Hallo,
Privatperson Herr X registriert den Namen einer im öffentlichen Rampenlicht stehenden Person als Domainnamen mit der Endung .info und .com
Auf dieser Seite wird ein öffentliches und kostenloses Diskussionsforum über diese Person betrieben.
Nun erhält Herr X von einem Rechtsanwalt eine Abmahnung, bevollmächtigt von der Person, die diesen Namen trägt. Er wird aufgefordert, die Namen aufzugeben bzw. zu übertragen und anschließend natürlich noch die Kostenrechnung des Anwalts zu begleichen, die erst nach Übersendung der Einwilligung zugesandt wird.
Herr X hat den Namen ja nicht zu kommerziellen Nutzen registriert, sondern lediglich eine Diskussionsplattform zu dieser Person angeboten. Ist in diesem Falle ein kostenpflichtige Abmahung in Ordnung ?
Hallo!
Herr X hat den Namen ja nicht zu kommerziellen Nutzen
registriert, sondern lediglich eine Diskussionsplattform zu
dieser Person angeboten. Ist in diesem Falle ein
kostenpflichtige Abmahung in Ordnung ?
Ja, denn diese Person hat auch ohne kommerzielle Verwertung ein Recht an ihrem Namen. Näheres ergoogle man sich unter dem Stichwort guenther-jauch.de.
Hallo,
wie sähe es aus, wenn die domain „zufällig“ einen tag vor der abmahnung gekündigt wurde ?
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo,
wie sähe es aus, wenn die domain „zufällig“ einen tag vor der
abmahnung gekündigt wurde ?
Dann käme die Abmahnung zu spät 
Hallo,
wie sähe es aus, wenn die domain „zufällig“ einen tag vor der
abmahnung gekündigt wurde ?
Dann käme die Abmahnung zu spät 
ich habe auch gehört, daß man nicht noch einmal abgemahnt werden kann, wenn man wegen diesem anliegen bereits (von einem anderen) abgemahnt wurde. kann mich eigentlich jeder in so einem fall abmahnen oder nur mit bevollmächtigung der betreffenden person, die das namensrecht beansprucht ? danke und grüße pat
Hallo,
wie sähe es aus, wenn die domain „zufällig“ einen tag vor der
abmahnung gekündigt wurde ?
Dann käme die Abmahnung zu spät 
Nicht lieber erst mal nachfragen ob sich das zufällige Kündigungsdatum nur auf das Datum auf dem Kündigungsschreiben bezieht…?
Käme die Abmahnung tatsächlich zu spät? Die normale Kündigung einer Domain erfolgt ja nun in der Regel auch nicht sofort sondern zum Ablauf. Wäre zudem nicht zu berücksichtigen ob das Angebot unabhängig von einer Domainkündigung noch online steht. Fragen über Fragen. Oder sehe ich das als juristischer Laie nur viel zu verkniffen?