Abmahnung wegen Textklau

Hallo Zusammen,

ich wurde wegen eines Textklaus abgemahnt. Es handelt sich um einen Formular in dem ca 400 von 1200 Zeichen dem des angeblichen Urhebers entsprechen. Das ganze Internet ist übersät mit diesen Formulierungen.

Unter welchen Voraussetzungen kann ich den Nachweis der Urheberschaft verlangen? Was wäre ein akzeptabler Nachweis?

Als Inspirationsquelle habe ich dem Rechtsanwalt eine Quelle genannt, die aus 2003 stammt. Nachweislich. Der angebliche Urheber begann seine Geschäftstätigkeit in 2006. Der Text aus dieser Quelle stimmt zu 95% mit meinem überein. Die Übereinstimmung der genanten 400 von 1200 Zeichen ist allerdings zu 100%.

In meiner Antwort habe ich einen Verdacht auf vorsätzliche Täuschung des angeblichen Urhebers hingewiesen und im Falle weiterer Schritte eine Strafanzeige angedroht. Nun fängt das Rumgeeiere an. Angeblich ist der Urheber doch schon früher tätig gewesen. Der einzige Nachweis des Textes bleibt jedoch aus 2006.

Wie sieht meine Rechtslage hier aus? Ich bin der Meinung, dass kein Gericht sowas je durchlässt. Auf die Teilung der Gerichtskosten habe ich aber auch nichts allzu viel Lust. Womit kann ich dem Anwalt den Wind aus dem Segel nehmen?

Vielen Dank im Voraus

Bei einem Formular würde ich nicht nur auf den Text abstellen, sondern auch auf den Aufbau des Formulars.
Je nach Thema ist es ja wohl auch schwierig, wirklich individuelle Textpassagen zu verwenden…

Ich sage mal so, bei einem Kontaktformular sind vermutlich 80% der im Internet verfügbaren Formulare zu 100% identisch, ohne dass einer vom anderen „klaut“.

Beatrix