Abmahnung- wegen fernbleiben des Arbeitsplatzes

Guten Abend,

ich habe einige Fragen zu folgenden Sachverhalt:

Eine Arbeitnehmerin litt in der vergangenen Woche an Magen-Darm-Grippe. Bereits am Samstag wussten die Mitarbeiter ihrer Abteilung darüber bescheid, da es ihr offensichtlich schlecht ging.

Da am Ostermontag noch keine Besserung in Sicht war, nahm die Kranke per sms Kontakt zu zwei ihrer Arbeitskolleginnen (da die Abteilungsleiterin zur Kur war) auf. Sie unterrichtete diese darüber, dass sie am nächsten Tag nicht zur Arbeit erscheinen kann und den Arzt aufsuchen werde. Beide Kolleginnen bestätigten ihr, dass „alles klar“ ginge.
Am nächsten Vormittag bekam die Kranke einen Anruf einer dieser Kolleginnen, ob sie nun krank geschrieben wäre. Die Kranke konnte dies aber noch nicht sagen, da sie aufgrund ihrer gesundheitlichen Umstände noch nicht beim Arzt war. Am Nachmittag, gleich zur Praxisöffnung um 15 Uhr erhielt die Kranke einen gelben Schein und unterrichtete sofort telefonisch ihre Kolleginnen darüber.

Heute am Samstag (1ter Arbeitstag) bekam sie eine Abmahnung, wegen „fernbleiben des Arbeitsplatzes, trotz Schichteinteilung, ohne die Firma unverzüglich von den Gründen zu unterrichten“. Weiter steht dort: „Erst auf eigene telefonische Rückfrage haben wir später erfahren, dass Sie sich nicht wohl fühlten und gesundheitliche Probleme hatten“…„sind Sie nach gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet, uns unverzüglich, d.h. möglichst telefonisch noch vor Arbeitsbeginn, Mitteilung zu machen…“

Nun die Fragen:

  • Häää??? :smile:

  • Im Arbeitsvertrag ist nicht festgehalten, eine bestimmte Person (z.B. Chef persönlich) über Krankheit zu unterrichten zu müssen. Wieso zählt es nicht, den Kolleginnen bescheid zu sagen, obwohl es allgemein so gehändelt wird in der Firma?

  • Hätte hier nicht auch eine Ermahnung gereicht? Zumal die Person noch recht neu ist dort und nicht wusste, dass man dem Geschäftsführer persönlich kontaktieren muss.

  • Ist eine schriftliche Stellungnahme für die Personalakte sinnvoll, oder reagiert die Person damit über und sollte ihren Fehler einsehen?

Vielen Dank schon einmal für Eure Meinung zu diesem Sachverhalt

liebe Grüsse
Anja

Guten Abend,

Im Arbeitsvertrag ist nicht festgehalten, eine bestimmte
Person (z.B. Chef persönlich) über Krankheit zu
unterrichten zu müssen.

Das ist im Entgeltfortzahlungsgesetz geregelt. Zitat: „(1) 1Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen.“
http://bundesrecht.juris.de/entgfg/__5.html

Der AG* sind nicht die Kollegen. Der AG* kann jemanden bestimmen, den man verständigt (z.B. Abteilungsschef, Schichtleiter o.ä.). Deshalb kann es einfach sein, dass der „offizielle“ Weg in der Firma einfach ein anderer ist, der nicht eingehalten wurde.

Wieso zählt es nicht, den Kolleginnen
bescheid zu sagen, obwohl es allgemein so gehändelt wird in
der Firma?

Das muss derjenige mit dem AG* klären.

Hätte hier nicht auch eine Ermahnung gereicht?

Die Vorgehensweise entscheidet der AG*.

Zumal die
Person noch recht neu ist dort und nicht wusste, dass man dem
Geschäftsführer persönlich kontaktieren muss.

Das bitte auch mit dem AG* klären.

Ist eine schriftliche Stellungnahme für die Personalakte
sinnvoll, oder reagiert die Person damit über und sollte ihren
Fehler einsehen?

Kommt drauf an. Wenn man neu ist, geht man vielleicht zum Chef und entschuldigt sich für das „Fehlverhalten“ und sagt, dass man nun wenigstens für die Zukunft Bescheid weiß.

MfG

*AG = Arbeitgeber