Abmahnung wegen Copyrights

Hallo lieber Experte,

Ich bin zwar nicht ganz sicher ob Sie sich auch mit diesem Thema befassen, aber ich probiere es mal.

Ich hoffe hier bei Ihnen einen Rat zu finden. Ich habe nämlich vor paar Tagen eine Abmahung der Firma Media-Wehrle per Email bekommen, in der steht, daß ich ein Bild von denen in der Ebay Kleinanzeige reingestellt habe und daher 195 Euro innerhalb von nächsten Tagen überweisen soll.

Ich weiss es nicht mehr genau, aber ich habe ein Handy verkaufen wollen und womöglich habe ich ein Bild von Google Bilder rausgeschniten und reingestellt, um es bildlich besser darstellen zu wollen. Aber es handelt es sich ja hierbei nicht um irgendwelche eigene Bilder, sondern um Produktbilder des Herstellers selbst.

Jedenfalls kam die Abmahnung per Email mit der Zahlungsaufforderung.
Heute habe ich eine weitere Info bekommen, daß es noch nicht überwiesen wurde und ich es überprüfen solle.

Die Zahlungsaufforderung kam per Email und nicht mal mit meinem Namen und Adresse. Ich habe nicht vor darauf zu reagieren, denn es gibt viele Betrüger im Internet die an Tausende von Menschen solche Emails verschicken und viele davon lassen sich einschüchtern. Ich habe vor auf etwas schriftliches zu warten. Aber hierbei schreiben sie lediglich, daß es noch teurer wird wegen herausfinden der IP und der Adresse usw.

Soll ich denn darauf reagieren?

Danke!

Hallo Benjamin.
Tut mir leid, aber wegen Fragen zu Copyright würde ich mich nicht als Experte bezeichnen.
da ist wohl etwas falsch gelaufen.
Bin, wegen eigener leidvoller Erfahrung, mehr so für das Abmahngeschäft in Bezug auf Filesharing zuständig.

Aber ne Zahlungsaufforderung per Mail…???
Ich würde DAS erstmal hartnäckig ignorieren.
Keinesfalls drauf antworten!
Wenn was schriftliches kommen sollte, müßte man dann nochmal drüber reden, was zu tun ist.
Denn Deine Emailadresse und Dein Ebayangebot zusammen zubringen und Dir dann ne Zahlungsaufforderung zu schicken…das schafft jedes Schulkind.

Weiß ja nicht ob Du nen Schreibfehler hast
We-H-rle statt Werle?
Wenn man nach media-WERLE+Abzocke googelt, kommen schon paar Treffer

Halt die Ohren steif und lass Dich von
„DENEN“ nicht verarschen…die wollen
„nur“ Dein Geld.
MfG HR

Ich bin vielleicht kein Experte,
aber eins weiß ich sicher. Wenn es sich tatsächlich um das Bild in Ebay handelt, hat diese Firma keinen Grund, irgendeine IP herausfinden zu müssen, sondern können sich direkt an Ebay wenden, denn die haben Ihre Adresse.
Und allein diese „Androhung“ einer Erhöhung des zu zahlenden Betrages, weil die noch die IP etc. herausfinden müssen, lässt mich doch ziemlich sicher behaupten können, dass das keine ernstzunehmende Email ist.

Mit freundlichen Grüßen

Hallo.

Vielen Dank für Ihre Rückantwort.

Das Bild habe ich bei Ebay Kleinanzeigen reingestellt, wo man keine persönlichen Daten hinterlegen muss. Einzig und allein durch die IP-Adresse könnte man es nachvollziehen, wer ich wirklich bin.
Aber kann man das überhaupt anhand eines Bildes?

Heute habe ich folgendes bekommen:

Sehr geehrter Kunde, sehr geehrte Kundin, leider konnten wir bislang noch keinen Zahlungseingang feststellen. Im Eifer des Gefächtes gehen oft Rechnungen unter, wir weisen Sie daher höflich darauf hin, das Ihre angehängte Rechnung bisher noch offen ist.

Sollte Ihre Rechnung dennoch nicht fristgerecht gezahlt werden, sehen wir uns gezwungen ein gerichtl. Mahnverfahren einzuleiten.
Wir freuen uns weiterhin auf gute Zusammenarbeit Mit freundlichen Grüßen

Würden Sie darauf reagieren?

