Abmahnung wegen schmutziger Kleidung

Hallo,
eine Bekannte hat eine Abmahnung wegen einer schmutzigen und nicht gebügelten Schürze bekommen. Sie arbeitet in einer Fleischerei als Verkäuferin.
Darf der AG das? Falls nicht, wie kann dagegen vorgegangen werden? Oder sollte man nichts dagegen sagen, um den Arbeitsplatz zu behalten??

Abmahnung wegen FAQ:1129 :smile:
Hallo.

eine Bekannte hat eine Abmahnung wegen einer schmutzigen und nicht gebügelten Schürze bekommen.

Da auch Bekannte konkrete Personen sind, gilt auch hier, was Du auf der Vorschaltseite mit JA bestätigt hast: FAQ:1129

Gruß Conni

hallo,
grundsätzlich kann ein AG immer und alles abmahnen.
Die Frage ist aber auch:
-Wurde ein AN über die Regelung informiert.(etwa durch Unterschrift d. AN)

  • wurde dies dokumentiert (bei Besprechnungen durch Unterschrift der Anwesenden)
  • ist sie Bestandteil der AN Vertrages oder sonstigen interner Betriebsvereinbarungen, oder auch durch Aushang?
    oft ist eine Frage viel wichtiger.
    Ist die Abmahnung formal richtig oder enthält sie Formfehler?
    (Anschriften,Datum,Grund,Hinweise o. Unterschriften fehlen).
    Hat der AN überhaupt die Möglichkeit seine Schürze im Betrieb zu bügeln?oder wie soll das Verfahren des waschens und bügelns geregelt sein.Gibt es da was konkretes vom AG?
    Wird das waschen und bügeln vom AG bezahlt oder gibt es Wäschegeld?
    Nach meiner Erfahrung sind 3 viertel aller Abmahnungen von der Form nicht richtig.
    Einen Fachmann die Abmahnung anschauen lassen,damit Formfehler auch entdeckt werden können und das hilft oft weiter.
    jedenfalls kann der AN eine Darstellung aus seiner Sicht zu der Abmahnung hinzufügen lassen.
    Kann bei Vorbereitung einer Kündigung durch den AG (3 Abmahnungen wg gleicher Sache) nachher beim Arbeitsgericht was bringen.

Hilfe
Hi!

Eigentlich wollte wegen des FAQ:1129-Verstoßes nichts schreiben, aber bei solch einem Statement kann ich nicht anders!

-Wurde ein AN über die Regelung informiert.(etwa durch
Unterschrift d. AN)

  • wurde dies dokumentiert (bei Besprechnungen durch
    Unterschrift der Anwesenden)
  • ist sie Bestandteil der AN Vertrages oder sonstigen interner
    Betriebsvereinbarungen, oder auch durch Aushang?
    oft ist eine Frage viel wichtiger.

All das sollte hier überhaupt keine Rolle spielen, da schmutzige Kleidung in einem Beruf, der den Umgang mit Lebensmittel beinhaltet nun mal schlicht nicht geht.
Der AN darf sein Gehirn auch selbst einschalten…

Hat der AN überhaupt die Möglichkeit seine Schürze im Betrieb
zu bügeln?oder wie soll das Verfahren des waschens und bügelns
geregelt sein.Gibt es da was konkretes vom AG?

Auch das dürfte hier irrelevant sein.

Wird das waschen und bügeln vom AG bezahlt oder gibt es
Wäschegeld?

Oh man - man darf doch wohl von JEDEM AN erwarten, dass er einen gewissen Hygienestandard hält, ohne, dass der AG ihm etwas dafür zahlt.

Einen Fachmann die Abmahnung anschauen lassen,damit Formfehler
auch entdeckt werden können und das hilft oft weiter.
jedenfalls kann der AN eine Darstellung aus seiner Sicht zu
der Abmahnung hinzufügen lassen.

Super Idee!
Dann weiß der AG zumindest, dass er die nächste Abmahnung in einer Art formuliert, die rechtlich einwandfrei sein wird.
Manche Vorschläge sollte man besser für sich behalten, wenn man nicht weiß, was in der Praxis so passiert.

Kann bei Vorbereitung einer Kündigung durch den AG (3
Abmahnungen wg gleicher Sache) nachher beim Arbeitsgericht was
bringen.

Das ist mal wieder eine der bekanntesten urban legends des Arbeitsrechts.
Ich brauche keine 3 Abmahnungen wegen der gleichen Sache - DREI sind sogar nicht selten zu viele, wenn ich wegen dieser Sache kündigen will.

Wenn Abmahnungen nicht haltbar sind, ist der frühestmögliche sinnvolle Zeitpunkt, diese anzugreifen, der erste Termin vor dem Arbeitsgericht.
Alles andere wäre kontraproduktiv.

Gruß
Guido

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