Hallo,
wie würde sich die Rechtslage bei diesem abstrakten Fall verhalten?
Die Geschäftsführerin einer 1 Person UG vertreibt ua. selbständig Software für eine Softwarefirma.
In der akquise neuer Kunden hat diese in einem Einzelhandelsgeschäft angerufen und die EMail Adresse erfragt, wohin sie eine Anfrage richten kann. Die Mitarbeiterin des geschäftes hat die Email Adresse (allg. Email Adresse) durchgegeben. Daraufhin hat die Geschäftsführerin eine Email mit dem Angebot für eine neue Software gesendet (in einem Verteiler mit auch anderen Empfängern).
Kurze Zeit später erhielt die Geschäftsführerin eine Abmahnung in Höhe von 500€ von dem Anwalt des Geschäfts wegen der besagten Email.
Ist dies rechtens?
Vielen Dank für ein Feedback!