Hallo.

Vielen Dank für Ihre Rückantwort.

Sie haben Rechte, es handelt sich um die Firma Media Werle

Das Bild habe ich bei Ebay Kleinanzeigen reingestellt, wo man keine persönlichen Daten hinterlegen muss. Einzig und allein durch die IP-Adresse könnte man es nachvollziehen, wer ich wirklich bin.
Aber kann man das überhaupt anhand eines Bildes?

Heute habe ich folgendes bekommen:

Sehr geehrter Kunde, sehr geehrte Kundin, leider konnten wir bislang noch keinen Zahlungseingang feststellen. Im Eifer des Gefächtes gehen oft Rechnungen unter, wir weisen Sie daher höflich darauf hin, das Ihre angehängte Rechnung bisher noch offen ist.

Sollte Ihre Rechnung dennoch nicht fristgerecht gezahlt werden, sehen wir uns gezwungen ein gerichtl. Mahnverfahren einzuleiten.
Wir freuen uns weiterhin auf gute Zusammenarbeit Mit freundlichen Grüßen

Würden Sie darauf reagieren?

Hallo,eine Abmahnung per email ist nicht zulässig.Ich weiß allerdings nicht wie es sich beim neuen EPostBrief verhält.
Wenn Du bei EBAY gegen Urheberrechte verstößt,bekommst Du in der regel von EBAY eine aufforderung es zu unterlassen.
Aber kontaktiere bitte EBAY und erklär den Sachverhalt.

Viele Grüße

Hallo lieber Experte,

Ich bin zwar nicht ganz sicher ob Sie sich auch mit diesem
Thema befassen,

Nein, denn Ihre „Abmahnung“ hat nix mit Arbeitsrecht zu tun.

&Tschüß
Wolfgang

Wie oben schon gesagt, eine Email ist keine rechtlich zulässige Abmahnung. Das hab ich mal im Fernsehen gesehen. Richter Alexander Hold persönlich.
Außerdem habe ich selbst auch schon Erfahrung damit gemacht. Ich habe es auch einfach ignoriert.

Zusätzlich kommt noch dazu, dass Ebay sich melden würde, da die dafür verantwortlich sind.

Fazit: einfach ignorieren. Post wird nie ankommen.

Mit freundlichen Grüßen
Markus

Hallo Herr Schulz,

Sie haben genau den Richtigen erwischt, diese Art Abmahnung ist mein Spezialgebiet.

Zuerst eines: Abmahnung per E-Mail ist in meinen Augen unserioes, aber Sie sollten die Sache umso ernster nehmen - unserioese Abmahner arbeiten oft mit Tricks. IGNORIEREN KOENNEN SIE SO EINEN VORGANG NICHT.

Manchmal wird vorab eine E-Mail gesendet, weil der Abmahner davon ausgeht, dass Sie darauf nicht reagieren - wenn dann ein „normaler“ Brief auf Papier kommt, hat man meistens bereits die erste Frist versaeumt.

Zu einem Anwalt sollten Sie meines Erachtens gehen. Fragen Sie doch mal beim Buergermeister-Amt, ob es in Ihrer Stadt kostenlose (ehrenamtliche) Rechtsberatung gibt.

Grundsaetzlich: auch noch das miserabelste Foto unterliegt in Deutschland dem Lichtbildschutz. Fremde Fotos duerfen Sie nicht verwenden, punktum. Falls der Vorwurf zutrifft, werden Sie wohl zahlen muessen.

Nicht als juristisches Mittel, aber als praktisch sehr wirksam hat sich folgendes Vorgehen bewaehrt:

  1. Versuchen Sie sofort, alles zu speichern und auszudrucken, was mit diesem Vorgang in Verbindung steht. Damit verhindern Sie, dass der Vorgang ausgeweitet wird. Das heisst, speichern Sie die Seite, die Ihre Gegner beanstanden, drucken Sie sie aus, schreiben Sie das Datum drauf und lassen Sie einen Zeugen unterschreiben.

  2. Loeschen Sie DANACH die Datei von Ihrem E-Bay-Konto. Loeschen Sie ausserdem alle Fotos, die Sie nicht hundertprozentig selbst gemacht haben.

