Abmahnung wegen Lärm etc

Hallo,

mal angenommen, einem Mieter flattert eine Abmahnung vom Vermieter ins Haus. Dort wird geschrieben, dass sich Nachbarn darüber beschweren, dass man häufiger Besuch bis spät in die Nacht hat und es dabei häufiger laut wird und Gegenstände und Flüssigkeiten aus dem Fenster geworfen werden.

Wie sollte der Mieter reagieren?

Das mit dem laut stimmt. Der Mieter hat auch vor, dies zu ändern, indem er mit seinen Freunden weg geht oder bis allerspätestens um 12 Uhr nachts „feiert“. „Feiert“ deshalb, da es nicht wirklich Parties sind, es handelt sich einfach um beisammen sitzen und sich unterhalten (gut, das ein oder andere Bier wird auch getrunken). Musik läuft dabei meist nicht, und wenn dann leise. Diese Freunde sind zudem auch alles Männer, was natürlich das Unterhalten etwas lauter macht als das von Frauen.

ABER: Dass der Mieter oder seine Gäste Gegenstände oder ähnliches aus dem Fenster würfen, dass stimmt absolut nicht. Warum sollte er auch so etwas tun? Dem Mieter selbst ist auch schon aufgefallen, dass öfter mal was von oben runter fällt. Der Mieter wohnt im 1. OG, das Mietshaus hat 4 Etagen.

Der Mieter möchte sich jetzt gegen die falschen Beschuldigungen wehren. Wie sollte er das am besten machen?

mfg
toperine

Hi Toperine,

a) normalerweise kann der Vermieter nicht gleich eine Abmahnung schicken, sondern erst einen Hinweis auf Fehlverhalten, welches es zu korrigieren gilt. Wenn dann nichts geschieht, kann die Abmahnung herhalten.

b) es sind 2 Paar Schuhe, die der VM bemaengelt:

  1. Beschwerden von Mit-Mietern ueber zu lautes feiern.
  2. Gegenstaende fliegen von oben nach unten

zu 1. Haben die Nachbarn mit dem Mieter gesprochen oder sich gleich an den VM gewandt ?
Am besten, der Mieter antwortet schriftlich dem VM; bedankt sich fuer den Hinweis (!); entschuldigt sich fuer das Fehlverhalten - wenn ihn vorher niemand darauf angesprochen hat, dann wuerde ich das auch erwaehnen (so nach dem Motto: Voellig ueberraschend); Besserung geloben und darstellen, wie der Mieter gedenkt, die Besserung einzuleiten (so, wie Du es hier auch schon geschrieben hast; Tipp: Verlagerung der „Party“ in die Wohnung nach 22 Uhr :smile:.

zu 2. Darstellen, dass die Gegenstaende auch von anderen Balkons geschmissen werden koennen. Der Mieter selbst nichts geschmissen hat.

Das Schreiben an den VM schicken und Kopien davon entweder an die „lieben“ Nachbarn verteilen bzw. ans Info-Brett im Hausflur haengen (damit dem Beschwerdefuehrer der innere Parteitag abgehen kann :wink: - parallel dazu die Nachbarn (der Mieter wird schon wissen, welche) zu einer Balkon-Fete einladen :wink:

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo und danke für die Antwort:

Also, diese „Parties“ haben nich auf dem Balkon statt gefunden. Die Wohnung hat keinen Balkon. Wegen der Lautstärke hatte sich der Nachbar des Mieters bereits an den Mieter gewandt, jedoch selbst nicht an die Hausordnung gehalten, indem er nachts um zwei ein und dasselbe Lied immer wieder seeehr laut hörte. Aber der Mieter hat nichts gesagt, leider. Jetzt ist es zu spät. Jetzt zurückbeschweren wäre, glaub ich, fehl am Platze…

Wie dem auch sei, dieser Mieter wird sicherlich den Vermieter schriftlich kontaktieren und versuchen, die Angelegenheit zu klären. Halt, dass er sich wegen der Lärmbelästigung zurückhält, aber auch nicht einsieht, die falschen Beschuldigungen hinzunehmen.

Kann der Mieter dem Vermieter denn auch darauf hinweisen, dass die Abmahnung so nicht in Ordnung war? Oder ist das nur deine Meinung, dass erst ein Hinweis o.ä. kommen muss, bevor die Abmahnung kommt?

mfg
toperine

Hallo,

der Mieter muss sich gegen Reklamationen wehren, die nicht zutreffen. Allerdings ist ab 22 Uhr so zu feiern, dass niemand in den anderen Wohnungen gestört wird.

mal angenommen, einem Mieter flattert eine Abmahnung vom
Vermieter ins Haus. Dort wird geschrieben, dass sich Nachbarn
darüber beschweren, dass man häufiger Besuch bis spät in die
Nacht hat und es dabei häufiger laut wird und Gegenstände und
Flüssigkeiten aus dem Fenster geworfen werden.

Wie sollte der Mieter reagieren?

