Abmahnung wegen aufgestellten elektr. Geräten?

Hallo,

darf man in den Räumen seines Arbeitgebers eigene elektrische Geräte aufstellen (Kaffeemaschine, Wasserkocher, Mikrowelle oder sowas), ohne das diese selbst eingesteckt werden?

Ist das reine Aufstellen ein Grund für eine Abmahnung?

Gruß
master

Hallo!

darf man in den Räumen seines Arbeitgebers eigene elektrische
Geräte aufstellen (Kaffeemaschine, Wasserkocher, Mikrowelle
oder sowas), ohne das diese selbst eingesteckt werden?
Ist das reine Aufstellen ein Grund für eine Abmahnung?

Man muß sich fragen, was Elektrogeräte am Arbeitsplatz sollen, wenn keine Ansicht besteht, sie in Betrieb zu nehmen. Mindestens könnte irgendjemand auf die Idee kommen, die Geräte in Betrieb zu nehmen. Gegen die Inbetriebnahme sprechen Gefahren (z. B. Brandgefahr durch eine Kaffeemaschine) und Kosten.

Anmerkung zu den Kosten/Betriebskosten: Bei z. B. einem Wasserkocher geht die Anschlußleistung in den kW-Bereich. In etlichen Betrieben wird beträchtlicher technischer Aufwand zur Vermeidung von Spitzenlasten zu bestimmten Tageszeiten getrieben. Spitzenlasten sind je nach gewähltem Tarif des gewerblichen Verbrauchers fürchterlich teuer, treiben die Kosten des Gesamtverbrauchs der Betriebsstätte in die Höhe. Wenn Mitarbeiter irgendwelche mitgebrachten privaten Gerätschaften in Betrieb nehmen, korrumpieren sie die installierte Technik zur Vermeidung von Spitzenlasten.

Noch ein Beispiel: Viele Betriebe haben eine eigene Notstromversorgung. Die ist teuer und sie wurde für bestimmte Lasten zur Sicherstellung der Arbeitsfähigkeit der Betriebsstätte dimensioniert. Ein paar nicht berücksichtigte Koch- und Küchengeräte können die schöne Berechnung zu Makulatur werden lassen.

Noch’n Gedicht: Elektrische Betriebsmittel müssen regelmäßig geprüft werden, damit Menschen und Sachen durch schadhafte Geräte nicht gefährdet werden. Die mitgebrachten Gerätschaften überprüft aber niemand regelmäßig. Sowas in betrieblichen Räumen geht gar nicht.

Die Aufzählung ist nicht erschöpfend, es gibt genügend weitere Gründe, die gegen mitgebrachte private Gerätschaften am Arbeitsplatz sprechen und jeder einzelne Grund rechtfertigt eine Abmahnung.

Gruß
Wolfgang

Die Aufzählung ist nicht erschöpfend,

Hallole,

in vielen Firmen ist es aus Gründen der Sicherheit (Brandschutz) verboten.

Gruß

vV

Hallo,

Noch’n Gedicht: Elektrische Betriebsmittel müssen regelmäßig
geprüft werden, damit Menschen und Sachen durch schadhafte
Geräte nicht gefährdet werden. Die mitgebrachten Gerätschaften
überprüft aber niemand regelmäßig. Sowas in betrieblichen
Räumen geht gar nicht.

Zusätzlich kann man in vielen Fällen davon ausgehen, daß es sich um die „alten“ Geräte von zu Hause handelt, die „für den Arbeitsplatz noch gut“ sind. Neue Geräte - die sicherer sein sollten - habe ich an Arbeitsplätzen bisher selten gesehen …

Gruß
Jörg Zabel

Hi

sogar das kleine „Handvoll“ Kofferadio im Poketformat muss durch die VDE Zertifizierung , bevor das auf einer Baustelle betrieben werden darf und das obwohl nur Batterie Betrieb vorgesehen .
Der Stromverbrauch eines solchen Gerätes, selbst wenn man es mit 230 Volt betreiben würde , ist ja wohl um ein vielfaches geringer als der einer Kaffeemaschine und trotztdem braucht es die VDE Prüfung und die Zulassung

Ich rede gerade von so einem Radio das ich im Werkzeugkoffer habe :

http://www.hood.de/angebot/40556171/altes-transistor…

gruss

Toni

Moin!
Wer es mitbringt und aufstellt, hat gewiß auch die Absicht es zu betreiben!
Wenn wir mal von einem völlig intaktem Gerät ausgehen und auch die unten beschriebenen Gründe (Minimierung von Spitzenlasten usw.) außer Acht lassen können, gilt doch im Prinzip eines: Der Chef möchte vorher gefragt werden! Schließlich bezahlt er den Strom, der in diesem Fall für private Zwecke verbraucht wird.
Wenn er dem Betrieb einer Privaten Kaffeemaschine oder eines privaten Radios zustimmt, sollte es keine Probleme geben. Ohne seine Genehmigung dürfte die Abmahnung gerechtfertigt sein. Insbesondere in Zeiten, in denen Mitarbeiter schon fristlos gekündigt werden können, wenn sie abgelaufene Lebensmittel aus dem Betrieb (Supermarkt, Kantine)einfach mit nach Hause nehmen.
Gruß Walter