  3. Machen Sie dem Gegner ARBEIT. Verlangen Sie schriftliche Unterlagen und Beweise. Bleiben Sie beim Kontakt mit Ihrem Gegner hoeflich und freundlich, VERSPRECHEN Sie nichts und DROHEN Sie nicht. Geben Sie ausserdem keine Auskuenfte, sondern verlangen SIE von Ihren GEGNERN, dass DIESE Unterlagen und Beweise schriftlich vorlegen. Ausserdem soll die Gegenseite beweisen, dass sie die Rechte an diesem Bild tatsaechlich hat. Als Grund geben Sie einfach an, Sie wollten die Sache „pruefen lassen“.

  4. Finden Sie heraus, woher Ihre Kopie des Bildes urspruenglich stammte. Wenn Sie es aus Google haben, versuchen Sie, es erneut zu finden und SPEICHERN SIE DIE FUNDSTELLE. Das ist wichtig, weil Ihr Gegner es unter Umstaenden schwer hat, zu beweisen, dass ihm die Original-Rechte gehoeren - besonders dann, wenn das Bild als „frei“ durchs Internet geistert.

  5. Untersuchen Sie ihre Bild-Datei. Enthaelt sie Meta-Daten? Enthaelt sie KEINE Meta-Daten (kann ein Hinweis auf eine frei verfuegbare Datei sein).

  6. Ueberpruefen Sie die Firma, die Sie abmahnt. Wer nicht in Konkurrenz zu Ihnen steht, kann Sie wettbewerbsrechtlich auch nicht abmahnen. Pruefen Sie auch, ob die Firma wirklich existiert und Umsatz macht.

Zu guter Letzt: gehen Sie zum Anwalt. Tun Sie bitte NICHT das, was leider viele tun: sie drohen erst damit, zum Anwalt zu gehen, gehen dann NICHT, knicken ein und zahlen. Wir empfehlen grundsaetzlich, zu einem Anwalt zu gehen, der sich mit dieser Thematik auskennt; und kuendigen Sie dies Ihrem Gegner nicht gross an, denn das beeindruckt einen Serienabmahner nicht.

Weitere Tipps finden Sie auch unter www.abmahnwelle.de

Ich wuensche Ihnen viel Erfolg
mit freundlichem Gruss
Veranda

bekommen, in der steht, daß ich ein Bild von denen in der Ebay

habe ich ein Bild von Google

Bilder rausgeschniten und reingestellt,

sondern um Produktbilder des

Herstellers selbst.

Hallo,

in der Tat habe ich mich als Experte für Arbeitsrecht eingetragen und dazu gehört die Frage nicht.

  1. Das Hochladen / Kopieren von Bildern auch Produkt Bildern eines Herstellers kann Urheberrechte verletzen

  2. Im konkreten Fall ist es ziemlich sicher eine Rechtsverletzung, da sogar zum Verkauf eines Produkts verwendet.

  3. Die Firma Media - W müsste aber um etwas zu verlangen ihrerseits der Inhaber der Rechte sein. Das kann ich mir bei einem Produktbild des Herstellers nicht vorstellen.

  4. Daher erstmal abwarten und nichts zahlen. Jedoch falls noch nicht geschehen, das Bild entfernen.

  5. Das Problem hatte man gerade aktuell bei Facebook, als dort die Bilder der Mitglieder gegen Comic Bilder ausgetauscht werden sollten. Selbst das war eine Rechtsverletzung.

Schönen Tag noch

Hallo!
Wie?
^^:Heute habe ich folgendes bekommen:°°?
Per E-Mail?
Ignorieren!
Denke mal das das ist so…
Die suchen weiche Ziele, also Leute die sofort zahlen.
„DIE“ gehen nur auf Dummenfang.
Solange nix per Post kommt…Ignorieren!
Gruß H.R

Hallo.

Erstmals vielen Dank, daß Sie sich die Mühe gegeben haben und mir eine Rückantwort samt Ratschlägen geben konnten.
Ich schildere Ihnen nochmals was ich bisher getan habe. Also ich wollte ein Handy verkaufen und hierfür habe ich bei Google nach einem Produktbild
gesucht nur um die Anzeige ein wenig schöner dadurch zu machen. Ich wüßte nicht, daß ich ein Produktbild nicht verwenden darf, wobei ich selbst das Produkt besitze.
Hierbei hätte ich wenn dann eher mit einer Abmahnung des Herstellers gerechnet, aber nicht so wie es jetzt zustande kam.
Ich habe das Bild abgespeichert, den Namen verändert und danach in meine Anzeige bei EBAY Kleinanzeigen reingestellt.
Dabei habe ich keine persönlichen Daten hinterlegt, so daß ich nicht mal wüßte wie die Firma rausfinden will wer ich wirklich bin !?
Bis auf meine Handynummer ist sonst nichts vorhanden.

