnung
vorgehen?
Was steht im Arbeitsvertrag? Meistens steht da, dass man auch anderweitig, zumutbar und blablubb beschäftigt werden kann. Wenn die „Nebenabrede“, in einer bestimmten Abteilung nicht beschäftigt zu werden, nicht schriftlich vereinbart wurde und auch keine Zeugen für diese Absprache existieren, ist die Abmahnung rechtens.
Was steht im Arbeitsvertrag? Meistens steht da, dass man auch
anderweitig, zumutbar und blablubb beschäftigt werden kann.
Wenn die „Nebenabrede“, in einer bestimmten Abteilung nicht
beschäftigt zu werden, nicht schriftlich vereinbart wurde und
auch keine Zeugen für diese Absprache existieren, ist die
Abmahnung rechtens.
Vielen Dank für die Antwort, was im Arbeitsvertrag steht weiss
ich nicht. Hat es denn keine Bedeutung, dass Person sich mitten
in einem vom AG genehmigten Urlaub befand?
Man schreibt eine Gegendarstellung, nennt ggf. alle Zeugen und legt diese Gegendarstellung gut ab.
Sollte dann irgendwann der AG auf die Idee kommen, die Abmahnung für eine Kündigung o.ä. zu benutzen, gibt man diese Gegendarstellung zur Personalakte (muss da reingenommen werden).
Fast 3/4 aller Abmahnungen in Deutschland werden vor Gericht zerfetzt.
Warum sollte man gegen eine Abmahnung klagen und damit dem AG einen kostenloses Kursus „Wie mache ich es richtig?“ (der Richter muss ihm ja erklären, was da falsch ist) gönnen? Zum Zerfetzen ist später immer noch genug Zeit.
Und wenn die Abmahnung rechtens und richtig ist - was verliert man?
Hat es denn keine Bedeutung, dass Person sich mitten
in einem vom AG genehmigten Urlaub befand?
X hat Urlaub und wird von Chef Y angerufen. „Kannst Du Deinen Urlaub abbrechen?“ - „Na klar.“ - „OK, dann komm morgen zum Z in Abteilung A.“
Schlechte Karten.
„Kannst Du Deinen Urlaub abbrechen?“ — „Nø.“ — „Schade.“
Den qualitativen Unterschied zwischen diesen beiden Reaktionen sollte man dem Abmahner vielleicht mal durch die Blume klar machen. Rechtlich ist, wenn man einmal zugestimmt hat, den Urlaub in den Wind zu schießen, nix zu machen. Und den Arbeitsvertrag sollte man schon kennen …
ich krieg grad neue Informationen, also bitte nicht
motzen, wenn es sich nun doch etwas anders darstellt:
auf die Frage, ob sie ihren Urlaub für Abteilung Y unterbrechen
könne sagte Person A, sie könne ihren Urlaub nicht unterbrechen,
da sie noch Termine habe und ausserdem in Abteilung Y nicht
arbeiten könne.
Darauf sagte der AG, sie hätte vorher sagen müssen, dass sie im
Urlaub Termine habe und dass sie soeben die Arbeit verweigere und
ihr bliebe jetzt selbst zu kündigen oder gekündigt zu werden