Das mit dem laut stimmt. Der Mieter hat auch vor, dies zu
ändern, indem er mit seinen Freunden weg geht oder bis
allerspätestens um 12 Uhr nachts „feiert“. „Feiert“ deshalb,
da es nicht wirklich Parties sind, es handelt sich einfach um
beisammen sitzen und sich unterhalten (gut, das ein oder
andere Bier wird auch getrunken). Musik läuft dabei meist
nicht, und wenn dann leise. Diese Freunde sind zudem auch
alles Männer, was natürlich das Unterhalten etwas lauter macht
als das von Frauen.

eben, und das ist dann eben, wenn es mit Lachen, lautem Reden verbunden ist ab 22 Uhr Ruhestörung.

ABER: Dass der Mieter oder seine Gäste Gegenstände oder
ähnliches aus dem Fenster würfen, dass stimmt absolut nicht.
Warum sollte er auch so etwas tun? Dem Mieter selbst ist auch
schon aufgefallen, dass öfter mal was von oben runter fällt.
Der Mieter wohnt im 1. OG, das Mietshaus hat 4 Etagen.

Der Mieter möchte sich jetzt gegen die falschen
Beschuldigungen wehren. Wie sollte er das am besten machen?

Die Mängel abstellen, dies auch zusichern und alles, was nicht den Tatsachen entspricht klarstellen.

Grüsse Günter

Hallo,

leider muss ich passen bei der Frage, ob es eine definitive rechtliche Grundlage fuer Abmahnungen gibt (also, erst Hinweis, dann Abmahnung).

Wuerde das aber, wie gesagt, im Schreiben erwaehnen, dass der Mieter doch sehr ueberrascht war, nun gleich eine Abmahnung zu bekommen - und anbieten, dass im Falle, es laeuft nochmal was schief, erst das persoenliche, direkte Gespraech gesucht wird, bevor scharf geschossen wird. Klappt natuerlich nur dann, wenn auch der Mieter sein Verhalten den Gegebenheiten anpasst.
Ansonsten - s. Antwort von Guenther.

Gruss
G

Hallo,

mal angenommen,

mal gefragt; wieso nimmst du bei deinen Artikeln immer alles an!!!

Ist es bei dir nun so, oder nicht?

Jedi
(den das mal interessieren würde)

einem Mieter flattert eine Abmahnung vom

Vermieter ins Haus. Dort wird geschrieben, dass sich Nachbarn
darüber beschweren, dass man häufiger Besuch bis spät in die
Nacht hat und es dabei häufiger laut wird und Gegenstände und
Flüssigkeiten aus dem Fenster geworfen werden.

Wie sollte der Mieter reagieren?

Das mit dem laut stimmt. Der Mieter hat auch vor, dies zu
ändern, indem er mit seinen Freunden weg geht oder bis
allerspätestens um 12 Uhr nachts „feiert“. „Feiert“ deshalb,
da es nicht wirklich Parties sind, es handelt sich einfach um
beisammen sitzen und sich unterhalten (gut, das ein oder
andere Bier wird auch getrunken). Musik läuft dabei meist
nicht, und wenn dann leise. Diese Freunde sind zudem auch
alles Männer, was natürlich das Unterhalten etwas lauter macht
als das von Frauen.

ABER: Dass der Mieter oder seine Gäste Gegenstände oder
ähnliches aus dem Fenster würfen, dass stimmt absolut nicht.
Warum sollte er auch so etwas tun? Dem Mieter selbst ist auch
schon aufgefallen, dass öfter mal was von oben runter fällt.
Der Mieter wohnt im 1. OG, das Mietshaus hat 4 Etagen.

Der Mieter möchte sich jetzt gegen die falschen
Beschuldigungen wehren. Wie sollte er das am besten machen?

mfg
toperine

Hallo,

mal angenommen,

mal gefragt; wieso nimmst du bei deinen Artikeln immer alles
an!!!

Dieses Forum ist ein Wissensforum, das anderen Usern das Wissen bestimmter User kostenlos zur Vrefügung stellt. Eine direkte Rechtsberatung ist jedoch nicht erlaubt. Wobei bei einer korrrekten Auslegung des Rechtsberatungsgesetzes zumindest der, der Auskünfte erteilt, auch einen wirtschaftlichen Erfolg haben muss.

Es hat sich dann eben eingebürgert, dass in einigen Foren der Hinweis von Usern erfolgt „Dies ist keine Rechtsberatung und stellt nur die persönliche Meinung dar“ oder „Dies ist keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsberatungsgesetzes“. Wer also eine Frage hat, kann diese als Beispiel darstellen oder als Annahme. So wird - nach den Grudnsätzen, die hier bei wer-weiss-was aufgesteltl sind, nicht - auch nicht verbal - gegen das Rechtsberatungsgesetz verstossen.

Das Problem ist also die Fragestellung. Die Antwort kann ja nicht nach „nehmen wir an“ erfolgen, wenn jemand sein Wissen darlegt.

Nur, wenn ich so manche Fragen betrachte, wie „Ich habe gekündigt, muss ich Schönheitsrepararturen ausfühen“ oder „Ich ziehe aus, was muss ich tun“ handelt es sich sicherlich nicht um eine Frage, die gegen ein Gesetz verstossen wird, wenn eine entsprechende Antwort eingeht. Auf solche Fragen kann keine Antwort gegeben werden.

Grüsse Günter