Es ist nicht so dass ich mich nicht schuldig fühle, ich habe lediglich falsch gedacht. Es geht nicht um irgendwelche eigene Photos die geschützt sind, sondern einfach nur um
ein Bildchen von einem Produkt. Woher soll ich z.B. ein Bild herholen wenn ich ein Produkt kaufen will? Soll ich dann zum Media Markt laufen um dort erst ein Bild von zu machen !?
Das war so mein Gedanke und außerdem hatte ich bisher nie Probleme mit. Erst in letzter Zeit haben sich Firmen immer mehr darauf spezialisiert Menschen auf diese Art und Weise
Geld aus der Tasche zu ziehen… Es ist mittlerweile zur Masche geworden. Nur der Betrag von 195 Euro halte ich für Übertrieben.

Ich habe die Anzeige natürlich entfernt, aber ich habe nicht vor auf eine Email zu reagieren und erst recht nicht zu zahlen. Es gibt leider auch zuviele Betrüger im Internet, die Menschen
nur noch einschüchtern wollen, wobei leider sehr viele reinfallen und gleich Geld überweisen. Bei der Firma Media Werle wurde nicht mal eine Telefonnummer hinterlassen, so daß
ich nur per Email Fragen oder ähnliches stellen kann… dabei soll der Support 24 Stunden lange verfügbar sein, aber wie gesagt…nur per Email. Das kommt mir recht komisch vor.
Zudem bin ich der Meinung bei ersten Öffnen des PDF Files irgendwo gelesen zu haben, daß der Betrag höher wird wenn ich es nicht gleich bezahle, denn dann müssen die meine Adresse
usw. ermitteln und diese Kosten werden auf mich übertragen. Leider sehe ich den Teil nirgendwo mehr… komisch

Mittlerweile droht man mit mit gerichtlichen Mahnverfahren.
Folgendes wurde mir bisher zur Rechnung gestellt (in einem PDF File)

Rechnung:
120,00€ (Kosten für die Benutzung des Bildes)
zuzüglich 60,00€ (Aufschlag – Benutzung ohne Lizenz)
zuzüglich 15,00€ (Kosten für die Ermittlung Copyright Solutions)
zuzüglich 00,00€ (Sonstige Kosten bsp. Adressermittlungsgebühren)
abzüglich 00,00€ (evtl. Zahlungen)

195,00€

Gerne senden wir Ihnen einen Zahlungsvordruck per Postweg zu, hierbei entstehen
Bearbeitungskosten von 5,00€
Sollten Sie Einwände gegen unsere Zahlungsaufforderung haben, bitten wir Sie diese bis zum
26.11.10 per E-Mail (schriftl.) an uns mitzuteilen. Wir werden Sie dann bis zum 27.11.10 über Ihren
Einwand und deren Ausgang informieren.

Für mich sieht es irgendwie nach eine Masche, Abzocke aus…
Leider habe ich kein Rechtschutz, so daß ich diese Kosten nicht auf mich nehmen mag

Würden Sie an meiner Stelle doch noch auf die Email reagieren?

Grüße


Fristen und praktische Tipps
Hallo Benjamin Schulz,

meines Erachtens muessen Sie auf diese Abmahnung leider reagieren.

Die Gegenseite wird Folgendes getan haben:

  1. Sie hat das Bild ohne Schutzhinweis in den Suchmaschinen gepusht - das ist der Koeder
  2. Sie hat das Bild WAHRSCHEINLICH per Suchprogramm auf Ihrer Seite gefunden - Falle schnappt zu
  3. Sie hat dann einen AUSDRUCK von der Seite hergestellt und sie vermutlich noch lokal gespeichert

Diese Art „Beweis“ wird leider gerichtlich meist anerkannt.

Da die Erstberatung bei einer Anwaltskanzlei fast gleich viel kostet, zahlen viele Opfer dieser Masche zaehneknirschend.

