Abmahnung wegen Nutzungsrecht

Stellen wir uns mal vor Person A hat vor ca 7 Jahren in einer Website einen Kartenausschnitt aus dem Internet von Anbieter X für eine Anfahrtsbeschreibungs genutzt. Nun kam 2012 eine Abmahnung wegen „rechtswidriger Verwendung von Kartenmaterialien“ an mit einer Bussgeldhöhe von 600,- EUR.

Person A hatte vor ca 7 Jahren keine Kentnis über das widerrechtliche Nutzen - ein Copyright-Vermerk hätte seinerseits problemlos eingesetzt werden können.

Wie soll sich Person A genau verhalten? Die beigefügte Unterlassungserklärung sollte ja bekanntlich nicht unterzeichnet werden… Das Bußgeld ist ebenfalls viel zu hoch angesetzt…

Abmahnungen sind eine ungeheuer komplizierte Angelegenheit, am besten einen Anwalt für eine erste (KOSTENLOSE) Beratung konsultieren.
KEINESFALLS dann den Anwalt beauftragen die Summe zu drücken!!!
Mit Abmahnungen ist es so eine Sache, mit einer guten Idee wird man reich, mein Anwalt hatte mir auch gesagt ich könnte problemlos mit wenig Aufwand Abmahnungen schreiben und einige 10 000 Euro pro Jahr damit legal machen…

Guten Tag,

mein Gebiet ist die arbeitsrechtliche Abmahnung.
Wenn das ganze vor 7 Jahren war, ist aber mE alles längst verjährt.

Grüße

Hallo,
mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ist das Kartenmaterial urheberrechtlich geschützt. Ein © Copyright Hinweis ist nicht erforderlich und gilt im angelsächsischen Raum, hier – im Inland – gilt das Urhebergesetz.
Unkenntnis schützt bekanntlich vor Strafe nicht. Wer etwas macht (=benutzt) MUSS sich vorher informieren, sonst kann es teuer werden…

Verhaltensvorschlag:

  1. Fristen einhalten, (Patent) Anwalt oder Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz einschalten zwecks Prüfung des Einzelfalls
  2. Gemäß vorgestellten Sachverhalts SOFORT Kartenausschnitt von Webseite löschen (dies ist mit Ernst kein Schuldanerkenntnis), eventuell Entschuldigung gerichtet an Urheber schreiben und an Gegenseite schicken („Verhandlungsbereitschaft“ generieren)
  3. Bußgeldhöhe ist meist „Verhandlungssache“, Bagatellregelung gilt nur für Privatperson, nicht wenn Webseite gewerblichen Zwecken dient. Anwaltskosten (sind meist schon höher als 600€) plus Schadensersatz (=Ablöse) können getrennt anfallen. Daher Gesamtkosten regeln.
  4. Unterlassungserklärung – eventuell geändert – muss strafbewährt abgegeben werden, um Wiederholungsgefahr zu beseitigen. Entscheidend ist die „wasserdichte“ Formulierung der versprochenen Unterlassung und Höhe der Vertragsstrafe.
    Mein dringender Rat:
    Keine „Do it Yourself“ Erklärung selbst basteln und abgeben. ACHTUNG: Weigert man sich generell eine Unterlassungserklärung bei offensichtlicher Urheberrechtsverletzung abzugeben, gibt man Anlass zur sofortigen Klage mit erheblichen Kosten.
    Gruß
    patmade

Hallo summbienchen,

sorry, dass ich erst jetzt antworte.

Diese „Stadtplan-Abmahnungen“ sind leider endgueltig entschieden. Du darfst im Netz gar keine Materialien nutzen, die Du nicht selbst gemalt, photographiert und gezeichnet hast - ein gekauftes Nutzungsrecht ist zwar denkbar, aber beim kleinsten Rechtsfehler haftest Du voll.

Du wirst zahlen muessen.

Die HOEHE ist aber verdaechtig: fuer Abmahnungen gegen unkommerzielle „Urheberrechts-Verstoesse“ war die Hoehe eigentlich gedeckelt. Dagegen kannst Du aber nur mit nem Anwalt vorgehen.

Ohne Anwaltsberatung solltest Du auf keinen Fall etwas unterschreiben! Mein ich ganz ernst, das kann Dich ruinieren. Spezialisierte Abmahner haben u.U. mehrere Verstoesse entdeckt, lassen sich fuer einen die Unterlassungs-Erklaerung unterschreiben und holen sich dann direkt fuer den zweiten Verstoss die Vertrags-Strafe.

Du bist also soeben um mehrere hundert Euro aermer geworden. Rechtsschutz-Versicherungen zahlen in der Regel nicht bei Abmahnungen (Anspruch auf Unterlassung).

Erstberatung beim Anwaltsbuero kostet ca. 200.- Euro.

Sorry.
Ab zur Anwaltskanzlei mit Dir!

Veranda