Hallo!
darf man in den Räumen seines Arbeitgebers eigene elektrische
Geräte aufstellen (Kaffeemaschine, Wasserkocher, Mikrowelle
oder sowas), ohne das diese selbst eingesteckt werden?
Ist das reine Aufstellen ein Grund für eine Abmahnung?
Man muß sich fragen, was Elektrogeräte am Arbeitsplatz sollen, wenn keine Ansicht besteht, sie in Betrieb zu nehmen. Mindestens könnte irgendjemand auf die Idee kommen, die Geräte in Betrieb zu nehmen. Gegen die Inbetriebnahme sprechen Gefahren (z. B. Brandgefahr durch eine Kaffeemaschine) und Kosten.
Anmerkung zu den Kosten/Betriebskosten: Bei z. B. einem Wasserkocher geht die Anschlußleistung in den kW-Bereich. In etlichen Betrieben wird beträchtlicher technischer Aufwand zur Vermeidung von Spitzenlasten zu bestimmten Tageszeiten getrieben. Spitzenlasten sind je nach gewähltem Tarif des gewerblichen Verbrauchers fürchterlich teuer, treiben die Kosten des Gesamtverbrauchs der Betriebsstätte in die Höhe. Wenn Mitarbeiter irgendwelche mitgebrachten privaten Gerätschaften in Betrieb nehmen, korrumpieren sie die installierte Technik zur Vermeidung von Spitzenlasten.
Noch ein Beispiel: Viele Betriebe haben eine eigene Notstromversorgung. Die ist teuer und sie wurde für bestimmte Lasten zur Sicherstellung der Arbeitsfähigkeit der Betriebsstätte dimensioniert. Ein paar nicht berücksichtigte Koch- und Küchengeräte können die schöne Berechnung zu Makulatur werden lassen.
Noch’n Gedicht: Elektrische Betriebsmittel müssen regelmäßig geprüft werden, damit Menschen und Sachen durch schadhafte Geräte nicht gefährdet werden. Die mitgebrachten Gerätschaften überprüft aber niemand regelmäßig. Sowas in betrieblichen Räumen geht gar nicht.
Die Aufzählung ist nicht erschöpfend, es gibt genügend weitere Gründe, die gegen mitgebrachte private Gerätschaften am Arbeitsplatz sprechen und jeder einzelne Grund rechtfertigt eine Abmahnung.
Gruß
Wolfgang