Ich rate trotzdem zum Anwalt, weil man unter Umstaenden einen Vergleich heraushandeln kann, also weniger zahlt - und ich selbst gebe mein Geld lieber einem serioesen Anwalt, der mich verteidigt, als einem halbseidenen Abzocker.

Noch ein paar praktische Tipps: teilen Sie den Leuten sofort mit, dass Ihr PC derzeit Probleme hat und Sie nur noch auf dem Postweg erreichbar sind. Sagen Sie einfach, Sie koennten Ihre E-Mail nicht zuverlaessig abrufen, und bestehen Sie auf Briefen.

DADURCH GEWINNEN SIE ZEIT.

Die fuenf Euro „Bearbeitungsgebuehr“ sind egal (die wird Ihr Anwalt dann, meine ich, ohnehin anfechten).

Sie sollten Ihre Gegner dann fragen, wie sie zu den 120 EUR fuer die Bildnutzung kommen, denn ein Foto von einem Handy hat keinen derartigen Lizenzwert. Lassen Sie sich ausserdem mitteilen, in welchem Umfang Ihre Gegner mit Bildlizenzen handeln und verlangen Sie Nachweise.

SAGEN SIE ZU KEINEM ZEITPUNKT IRGENDETWAS UEBER IHRE NUTZUNG DES BILDES. GEBEN SIE ES WEDER ZU NOCH BESTREITEN SIE ES.

Ausserdem sollten Sie Ihre Gegner sofort informieren, dass die gesetzten Fristen unzumutbar kurz sind (Zeit gewinnen!), und Sie sie nicht einhalten koennen. Schreiben Sie keine Begruendung zu diesem Punkt.

Dann sollten Sie von einem Anwalt untersuchen lassen, was das fuer eine merkwuerdige Abmahn-Kanzlei ist, die per E-Mail vorgeht - das ist unueblich und sieht fuer mich nach echter Abzocke aus.

Ich wiederhole nochmal: sichern Sie Ihre Daten (von wann bis wann war das Bild auf welcher Seite) und versuchen Sie, herauszufinden, woher das Bild urspruenglich kam.

Der grundlegende Anspruch ist leider wohl nicht abzustreiten - auch das winzigste Foto ist in Deutschland streng geschuetzt. Dass Sie sich keiner Schuld bewusst sind, ist im Urheberrecht leider vollkommen gleichgueltig. Eben WEIL das irrsinnig und ungerecht ist, gibt es Vereine wie „abmahnwelle.de“; aber gegenwaertig ist die Gesetzeslage leider so.

Bitte werten Sie das hier nicht als Rechtsberatung - das ist nur meine persoenliche Meinung auf Basis der Infos, die Sie hier gegeben haben. Und nochmal: gehn Sie zum Anwalt.

Viel Erfolg - und regen Sie sich nicht auf!
Veranda

Hallo.

Danke für ihr Rat. Heute habe ich der Firma zurückgeschrieben. Hier der Ausschnitt den ich gesendet habe:

Hallo.
 
Entschuldigung, daß ich mich erst jetzt melde. Ich bin derzeit in Urlaub, daher nur eingeschränkt erreichbar.
Außerdem kann ich Ihre Email nicht richtig lesen, daher bitte ich Sie mir
alles per Post zu senden. 
Bitte schicken Sie mir schriftliche Unterlagen und Beweise, damit ich die Angelegenheit prüfen lassen kann.
 
Außerdem finde ich ihre gesetzten Fristen als unzumutbar, daher kann ich es derzeit auch gar nicht einhalten.
Bitte um Verständnis 

Mit freundlichen Grüßen


War das so in Ordnung ihrer Meinung nach?
Würde Sie gerne auf dem Laufenden halten, falls es Ihnen nichts ausmacht.

Danke nochmals. Grad jetzt zur Weihnachtszeit wäre sehr sehr bitter für mich :frowning:

Hallo nochmals.

Ich hab Sie bereits am Freitag darüber informiert, daß ich die Firma darüber informiert habe, daß ich das ganze gerne schriftlich hätte, weil ich mich derzeit im Urlaub befinde und es erst dann überprüfen möchte.

