Abmahnung wegen illegalem Download

Hallo,

ich möchte einem Bekannten helfen. Seine Großmutter ist eine ältere Dame, die allein lebt und ein Wlan Internet hat.
Sie bekamm eine Rechnung von 800Euro von einer Kanzlei für illegalen Download und Vervielfältigung (torrent-program-kein sharing).
Nach dem Brief, dass es unmöglich sie gewesen sein kann bekam Sie eine Rechnung von nur noch 500 Euro, da Sie älter ist bla bla bla…

Vermutlich war Ihr WLAn nicht gesichert. Was jetzt geschehen ist.

Über Fahrlässigkeit will ich garnicht diskutieren.

Meine Frage ist: Habe gehört, das die Bundesregierung ein Gesetz verabschieden wollte nach dem ein Limit von ca 150Euro bei „ersten Mal“ angesetzt werden darf…

Ist dass durch?

Was könnt Ihr raten in diesem Fall zu tun?
Oder am besten Zahlen? Wäre sehr ärgerlich bei Ihrer Rente…

Für jede Antwort dankbar!!!

Auch hallo

ich möchte einem Bekannten helfen.

FAQ:1129
Aber der Bekannte wendet sich besser an eine Kanzlei mit Schwerpunkt IT-/Medien-/Urheberrecht (wobei man sich vorher über den Ruf der Kanzlei und die Kosten des Mandats informiert) und hält den Vorwurf aus den Schreiben der abmahnenden Kanzlei parat. Wohl das „unerlaubte _Anbieten_ urheberrechtlich geschützter Inhalte“. Ziel ist eine auf den Einzelfall abgestimmte modifizierte Unterlassungserklärung.

Man ist übrigens nicht alleine: http://www.anwalt.de/rechtstipps/index.php?rechtsgeb…

Gesetz verabschieden wollte nach dem ein Limit von ca 150Euro
bei „ersten Mal“ angesetzt werden darf…

Das Gesetz gegen unlauteren Wettbwerb vom Oktober 2013. Die abmahnende Kanzlei wird wohl mit der Unbilligkeit dieser Klausel argumentieren.

Oder am besten Zahlen?

Ohne passende UE kann das als ein Schuldeingeständnis gewertet werden…

mfg M.L.

Hi.

Sie bekamm eine Rechnung von 800Euro von einer Kanzlei für
illegalen Download und Vervielfältigung (torrent-program-kein
sharing).

Auch Torrentprogramme sind Filesharing! Das Seeden startet im Normalfall schon nach den ersten empfangenen Paketen.

Vermutlich war Ihr WLAn nicht gesichert. Was jetzt geschehen
ist.

Was dann letztenendes auf Störerhaftung hinauslaufen wird.

Meine Frage ist: Habe gehört, das die Bundesregierung ein
Gesetz verabschieden wollte nach dem ein Limit von ca 150Euro
bei „ersten Mal“ angesetzt werden darf…

Ist dass durch?

Ja, wie mein Vorredner schon sagte, es ist durch. Dummerweise ist es aber relativ löchrig. Aber hey, was will man erwarten, das Internet ist ja Neuland. Und die Probleme, die sich durch Filesharing und Abmahnwellen ergeben, sind ja auch erst seit 15 Jahren bekannt.

Was könnt Ihr raten in diesem Fall zu tun?
Oder am besten Zahlen? Wäre sehr ärgerlich bei Ihrer Rente…

Für jede Antwort dankbar!!!

Ein Gang zum Anwalt erscheint lohnend. Und vielleicht sollte sich jemand darum kümmern, dass der Zugang zum WLAN-Router ordentlich gesichert ist, auch wenn die Teile heutzutage schon im Auslieferungszustand relativ gut gesichert sind. Entgegen der panischen Medien hockt auch nicht alle paar Meter ein Hacker, der trotz Sicherung über deinen Anschluss im Internet scheisse bauen kann und will. WLAN abschalten ist eine Methode (sofern die Oma kein Laptop oder Smartphone nutzt), ansonsten nur Zugang für eingetragene MAC-Adressen, das wirkt Wunder.

