Person A lebt in einer Wohngemeinschaft mit zwei weiteren Mitbewohnern und bekommt als Inhaber des Internetanschlusses zwei Abmahungen wg. illegalem Angebot zum Herunterladen zweier urheberrechtlich geschützter Dateien im Internet. Zwischen beiden Fällen liegt ein Zeitraum von einer Woche. In beiden Abmahungen wird eine identische IP-Adresse und Tauschbörse angegeben.
Kann man somit daraus schließen, dass beide Taten vom gleichen Rechner ausgingen? Oder wie funktioniert die Ermittlung der IP-Adresse in solchen Verfahren?
da diese Frage nix mit Arbeitsrecht zu tun hat, kann ich darauf leider nicht antworten.
Bitte die Sachgebiete bei der Expertensuche etwas sorgfältiger eingrenzen.
&Tschüß
Wolfgang
Hallo r.ramirez!
Hoffe DAS ist nicht Dein Klarname…in diesem „Geschäft“
hört der Feind, oft mit.
Ermittlung der IP:
-über Anschluss X wird Datei Y zum Download angeboten
-Rechteinhaber für Datei Y lässt die Datei von sogenannten Loggern überwachen
-X bittet Y an
-Logger ermittelt die IP von X
-Logger hat jetzt aber noch keine Adresse, Personalien o.Ä, maximal den Provider (aus der IP ersichtlich)
-Logger gibt die IP dem Rechteinhaber
-der gibt die IP seinem Abmahnanwalt
-der rennt zum Gericht
-Gericht verdonnert Provider, die Daten/adresse usw. des Anschlussinhabers rauszurücken
-Abmahner schreibt Abmahnung und will viel Kohle
Identische IP im Zeitraum von einer Woche purer Zufall bzw. rechnerisch so gut wie unmöglich,das ist ne 9-stellige Zahl, hab ich noch nie von gehört.
IP ändert sich bei jedem einklinken ins Internet, oder, in der Regel spätestens alle 24 Stunden.
Riecht nicht nach „richtigen“ Abmahnern sondern nach Abzocke.
Soll NICHT heißen, dass erstere keine Abzocker sind.
IP wird dem ANSCHLUSS NICHT dem RECHNER zugewiesen.
Wenn über den betreffenden Anschluss nur ein Rechner ins Netz geht dann war es der Rechner. Wenn sich mehrere Rechner über selben Anschluss einloggen ist der „böse“ Rechner nicht zu ermitteln.
Wie gesagt:„IP bezieht sich auf den Anschluss“
WLan?/Wlan sicher?
Abmahnungen erhalten?
Ruhe bewahren!!!
KEINEN Kontakt zum Abmahner!
modifizierte Unterlassungserklärung per Einschreiben.
(NIEMALS! die mitgeschickte!)
NIX ZAHLEN!
Bettelbriefe abheften!
3 Jahr aussitzen!
Lesen!-Lesen!-Lesen!
hier: http://www.verein-gegen-den-abmahnwahn.de/forum/view…
der „besitzer“ des anschlusses haftet.
die ip wird über den browser gesendet, und bei fast allen serverbetreibern mit uhrzeit usw geloggt. allerdings falls keienr der mit auf das netzwerk zugreift die angegebenen sachen hochgeladen hat dann gleich wiedersprechen. sind oft betrüger unterwegs.
dein browser sendet viele informationen nur durchs surfen wie z.b. deinen UNGEFÄHREN standort, weicht so um 50 KM manchmal ab (zumindest bei mir) dein betriebsystem und welchen browser du hast
weitere fragen dann einfach schreiben ;D
hoffe das hilft dir weiter
die externe IP ist anschlussabhängig. Es kann also von außen nicht festegestellt werden, welcher interne Client gerade online ist.
Auch ist die Rechtslage hier eindeutig: Der Verantwortliche ist IMMER der Inhaber des Anschlusses, egal wer wann was gemacht hat.
Hallo r.ramirez
Die haben ein spezielles Programm entwickelt,welches
im gesamten Internet automatisch nach Downloads sucht,die gerade getätigt werden.So kriegen diese "Halunken " deine IP-Adresse raus.Wenn es die gleiche Adresse ist,dann gingen die Downloads wahrscheinlich auch vom gleichen Rechner aus.Frage deine Mitbewohner.
Lass dich nicht verrückt machen und bezahle nichts.Schicke eine Abgeänderte Unterlassungserklärung,die du im Internet runterladen kannst zurück.Du kannst aber auch mal bei Google "Waldorf Frommer"eingeben,dann kommst du auf eine Seite wo du dich noch mehr Informieren kanst.Viel Glück.Gruß Baggerheinz
wie genau die Ermittlung der IP-Adressen funktioniert ist leider nicht bekannt, da sich die Ermittlungsunternehmen und die Abmahnkanzleien hier sehr bedeckt halten und die Gerichte die Ermittlungsergebnisse selten hinterfragen.
Die Ermittlung ein und derselben IP-Adresse zu ein und demselben Anschluss ggf. sogar ein und demselben Werk über den Zeitraum von einer Woche ist jedoch sehr unwahrscheinlich und legt Ermittlungsfehler nahe.
Alles andere müsste man anhand der Unterlagen des Einzelfalles klären.