Nach dem Brief, dass es unmöglich sie gewesen sein kann bekam
Sie eine Rechnung von nur noch 500 Euro, da Sie älter ist bla
bla bla…
Das wundert mich,daß sofort auf 500€ runtergegangen wird. Normalerweise kommen nämlich immer zuerst die üblichen Briefchen,wo drin erklärt wird,wieso man als Anschlußinhaber quasi trotzdem immer Schuld hat…egal welchen Grund man für die eigene Unschuld vorzubringen hat. Das sieht dann so aus: „Mein WLAN ist gesichert!“–>„Dann waren Sie’s selbst und sind somit haftbar!“. Oder „Ich war zu der Zeit im Urlaub!“–>„Dann war das WLAN ungesichert und Sie sind somit haftbar!“ usw.
Vermutlich war Ihr WLAn nicht gesichert. Was jetzt geschehen
ist.
Dann müsste der verwendete Router aber verdammt alt sein oder jemand hat das Passwort abgeschaltet. Seit etwa 6 Jahren ist mir kein Router mehr untergekommen,bei dem werksmäßig kein WLAN-Passwort gesetzt war.
Meine Frage ist: Habe gehört, das die Bundesregierung ein
Gesetz verabschieden wollte nach dem ein Limit von ca 150Euro
bei „ersten Mal“ angesetzt werden darf…
Ist dass durch?
Ja…allerdings ist es mal wieder mit einer Klausel gespickt worden,die den Abmahnern erlaubt,die Gültigkeit der Deckelung selbst zu bestimmen. Und damit ist das ganze Vorhaben einer Deckelung ad absurdum geführt worden.
Oder am besten Zahlen? Wäre sehr ärgerlich bei Ihrer Rente…
Tja…was macht man…die vorherrschende in den diversen Foren ist,nicht zu zahlen. Und in den meisten Fällen fährt man damit auch ganz gut. Es gibt zwar einige wenige Kanzleien,die klagen,aber was wollen sie denn damit erreichen? Wenn ich mal spekulieren darf,dann würde ich sagen,daß Oma dem Anwalt schon geschrieben hat, daß sie Rentnerin ist. Das würde zumindest erklären,wieso der Anwalt schon im 2.Brief auf 500€ runtergegangen ist.Er wird es sich also höchstwahrscheinlich überlegen,ob er jemanden vor Gericht zerrt,bei dem nichts zu holen ist.
Natürlich könnte man alternativ einen eigenen Anwalt einschalten,der aber auch nicht kostenlos arbeitet. Und oft genug vorschnell zu einem Vergleich rät,womit man im Endeffekt sogar mehr zahlt,als würde man die Abmahnung gleich bezahlen. Da muss man sich schon arg die Vermutung verkneifen,daß die Abmahnsumme bewusst so gewählt ist,daß einen eine anwaltliche Vertretung genausoteuer kommt wie die Abmahnung selbst.