Heute Nacht gegen 4:15 Uhr ist bei mir eine Zahlungsaufforderung von der Firma Allinkl. Inkasso GmbH, Düsseldorf eingegangen. Das ganze wurde in einem PDF File zusammengefaßt. Hier der Text dazu:

Sehr geehrte Damen & Herren die Firma Werle-Media hat uns mit dem Einzug Ihrer Forderung aus dem derzeitigen Mahnverfahren gemäß
Uhrheberrechtsverlertzung beauftragt. Wir fordern Sie hiermit auf, die nachstehende
Gesamtforderung bis spätestens zum 05.12.2010 an die Firma Werle-Media AG zu zahlen. Da Sie
sich in Verzug befinden, sind Sie auch zur Zahlung der Inkasso-kosten gemäß §§286, 288 BGB
verpflichtet.

Gesamtforderung Werle-Media AG: 193,00€
Mahngebühren: 5,00€
Inkassotätigkeit All inkl. Inkasso 27,00€

225,00€

Eine Zahlungszuordnung ist nur mit dem kompletten Aktenzeichen möglich. Eine Weitere
Kontaktaufnahme ist nicht mehr notwendig. Sollten Sie die Zahlung nicht weiter leisten, so
möchten wir Sie schon jetzt darauf aufmerksam machen dass nach Ermächtigung durch unsere
Mandanten die Forderung im gerichtlichen Mahnverfahren durchgesetzt wird, was für Sie eine
erhebliche Zusatzleistung zur Folge haben würde. Wenn nötig, wird die Forderung durch unsere
Vertragsanwälte im Klageverfahren durchgesetzt. Aus einem Vollstreckungsbescheid oder einem
Urteil kann die Vollstreckung durch den Gerichtsvollzieher eingeleitet werden. Eine Vollstreckung
kann u.ä die Pfändung Ihrer Bezüge, auch Arbeitslosengeld, Rente, Bankguthaben, Versicherungen
usw. nach sich ziehen.

Würden Sie an meiner Stelle jetzt abwarten bis etwas schriftliches kommt? Ich finde es bisher recht seltsam, daß alles per Email gemacht wird.

Grüße

Werle-Media und All inkl. Inkasso
Hallo Benjamin Schulz,

eine kurze Recherche zeigt mir, dass Werle-Media eine sehr merkwuerdige Firma ist.

Sie ist bereits fuer Abmahnungen bekannt. Eine normale Firmen-Seite hat sie nicht. Es handelt sich um eine „Limited“, die jedenfalls weder eine „normale“ Bildagentur zu sein scheint noch auch nur einen klaren Geschaeftsbereich hat…

Da alles per E-Mail geschieht und Ihnen so kurze Fristen gesetzt werden, halte ich dies fuer eine der vielen „Maschen“ im Internet.

Das Problem ist: AUCH WENN SIE ZAHLEN, KOENNEN SIE NICHT SICHER SEIN, DASS DIESE LEUTE SIE IN RUHE LASSEN.

Wenn eine „Unterlassungs-Erklaerung“ von Ihnen verlangt wird, kann diese eine weitere Falle sein.
Wenn Sie zahlen, kann trotzdem derselbe Trick wieder mit Ihnen gemacht werden - zum Beispiel, indem eine andere Scheinfirma behauptet, die Rechte an dem Bild zu haben.

So Leid es mir tut: SIE MUESSEN ZU EINEM ANWALT.
Bitte suchen Sie eine Kanzlei, die sich auch wirklich mit Internet und Abmahnung auskennt.

Dass die E-Mail Ihnen in der Nacht zum Sonntag geschrieben wurde, ist ein Alarmsignal - wer auch immer da gegen Sie vorgeht, das sind keine normalen Geschaeftsleute.

Ich rate Ihnen: wenn Sie RUHE wollen, gehen Sie SOFORT zu einem Anwalt. Eine uebereilte Zahlung an solche Leute loest unter Umstaenden nur weiteren Aerger aus, weil die dann merken, dass es sich bei Ihnen lohnt.

Auf keinen Fall koennen Sie den Vorgang einfach ignorieren, nur weil er per E-Mail Statt findet - auch Gerichte schicken heutzutage E-Mails.

Tut mir Leid, dass Sie soviel Aerger haben.
Viel Erfolg

Veranda

Hallo.

Heute habe ich nochmals eine Email geschrieben mit der Bitte ums Zuschicken der Beweise und Unterlagen an meine Adresse. Ich habe noch darauf hingewiesen, dass ich bereits am Freitag danach gefragt habe aber bisher keine Antwort kam.