MfG,
TheSedated

Nach dem Brief, dass es unmöglich sie gewesen sein kann bekam
Sie eine Rechnung von nur noch 500 Euro, da Sie älter ist bla
bla bla…

Das wundert mich,daß sofort auf 500€ runtergegangen wird. Normalerweise kommen nämlich immer zuerst die üblichen Briefchen,wo drin erklärt wird,wieso man als Anschlußinhaber quasi trotzdem immer Schuld hat…egal welchen Grund man für die eigene Unschuld vorzubringen hat. Das sieht dann so aus: „Mein WLAN ist gesichert!“–>„Dann waren Sie’s selbst und sind somit haftbar!“. Oder „Ich war zu der Zeit im Urlaub!“–>„Dann war das WLAN ungesichert und Sie sind somit haftbar!“ usw.

Vermutlich war Ihr WLAn nicht gesichert. Was jetzt geschehen
ist.

Dann müsste der verwendete Router aber verdammt alt sein oder jemand hat das Passwort abgeschaltet. Seit etwa 6 Jahren ist mir kein Router mehr untergekommen,bei dem werksmäßig kein WLAN-Passwort gesetzt war.

Meine Frage ist: Habe gehört, das die Bundesregierung ein
Gesetz verabschieden wollte nach dem ein Limit von ca 150Euro
bei „ersten Mal“ angesetzt werden darf…

Ist dass durch?

Ja…allerdings ist es mal wieder mit einer Klausel gespickt worden,die den Abmahnern erlaubt,die Gültigkeit der Deckelung selbst zu bestimmen. Und damit ist das ganze Vorhaben einer Deckelung ad absurdum geführt worden.

Oder am besten Zahlen? Wäre sehr ärgerlich bei Ihrer Rente…

Tja…was macht man…die vorherrschende in den diversen Foren ist,nicht zu zahlen. Und in den meisten Fällen fährt man damit auch ganz gut. Es gibt zwar einige wenige Kanzleien,die klagen,aber was wollen sie denn damit erreichen? Wenn ich mal spekulieren darf,dann würde ich sagen,daß Oma dem Anwalt schon geschrieben hat, daß sie Rentnerin ist. Das würde zumindest erklären,wieso der Anwalt schon im 2.Brief auf 500€ runtergegangen ist.Er wird es sich also höchstwahrscheinlich überlegen,ob er jemanden vor Gericht zerrt,bei dem nichts zu holen ist.

Natürlich könnte man alternativ einen eigenen Anwalt einschalten,der aber auch nicht kostenlos arbeitet. Und oft genug vorschnell zu einem Vergleich rät,womit man im Endeffekt sogar mehr zahlt,als würde man die Abmahnung gleich bezahlen. Da muss man sich schon arg die Vermutung verkneifen,daß die Abmahnsumme bewusst so gewählt ist,daß einen eine anwaltliche Vertretung genausoteuer kommt wie die Abmahnung selbst.

Vermutlich war Ihr WLAn nicht gesichert. Was jetzt geschehen
ist.

Dann müsste der verwendete Router aber verdammt alt sein oder
jemand hat das Passwort abgeschaltet. Seit etwa 6 Jahren ist
mir kein Router mehr untergekommen,bei dem werksmäßig kein
WLAN-Passwort gesetzt war.

Es gibt noch eine Alternative:

Wenn man einen älteren Easybox-Router hat, dann sind dessen voreingestellte WPA2 Schlüssel aus der - unverschlüsselt übertragenen! - WLAN MAC-Adresse errechenbar.
Und in der Konfiguration steht sinngemäß: „Es wird empfohlen, die Voreinstellungen nicht zu ändern.“

Dann würde man meines Erachtens kaum auf grob fahrlässiges WLAN-Offenhalten plädieren können.
Ich als Anschlussinhaber wäre mir sicher, dass ich genau so ein Modell hatte - und das natürlich umgehend durch ein Neugerät ersetzt habe. Die Modellbezeichnung wüsste ich dann leider nicht mehr. Aber dass ich beim Einrichten einen eklig langen Schlüssel eintippen musste, der hinte auf dem Router stand, das wüsste ich schon noch.

Zwinker, zwinker, Zaunpfahl wink!