Nun möchte ich mich an einen Anwalt wenden, aber da ich kein Rechtschutz habe, wird es bestimmt teuer für mich. Es soll jedoch Rchtschutz ohne Wartezeit geben. Ist Ihnen sowas bekannt und hätten Sie eventuell eine Empfehlung?
Könnte ich in dem Fall diesen Rechtschutz auf diesen Fall anwenden?

Danke

Grüße

Keine Rechtsschutzversicherung fuer Unterlassens-Anspruch
Hallo Benjamin Schulz,

die Abmahnerei ist in Deutschland leider ein ziemlich boeses Spiel. Das Ganze ist so angelegt, dass es billiger ist, zu zahlen, als sich zu wehren - nur darum gibt es „Berufs-Abmahner“.

Ihr Fall ist ganz typisch: minimaler Aufwand auf der Gegenseite, automatisierte Ablaeufe, Drohkulisse.

Problem dabei ist, dass der, der sich wehren muss, kaum Rechte hat:

  • Sie koennen nicht verlangen, dass die Gegenseite etwas „Schriftliches“ (auf Papier) schickt. Das erste Papier, das Sie bekommen, wird der Mahnbescheid des Gerichts sein - und spaetestens dann muessen Sie zum Anwalt oder sofort bezahlen.

  • Die Gegenseite wird auf Ihre Briefe und Telefonate nicht reagieren, man nennt das „Stonewalling“. Die haben gar kein Personal fuer so was. Oft tun sich ein halbseidener Geschaeftsmann und ein verkrachter Anwalt zusammen, fertig ist die Abmahn"firma". Das funktioniert, weil Sie kein Recht auf „anstaendige“ Unterlagen haben.

  • Bei „Anspruechen auf Unterlassen“ (wie in Ihrem Fall) GIBT ES KEINE RECHTSSCHUTZVERSICHERUNG. Die Versicherungen haften nicht in Faellen, in denen der Versicherte „nur“ etwas „lassen“ muss und „selbst Schuld“ ist.
    Das heisst, selbst wenn die Opfer versichert sind, droht ein Kostenrisiko - darum ist die Masche in ganz Deutschland so ein Renner.

Auch wenn ich mich wiederhole: Ihr Problem ist, dass auf der Gegenseite letztendlich Leute sitzen, die auf Abzocke aus sind. Diese Menschen nutzen Gesetzesluecken aus, um ihren Mitmenschen Schaden zuzufuegen. Und die tun das beruflich.
Sie sind solchen Leuten nicht gewachsen, und Sie koennen SELBST WENN SIE ZAHLEN nicht sicher sein, dass der Vorgang zu Ende ist. Sie muessen zu einem Anwalt.

Wenn das nicht so schlimm waere, wuerd ich mich ja nicht so engagieren.

Nochmal: SICHERN Sie alles, was Sie haben. Die Mails von denen, Ihre Antworten, und vor allem die Bild-Datei und die Internet-Seite, auf der sie stand. Halten Sie schriftlich fest, von wann bis wann die Seite online war.

Und noch ein Praxis-Tipp: Ueberlegen Sie sich ganz genau, ob die Gegenseite an Ihre Adresse herankommen kann. Wenn das NICHT so ist, koennten Sie Ihren E-Mail-Account auch abschalten. Dann kommen die E-Mails zu denen als unzustellbar zurueck. Entweder erhalten Sie dann Papier-Briefe, oder die Gegenseite laesst Sie in Ruhe. Denn oft rentiert es sich fuer Ihre Gegner nicht, Zeit und Geld in Adress-Suche zu investieren; unter Umstaenden haben solche Abzocker auch kein „richtiges“ Buero.

Und mein letzter Tipp an Sie: in einem Forum sollten Sie nicht mit Ihrem echten Vor- und Nachnamen arbeiten. Denn auch Ihre Gegenseite ist online und liest im Internet. Fuer diesen Thread ist es egal (ich muss Sie ja wiedererkennen), aber kuenftig sollten Sie sich einen Nickname zulegen - fall „Benjamin Schulz“ nicht schon einer ist.

Mit freundlichem Gruss, viel Erfolg und GEHN SIE ZUM ANWALT

Veranda